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Zulassung

Je nachdem ob ein Rundfunkprogramm bundesweit oder aber lokal/regional/landesweit ausgerichtet ist, kommen unterschiedliche Vorschriften zur Anwendung. Außerdem ist wichtig, ob das Programm durchschnittlich mehr als 20.000 gleichzeitige Nutzerinnen und Nutzer erreicht und/oder meinungsrelevant ist.

Für Rundfunkprogramme, die nicht für den Empfang im Bundesgebiet bestimmt sind und dort auch tatsächlich nicht empfangen werden können (sog. Auslandsprogramme), gelten für das Zulassungsverfahren dieselben Bestimmungen wie für lokal/regional/landesweit ausgerichtete Rundfunkprogramme.