Der Antrag auf Programmförderung wurde bewilligt?
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Aufzeichnungs- und Archivierungspflicht: Alle zur Förderung beantragten Programmelemente müssen aufgezeichnet und archiviert werden, um jeder Zeit zur Verfügung zu stehen, bis die Überprüfung des Verwendungsnachweises abgeschlossen ist.
- Sendemitschnitte an die BLM: monatlich in digitaler Form zuschicken (z.B. Per WeTransfer)
- Codierung der Mitschnitte: Hörfunkmitschnitte im MP3-Format, Fernsehmitschnitte in H.264/MPEG - Codierung
- Bezeichnung der Mitschnitte: Antragsnummer_Sendungstitel_Sendedatum (Jahr-Monat-Tag)_Thema
- Begleit-E-Mail mit Auflistung der Sende- bzw. Beitragstitel, Thema, Sendedatum, Sendezeit und Sendelänge
Bitte senden Sie alle Nachweise, Mitschnitte, Übersichten an: programmfoerderung@blm.de