Cookie Hinweis
Im Fokus: Programmqualität
Zurück zur vorherigen Seite

Programmförderung

Aktuell: 


​​​​​​​Nach dem Bayerischen Mediengesetz hat die BLM die Aufgabe, Vielfalt und Qualität der privaten bayerischen Rundfunkangebote zu fördern. Deshalb sorgt sie dafür, dass kulturelle, kirchliche, soziale und wirtschaftliche Inhalte nicht zu kurz kommen und der Anteil der Eigenproduktionen möglichst hoch ist.

Bayerische Anbieter können für die Produktion anspruchsvoller Sendungen und Sendereihen Fördermittel bei der Landeszentrale beantragen. Für das Jahr 2023 stehen 600.000 Euro zur Verfügung. 

Gemäß Art. 23 Bayerisches Mediengesetz (BayMG) besteht zudem für lokale und regionale Fernsehprogramme die Möglichkeit, aus dem BLM-Haushalt Förderung für die Programmherstellung zu beantragen. Dafür sind 1,65 Mio Euro vorgesehen.