Die BLM ist für die Beobachtung der von ihr zugelassenen lokalen, landes- und bundesweiten Hörfunk- und Fernsehanbieter zuständig.
Warum werden diese Programme beobachtet?
- Überprüfen der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und Satzungen wie z.B.
- Grundsätze zu Berichterstattung und Informationssendungen (§§ 6, 19 Medienstaatsvertrag (MStV)
- Programmgrundsätze (§ 51 MStV, Art. 5 BayMG)
- Qualitätsvolle Programmgestaltung (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 BayMG)
- Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt (Art. 4 BayMG)
- Gewinnspielsatzung - Dokumentieren der Programmentwicklung
- Beschreiben neuer Programmformate und Inhalte
- Überprüfen von Anfragen und Beschwerden
- Ermitteln lokaler Informationsleistung (Art. 23 BayMG): Die lokalen TV-Sender in Bayern sind mit der Erstellung eines aktuellen, lokalen Nachrichten- und Informationsprogramms und so genannter Special-Interest-Formate beauftragt und erhalten entsprechende Förderung ("Betrauung").
- Beobachtungsergebnisse und Berichte
- für die Gremien der BLM: Medienrat, Inhalteausschuss, Programmausschuss
- für die Bayerische Staatskanzlei: Nachweis Erfüllung der Betrauungsvorgaben, Fördergelder
- für die Aufsicht: Rücksprache mit Anbietern, Anhörungen, Beanstandungen und Ordnungswidrigkeitenverfahren (bei bundesweiten Anbietern: Einbringen des Verfahrens in die ZAK)
- Ziel: ein qualitativ "besseres" Programm
Welche Programme werden beobachtet?
Alle von der BLM genehmigten lokalen, landesweiten und bundesweiten Programme sowie Webradios und IP-Programme
Bewegtbildprogramme (keine Standbilder)
Wie werden die Programme beobachtet?
- Digitale Aufzeichnung der genehmigten Programme in der BLM: 24 Stunden täglich; mindestens 60 Tage pro Sender; Zugriff von jedem PC aus
- Codierung der einzelnen Sendungen auf Basis des BLM-Codebuchs und anschließende quantitative Auswertung
- Qualitative Beobachtung vor allem für neue Formate, Sondersendungen, problematische Formate, Beschwerden
Jährliche Standardprogrammbeobachtung der Landeszentrale:
TV:
- Mindestens eine Stichprobenwoche im Jahr aller 14 betrauten Lokal-TV-Programme innerhalb des Erhebungszeitraums der Funkanalyse Bayern
- Beobachtung aller originären Nachrichtenmagazine (2.100 Minuten), Special-Interest-Sendungen (über 100 verschiedene Formate), Wochenrückblicke und Sondersendungen sowie betraute Zulieferungen
- Mindestens 3 Ausgaben der Sendungen der betrauten 9 TV-Spartenanbieter
- Plus neue Formate, Sondersendungen, problematische Formate (außerhalb der Stichprobenwoche)
- Sonderbeobachtungen, z. B. zur Wahlberichterstattung oder zur Analyse der Sendegebietsabdeckung bei allen lokalen Fernsehanbietern.
Audio:
- Standard-Berichte über Hörfunk-Programme im Hinblick auf Wort / Lokalität / Musik (quantitative Inhaltsanalyse und Beurteilung)
- Audio-Sonderauswertungen (z.B. Musikformate, Comedy, Automation, Lokalität der Nachrichten)
- Einzelfallprüfungen (Anfragen, Beschwerden, Stichproben)