Es gilt das gesprochene Wort!
Heute möchte ich zunächst ein Follow-up zu den Top-Themen meines Berichts im Dezember-Medienrat geben:
Künstliche Intelligenz: KI-Verordnung / KI-Reallabor / Fall „Grok“
Zunächst einmal gibt es gute Nachrichten zur Umsetzung der KI-Verordnung (KI-VO) in Deutschland. Gestern hat das Bundeskabinett entschieden: Der Bund wird dem hartnäckig verfolgten Anliegen der Landesmedienanstalten Rechnung tragen und eine Ausnahme für die Marktaufsicht über KI-Systeme zu journalistischen Zwecken und zur Werbung schaffen. Damit sollen die Landesmedienanstalten neben der Bundesnetzagentur (BNetzA) eigenständige Marktüberwachungsbehörden für die Aufsicht über die KI-VO im Medienbereich werden.
Diese Entscheidung ist folgerichtig: Denn nur die Landesmedienanstalten können die Marktüberwachung im Medienbereich staatsfern und unabhängig gewährleisten. Und nicht zuletzt es ist auch eine gute Entwicklung für Bayern, da die Landeszentrale die Marktüberwachungstätigkeiten der Landesmedienanstalten mit ihrer „KI-Koordinierungsstelle“ zentral koordinieren wird. Auch im Hinblick auf das KI.M und sein KI-Reallabor sind diese aktuellen Entwicklungen spannend.
Damit zum Stand in Sachen KI.M und KI-Reallabor: Mit Blick auf dieses zukunftsgerichtete Projekt, bei dem der Freistaat auf Initiative der BLM und der Medien.Bayern vorangegangen ist und ein öffentlich zugängliches Versuchslabor für die Medienbranche geschaffen hat, hatte ich Ihnen im Dezember über erste Prototypen und das Interesse aus dem Ausland berichtet.
Nun zeichnet sich bereits zu Jahresbeginn ab: der „Run“ auf das Reallabor des KI.M wird sich auch heuer fortsetzen. Rund 25 weitere aussichtsreiche Bewerbungen liegen dem KI.M Reallabor-Team für das Jahr 2026 derzeit vor. Zudem gibt es bereits erste Anfragen für Kooperationen – sowohl aus EU- als auch aus Nicht-EU-Staaten. Besonders aussichtsreich sind Anknüpfungspunkte mit der österreichischen Bundesregierung und der dortigen Medienaufsicht. Das Reallabor hat sich also zu einem echten Leuchtturmprojekt mit spürbarem „Bayern-Effekt“ und darüber hinaus entwickelt.
Mit der Entscheidung der Bundesregierung können wir nun auf den vorhandenen Strukturen des Reallabors aufbauen. Damit hätte Bayern die Chance, mit dem Reallabor des KI.M das – nach unserem Kenntnisstand – europaweit erste KI-Reallabor im Sinn der EU-KI-Verordnung und damit zum zentralen Knotenpunkt für KI-Innovationen in den Medien zu werden.
Um dem bayerischen KI-Reallabor auch eine Heimat zu geben, schaffen wir in der BLM gerade einen Ort für die Arbeit an und die Präsentation von Reallabor-Projekten, der Ende März fertiggestellt sein soll. Voraussichtlich im April und hoffentlich im Beisein des Ministerpräsidenten wird das Reallabor des KI.M dann in der BLM eröffnet.
Von diesen sehr erfreulichen Themen jetzt ein Schwenk zu einem aktuellen Aufsichtsfall in Zusammenhang mit KI: Der Fall „Grok“ war zu Jahresbeginn durch die Medien gegangen und hat für viel Aufmerksamkeit gesorgt. Der Chatbot „Grok“ des US-Unternehmens X-AI von Elon Musk hatte um die Jahreswende die Plattform X mit KI-generierten Sexbildern oft sehr junger Frauen und Mädchen geflutet.
Nach Auffassung der BLM ist Grok für die Herstellung und Verbreitung sexualisierter Inhalte durch die KI inhaltlich – und damit letztlich auch strafrechtlich – verantwortlich. Der KI-Diensteanbieter prägt organisatorisch und technisch den KI-Output und macht ihn sich damit als eigenen Inhalt zu eigen. Das Haftungsprivileg für fremde Inhalte greift nicht. Verstoßen KI-Outputs von Grok gegen die Bestimmungen des Medienstaatsvertrags und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags, dann trifft die Landeszentrale Maßnahmen. In einem ersten Schritt wurde eine Anhörung an den Anbieter verschickt. In der Praxis stellen sich dabei einige Herausforderungen, wie der Sitz des Anbieters im Ausland oder die Frage nach der Reichweite der deutschen Bestimmungen.
Extremismus-Prävention / Gespräch mit LKA
Auch über Extremismus-Prävention, ein zentrales Handlungsfeld der BLM, habe ich bereits in der letzten Sitzung gesprochen: Nachdem sich der öffentliche Diskurs über politische und gesellschaftliche Themen zunehmend in soziale Netzwerke wie TikTok, X und Facebook verlagert und extremistische Inhalte dort spürbar zunehmen, besteht gerade für Jugendliche ein erhöhtes Risiko der Radikalisierung. Dieser Entwicklung möchten wir auf mehreren Ebenen entgegentreten. Ein wesentlicher Baustein ist dabei eine enge und verlässliche Vernetzung mit den zuständigen Behörden.
Vor diesem Hintergrund fand am 28. Januar ein Austausch mit dem Vizepräsidenten des Bayerischen Landeskriminalamts, Guido Limmer, weiteren Mitarbeitenden sowie dem Beauftragten der Bayerischen Polizei gegen Hasskriminalität, v.a. Antisemitismus, statt. Dabei haben wir aus der Aufsichtspraxis der BLM berichtet und unser medienrechtliches Vorgehen bei Online-Verstößen vorgestellt – auch mit Blick auf die Zusammenarbeit mit der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet beim Bundeskriminalamt (BKA) sowie der Generalstaatsanwaltschaft München. Eine besondere Rolle spielt dabei unser KI-Tool KIVI, über das Fälle aus dem Jugend- und Nutzerschutz unmittelbar an das BKA weitergeleitet werden können.
Der Austausch soll zeitnah in der BLM fortgesetzt werden. Geplant ist, einen vertieften Einblick in unsere KI-gestützte Aufsichtspraxis zu geben und gemeinsam zu prüfen, ob und in welcher Form ein digitales Tool entwickelt werden könnte, das die beteiligten Behörden bei Ermittlung, Verfolgung und Löschung unterstützt. Darüber hinaus werden wir – unter Federführung der BLM – einen gemeinsamen Austausch mit Plattformen initiieren. Ziel ist es, zu erörtern, ob und wie Plattformen bei der Identifikation von Gefährdern und Gefährdungslagen stärker unterstützen können. Das ist neben einer konsequenten Medienaufsicht eine zusätzliche Maßnahme, um der Radikalisierung Jugendlicher im Netz möglichst wirksam entgegenzutreten.
Diskussion um Social-Media-Verbot für Jugendliche
Bereits bei den Augsburger Mediengesprächen im vergangenen November haben wir das aktuell viel diskutierte Thema eines Social-Media-Verbots für Jugendliche in den Mittelpunkt gestellt. Das Thema hat seitdem nochmals an Fahrt aufgenommen und wird von Politik, Wissenschaft und Medienpädagogik teils kontrovers besprochen. Das ist erst einmal gut – denn schon die öffentliche Debatte darüber kann ein Bewusstsein für die Problematik schaffen und etwas bewirken.
Wichtig ist für mich: Wir nehmen die Sorge um Jugendliche sehr ernst. Cybermobbing, sexuelle Belästigung, Hass und gefährliche Inhalte sind reale Risiken, denen die BLM mit zahlreichen Medienkompetenz-Initiativen und Projekten gegen Hass im Netz gegensteuert.
Ein Verbot kann ein starkes politisches Signal sein und Rechtsklarheit schaffen. In einer freiheitlichen Gesellschaft sind Verbote aber immer nur die Ultima ratio: Sie sind nur dann gerechtfertigt, wenn kein milderes, vergleichbar wirksames Mittel zur Verfügung steht, sie praktisch durchsetzbar und verhältnismäßig sind.
Deshalb setzen wir bislang auf einen Dreiklang aus konsequenter Plattform-Haftung und Plattform-Verantwortlichkeit inklusive funktionierender Altersverifikation, einheitlichen Regeln an Schulen sowie praxisnaher Medienbildung. Aber: Wenn diese Ansätze nachweislich ausgeschöpft sind und dennoch nicht ausreichen, sollte ernsthaft über ein Verbot und seine konkrete Ausgestaltung gesprochen werden.
Linzer Erklärung / BLM-Audiostrategie / Relevanz, Kooperation und Innovation
Im Rahmen eines Treffens in Linz haben Private Rundfunkverbände aus Österreich, Deutschland und der Schweiz vor einem Verlust von Medienvielfalt im Radiomarkt gewarnt und das Ganze „Linzer Erklärung“ genannt. Die Landeszentrale war hier nicht eingebunden oder informiert.
Inhaltlich erinnert mich die Linzer Erklärung allerdings an unsere bereits Ende 2023 im Medienrat verabschiedete Audiostrategie. Hier geht es darum, Kooperationen zu ermöglichen, die Lokalität zu erhalten, die Aus- und Fortbildung zu optimieren, die digitale Transformation weiter zu befördern oder medienrechtliche Versorgungsgebiete festzulegen.
Man bekommt fast den Eindruck, als ob die Linzer Erklärung die zeitlich versetzte Versöhnung der Branche mit der seinerzeit so kontrovers diskutierten Audiostrategie ist.
Dennoch frage ich mich, ob man es sich nicht zu leicht macht, wenn man die Verantwortung allein bei Medienpolitik und Aufsicht sieht. Auch die Branche selbst ist gefragt. Kooperation ist nun fast fünf Jahren „mein“ großes Thema: Wir müssen die Kräfte bündeln, um den globalen Plattformen etwas entgegenzusetzen. Dabei darf sich Kooperation übrigens nicht nur auf die privaten Anbieter beschränken. Es braucht vielmehr auch die Zusammenarbeit mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, mit Verlagen, u.a. Anbietern, die hier bei uns lokalen Content produzieren – allerdings nicht auf Kosten der redaktionellen Vielfalt.
Keine Frage – es ist nicht einfach, sich angesichts des veränderten Nutzungsverhaltens und den damit einhergehenden Umschichtungen im Werbemarkt zukunftssicher aufzustellen. Dennoch bin ich davon überzeugt: Wer auf Qualität, Authentizität und Innovation setzt, findet sein Publikum, das belegen auch die Zahlen der Funkanalyse Bayern jedes Jahr aufs Neue.
Anlässlich des 40-jährigen Bestehens der BLM im vergangenen Jahr haben wir gemeinsam mit den Anbietern drei klare Zukunftsfelder definiert: Erstens müssen die Sender durch Lokalität, Glaubwürdigkeit und Qualitätsjournalismus Relevanz erzeugen. Zweitens braucht es Kooperation, die Vielfalt stärkt (s.o.). Und drittens ist Innovationsbereitschaft, gerade mit Blick auf Künstliche Intelligenz, unerlässlich. Sendern, die sich auf diesen drei Feldern gut aufstellen, prognostiziere ich nicht nur Überleben, sondern auch Erfolg.