Der Ablauf der Prüfverfahren jugendschutzrelevanter Inhalte in Rundfunk und Telemedien lässt sich in drei Schritte untergliedern, für die unterschiedliche Institutionen zuständig sind:
- Beobachtung bzw. Ermittlung jugendschutzrelevanter Angebote
Im Fernsehen sind dafür die Landesmedienanstalten im Rahmen ihrer Programmbeobachtung zuständig, für das Internet übernehmen diese Aufgabe die Landesmedienanstalten und jugendschutz.net.
- Überprüfung und Bewertung möglicher Verstöße durch die KJM
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) stellt fest, ob die geprüften Rundfunk- bzw. Internetangebote gegen den JMStV verstoßen und beschließt Maßnahmen (Beanstandungen, Bußgeld etc.).
- Durchsetzung und Überwachung dieser Maßnahmen durch die zuständige Landesmedienanstalt