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Gerüst aus Stahl vor Glas

Technische Infrastruktur-Förderung

Gem. Art. 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und 7 BayMG hat die Landeszentrale die Aufgabe, die Vielfalt der Rundfunkprogramme sowie die Voraussetzungen für deren technische Verbreitung zu fördern. Im Rahmen der vorgegebenen Haushaltsmittel sind dabei Fördermaßnahmen u.a. im Bereich der technischen Entwicklung, zum Ausgleich von Standortnachteilen und für Anreize von Innovationen vorgesehen. Alle Maßnahmen dienen dem Ziel der Schaffung von stabilen und gleichwertigen Versorgungsbedingungen für private Rundfunkangebote in Bayern.

Für die Förderung von technischer Infrastruktur und technischen Innovationen sowie des technischen Betriebs der privaten Rundfunkanbieter wurden 2021 Mittel in Höhe von insgesamt 2.861,4 Teur aus dem Haushalt der Landeszentrale und des Freistaats Bayern aufgewendet. Mit 424,6 Teur wurden im 1. Halbjahr 2021 insgesamt 18 Hörfunkanbieter in Bayern gefördert, um die anhaltenden wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern. Detaillierte Informationen zu weiteren Förderpositionen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Geschäftsbericht der BLM, S. 80 und S. 81 (Download über die Info-Spalte).