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Bericht des Präsidenten zur 24. Sitzung des Medienrats

26.03.2026 | 24/2026

Top 5: Bericht des Präsidenten

Es gilt das gesprochene Wort!

Rundfunkbeitrag:
Neue KEF-Empfehlung / Abstimmung Schweiz

Anfang März hat die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) ihren 25. Bericht vorgestellt. Es wurde eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro um 28 Cent auf 18,64 Euro für die Jahre 2027 und 2028 empfohlen.

Das ist eine bemerkenswerte Veränderung gegenüber der Empfehlung vor zwei Jahren: Damals hatte die KEF noch eine Erhöhung von 58 Cent in den kommenden vier Jahren für nötig gehalten, damit die öffentlich-rechtlichen Sender ihren Auftrag erfüllen können. Es ist ein Novum in der Geschichte der KEF, dass ein Zwischenbericht einen neuen Vorschlag für den Rundfunkbeitrag macht und damit die eigenen, zwei Jahre zurückliegenden Berechnungen revidiert.

Die KEF begründet die geringere Erhöhung vor allem mit stabileren Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag, höheren Zinserträgen und zusätzlichen Eigenmitteln, etwa durch verschobene Investitionen. Mögliche positive Effekte aus dem Reformstaatsvertrag seien dagegen in die Berechnungen nicht eingeflossen. Mit ihnen wird erst ab 2029 gerechnet.

Ob die Länder die 28 Cent bis 2027 in Kraft setzen und wann in diesem Jahr das Bundesverfassungsgericht über die Beschwerde von ARD und ZDF entscheiden wird, ist unklar. Aus diesem Grund geht der Wirtschaftsplan der BLM weiterhin von einem Beitrag von 18,36 Euro aus.

Schweizer Abstimmung zur Rundfunkgebühr

Damit ein Blick in die Schweiz: Dort wurde die Initiative „200 Franken sind genug“ von den Bürgerinnen und Bürgern am
8. März abgelehnt.

Die zentrale Frage war, ob bei einer solchen Kürzung vor allem die mehrsprachigen Angebote der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) tatsächlich von privaten Anbietern aufgefangen werden könnten, die davon langfristig profitieren würden. Oder ob Programme in Französisch, Italienisch und Rätoromanisch am Ende verschwinden beziehungsweise durch Inhalte aus dem Ausland ersetzt würden.

Das wollten die Schweizerinnen und Schweizer offensichtlich nicht und haben sich klar dagegen ausgesprochen. Ich gebe zu: dieses eindeutige Votum war für mich durchaus überraschend, gilt die Schweiz doch als Sparnation und setzt in vielen Bereichen auf privatwirtschaftliche Mechanismen. Doch die Sorge um regionale Berichterstattung, um Standorte und publizistische Präsenz vor Ort war in diesem Fall offensichtlich größer.

Das ist für mich erst einmal eine gute Nachricht: Lokaler Qualitätsjournalismus, regionale Präsenz und verlässliche Information haben einen Wert, den viele Menschen schätzen. Trotzdem stellt sich die Frage, wie neben einem starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch private lokale Angebote erhalten werden können.

Vielleicht liegt künftig auch in der Schweiz der Fokus auf mehr Kooperation von privaten und öffentlich-rechtlichen Anbietern.

Stellungnahme BLM zum RF-Gesetz

„Kooperation“ ist die perfekte Überleitung zu meinem nächsten Thema – der Anhörung zum Bayerischen Rundfunkgesetz (BayRG). Denn es soll in Sachen Zusammenarbeit ein neues Kapitel aufschlagen: für mehr Verbindlichkeit und Vertrauen im dualen System. Die Überzeugung, dass das der richtige Weg ist, hat die BLM in ihrer Stellungnahme, die sie der Staatskanzlei kürzlich übermittelt hat, zum Ausdruck gebracht.

Hintergrund der Änderungen sind zunächst notwendige Anpassungen zur Umsetzung der Vorgaben des Staatsvertrags zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und des European Media Freedom Act (EMFA). Der Entwurf sieht aber auch weitergehende Neuerungen im BayRG vor.

So wurden bei der Gelegenheit auch die Regelungen zur Zusammen­setzung der Gremien von Bayerischem Rundfunk (BR) und BLM überprüft. Die Staatskanzlei kam hier zu dem Ergebnis, dass eine Anpassung der gesellschaftlichen Zusammensetzung nicht veranlasst ist.

Der Entwurf enthält zudem neue Regeln zur Effizienz und Transparenz bei der Haushaltsführung, etwa neue Rechte und Pflichten für den Rundfunkrat und den Verwaltungsrat. So ist der Rundfunkrat beispielsweise – wie der Medienrat der BLM – für die Beratung und Genehmigung des Haushaltsplans zuständig, der BR-Verwaltungsrat etwa für die Beratung der Intendanz zur Steuerung des Personalaufwands.

Darüber hinaus enthält der Entwurf konkrete programmliche Vorgaben. Allem voran soll für den BR eine Informationsquote von 60 Prozent eingeführt werden. Zudem darf das Programm kein politisches oder gesellschaftliches Gestaltungsziel verfolgen. Darüber hinaus wird die Aufgabenbeschreibung der Intendanz um die Verantwortung für Objektivität und Ausgewogenheit in der Berichterstattung erweitert.

Das Hörfunkangebot ist auf bis zu sechs Radioprogramme zu reduzieren (dies führt in einem ersten Schritt allerdings nicht zu einer Kapazitäts- bzw. Kostenreduzierung). Dabei sind gerade die jüngere Zielgruppe sowie Musik bayerischer, deutscher und europäischer Künstler zu berücksichtigen.

Last but not least – und für uns am wichtigsten: Im neuen BayRG ist ein Gebot der Zusammenarbeit des BR mit privaten Rundfunkanbietern enthalten. Der Fokus liegt dabei auf Verbreitung, technischer Infrastruktur, Vertrieb von Rundfunkproduktionen sowie Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung. Flankiert wird das Kooperationsgebot durch eine Verpflichtung zum jährlichen Austausch zwischen dem Rundfunkrat und privaten Rundfunkanbietern sowie Verlagen mit Sitz in Bayern. Ziel ist u.a. die Erörterung möglicher Kooperationsansätze. Und dies ausdrücklich auch, um refinanzierungsbezogenen Interessen der privaten Anbieter Rechnung zu tragen.

Die BLM hat sich in ihrer Stellungnahme auf das neu eingeführte Kooperationsgebot konzentriert. Die Landeszentrale hat ja bereits mehrere Kooperationen mit BR initiiert (Media School Bayern, Bayern Digital Radio, etc.), die nun hoffentlich ausgebaut werden können.

Wichtig ist außerdem: Die BLM trägt aufgrund des Sonderstatus der Landeszentrale (funktionsteilige Trägerschaft) die organisatorische und strukturelle Verantwortung über den privaten Rundfunk in Bayern. Die BLM muss daher in die Kooperations- und Austauschverpflichtungen explizit einbezogen sein.

Erfolge in der Medienkompetenz

Zwei Millionen Medienführerscheine / didacta

Zu einem anderen Thema – das aber auch viel mit Kooperation zu tun hat. Ich möchte Ihnen von zwei erfolgreichen Medienkompetenz-Terminen in den letzten Wochen berichten (zur Transalpinen Medienkompetenz-Tagung gibt es später einen extra TOP).

Gemeinsam mit Medienminister Dr. Florian Herrmann und Kultusministerin Anna Stolz durfte ich vorletzte Woche einer vierten Klasse in Kissing bei Augsburg die 2-millionste Urkunde des Medienführerscheins Bayern überreichen.

Dieser Termin war für mich mehr als ein Meilenstein. Zwei Millionen Urkunden stehen für zwei Millionen Impulse für mehr Medienkompetenz. Gerade in Zeiten von KI, Desinformation und permanenter Informationsflut ist das eine zentrale Zukunftsaufgabe für unsere Demokratie.

Wie gut das gelingt, durften wir in Kissing bei einer Verfassungsviertelstunde des Medienführerscheins Bayern live erleben. Es war großartig zu sehen, wie engagiert die Kinder dabei waren, als ihnen spielerisch nahegebracht wurde, warum Presse und Meinungsfreiheit für die Demokratie so wichtig sind.

Spannend war auch der Termin auf der Bildungsmesse didacta Mitte März in Köln. Hier habe ich den aktuellen Jugendschutz- und Medienkompetenzbericht der Medienanstalten präsentiert. Er stellt eine Bestandsaufnahme von Erkenntnissen und Initiativen der Medienanstalten dar. Lesen Sie mehr dazu in dem Bericht, den Sie auf der Website der Medienanstalten herunterladen können.

Besonders gefreut hat mich: Kultusministerin Anna Stolz, die schon zwei Tage vorher in Kissing dabei war, kam an den gemeinsamen Stand, um sich die gemeinsamen Medienkompetenz-Projekte der Medienanstalten präsentieren zu lassen. Ein wertvoller Austausch vor Ort und eine Auszeichnung für das Engagement der Medienanstalten auf dem Feld der Medienkompetenz!