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Aufsicht sichert Programmqualität
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Inhaltebeobachtung

Die BLM ist für die Beobachtung der von ihr zugelassenen lokalen, landes- und bundesweiten Hörfunk- und Fernsehanbieter zuständig.

Warum werden diese Programme beobachtet?

  • Überprüfen der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und Satzungen wie z.B.
    - Grundsätze zu Berichterstattung und Informationssendungen (§§ 6, 19 Medienstaatsvertrag (MStV)
    - Programmgrundsätze (§ 51 MStV, Art. 5 BayMG)
    - Qualitätsvolle Programmgestaltung (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 BayMG)
    - Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt (Art. 4 BayMG)
    - Gewinnspielsatzung
  • Dokumentieren der Programmentwicklung
  • Beschreiben neuer Programmformate und Inhalte
  • Überprüfen von Anfragen und Beschwerden
  • Ermitteln lokaler Informationsleistung (Art. 23 BayMG): Die lokalen TV-Sender in Bayern sind mit der Erstellung eines aktuellen, lokalen Nachrichten- und Informationsprogramms und so genannter Special-Interest-Formate beauftragt und erhalten entsprechende Förderung ("Betrauung").
  • Beobachtungsergebnisse und Berichte
    - für die Gremien der BLM: Medienrat, Inhalteausschuss, Programmausschuss
    - für die Bayerische Staatskanzlei: Nachweis Erfüllung der Betrauungsvorgaben, Fördergelder
    - für die Aufsicht: Rücksprache mit Anbietern, Anhörungen, Beanstandungen und Ordnungswidrigkeitenverfahren (bei bundesweiten Anbietern: Einbringen des Verfahrens in die ZAK)
  •  Ziel: ein qualitativ "besseres" Programm

Alle von der BLM genehmigten lokalen, landesweiten und bundesweiten Programme sowie Webradios und IP-Programme
Bewegtbildprogramme (keine Standbilder)

  • Digitale Aufzeichnung der genehmigten Programme in der BLM: 24 Stunden täglich; mindestens 60 Tage pro Sender; Zugriff von jedem PC aus
  • Codierung der einzelnen Sendungen auf Basis des BLM-Codebuchs und anschließende quantitative Auswertung
  • Qualitative Beobachtung vor allem für neue Formate, Sondersendungen, problematische Formate, Beschwerden

Jährliche Standardprogrammbeobachtung der Landeszentrale:

TV:

  • Mindestens eine Stichprobenwoche im Jahr aller 14 betrauten Lokal-TV-Programme innerhalb des Erhebungszeitraums der Funkanalyse Bayern
  • Beobachtung aller originären Nachrichtenmagazine (2.100 Minuten), Special-Interest-Sendungen (über 100 verschiedene Formate), Wochenrückblicke und Sondersendungen sowie betraute Zulieferungen
  • Mindestens 3 Ausgaben der Sendungen der betrauten 9 TV-Spartenanbieter
  • Plus neue Formate, Sondersendungen, problematische Formate (außerhalb der Stichprobenwoche)
  • Sonderbeobachtungen, z. B. zur Wahlberichterstattung oder zur Analyse der Sendegebietsabdeckung bei allen lokalen Fernsehanbietern.

Audio:

  • Standard-Berichte über Hörfunk-Programme im Hinblick auf Wort / Lokalität / Musik (quantitative Inhaltsanalyse und Beurteilung)
  • Audio-Sonderauswertungen (z.B. Musikformate, Comedy, Automation, Lokalität der Nachrichten)
  • Einzelfallprüfungen (Anfragen, Beschwerden, Stichproben)