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Hass und Porno – knapp 10.000 Fälle in 2025: „Handlungsdruck bei Aufsicht über Plattformen“ - Neuer Jugend- und Nutzerschutzbericht der BLM

26.03.2026 | 07/2026

Erneuter Höchststand bei den Fallzahlen im Jugendmedienschutz: Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat 2025 knapp 10.000 Fälle auf Verstöße gegen den Jugend- und Nutzerschutz überprüft. Der Fokus lag dabei klar auf problematischen, teils unzulässigen oder strafbaren Inhalten im Netz bei Plattformen/Social Media im Bereich Hass und Pornografie. Etwa 8.500 Fälle entfielen auf Hate Speech. Hinzu kamen rund 1400 Fälle mit pornografischen Inhalten. Dass sich die Zahl damit seit dem Vorjahr (3700) mehr als verdoppelt hat, ist zum einen auf den verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz, zum anderen auf erhöhtes Meldeaufkommen von Kooperationspartnern zurückzuführen. Das geht aus dem neuen Jugend- und Nutzerschutzbericht hervor, der heute im Medienrat vorgestellt wurde.

Dr. Thorsten Schmiege, Präsident der BLM: „Die neuen Fallzahlen und unser Bericht dokumentieren erneut den Handlungsdruck bei der Aufsicht über digitale Plattformen. Solange Plattformen auch bei unzulässigen und strafbaren Inhalten erst nach Hinweis tätig werden müssen, bleiben Aufsicht und Strafverfolgung im Reaktionsmodus. Es gilt, die Plattformen stärker in die Verantwortung nehmen. Ich bin davon überzeugt: Erst wenn X, Facebook oder TikTok für rechtswidrigen Content haften, entsteht ein wirksamer Anreiz, illegale Inhalte schneller und konsequenter zu entfernen.“

Aktuell müssen die Plattformen laut Digital Services Act (DSA) nur nach Kenntnisnahme eines Rechtsverstoßes reagieren: So nutzt die BLM neben Verfahren nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und der Abgabe von Fällen an Strafverfolgungsbehörden seit einigen Jahren auch Anordnungen und Meldeverfahren nach dem DSA. Die BLM führte 2025 mehr als 3500 Meldeverfahren durch, um Plattformen auf Verstöße hinzuweisen und die Löschung rechtswidriger Inhalte zu veranlassen. In vielen Fällen entfernten die Plattformen die Inhalte daraufhin.

Walter Keilbart, Vorsitzender des BLM-Medienrats: „Jugendmedienschutz ist nicht nur eine Frage der Rechtsdurchsetzung, sondern auch ein Beitrag zur Demokratiesicherung. Wer gegen Hass und andere unzulässige und strafbare Inhalte im Netz vorgeht, schützt Kinder und Jugendliche und stärkt zugleich die Grundlagen einer offenen demokratischen Öffentlichkeit.“

Kontakt:
Stefanie Reger
Pressesprecherin
Tel. 089/63808-315
stefanie.reger@blm.de