Cookie Hinweis

Suche

Bericht des Präsidenten zur 27. Sitzung des Medienrats

08.10.2026 | 27/2026

EU KIDS Act / Social-Media-Verbotsdiskussion

Zu Beginn möchte ich auf eine Debatte eingehen, die uns schon vor der Sommerpause intensiv beschäftigt hat: die Frage nach einem Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche.

Wir hatten darüber auch hier im Gremium gesprochen: Ein Verbot klingt zunächst nach einer einfachen Lösung. Aber so einfach ist es nicht. Nationale Alleingänge stoßen bei globalen Plattformen schnell an rechtliche und praktische Grenzen: In Frankreich hat der Verfassungsrat das Social-Media-Verbot gestoppt, weil es die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit junger Menschen unzulässig beschränkt. Und das Beispiel Australien zeigt: Altersgrenzen allein lösen nicht das eigentliche Problem. Viele digitale Angebote sind nicht für Kinder gemacht – werden aber dennoch täglich von ihnen genutzt.

Mittlerweile hat die Europäische Kommission das Thema an sich gezogen. Seit dem 17. September liegt mit dem EU KIDS Act ein konkreter Verordnungsvorschlag auf dem Tisch. Er sieht ein abgestuftes Modell vor: Unter 13 Jahren keine eigenen Social-Media-Konten, mit 13 und 14 Jahren nur eingeschränkte, von den Eltern verwaltete Konten und ab 15 Jahren eine eigenständige Nutzung.

Damit verlagert sich auch die entscheidende regulatorische Debatte von Berlin nach Brüssel. Eine nationale Übergangslösung, wie sie Ministerin Prien angekündigt hat, kann künftig nur dort ansetzen, wo der europäische Rahmen Spielraum lässt. Wie groß dieser Spielraum sein wird, ist offen. Denn der EU KIDS Act will gerade unterschiedliche nationale Altersregeln vereinheitlichen.

Das Ziel halte ich für richtig. Aber einen Punkt sehe ich kritisch: Bei den 13- und 14-Jährigen bekommen Eltern eine zentrale Gatekeeper-Rolle. Sie richten Konten ein, genehmigen Kontakte und steuern Nutzungszeiten. Damit droht ein Teil des Konflikts wieder dort zu landen, wo er nicht allein gelöst werden kann: in den Familien. Für mich ist klar: Die Verantwortung muss vor allem dort liegen, wo die Risiken entstehen – bei den Anbietern.

Entscheidend ist jetzt: Der EU KIDS Act darf kein zahnloser Tiger werden. Aus der bislang begrenzten Wirkung des Digital Services Act gegenüber den großen Plattformen müssen die richtigen Konsequenzen gezogen werden. Es braucht eine verlässliche Altersfeststellung, konkrete Pflichten für die Anbieter und vor allem einen konsequenten Vollzug. Der falsche Weg wäre dagegen, neue parallele Aufsichtsstrukturen aufzubauen und damit bewährte Zuständigkeiten zu schwächen.

Nach den Wahlen in Sachsen-Anhalt und Berlin

Die Wahlergebnisse in Sachsen-Anhalt und Berlin haben eine Frage sehr konkret werden lassen, über die wir bislang vor allem theoretisch diskutiert haben: Was passiert, wenn ein Land Staatsverträge kündigt und aus unserer gemeinsamen Medienordnung ausscheren will? Und was, wenn ein Abgeordnetenhaus offen für einen Rückbau rechtsstaatlicher Institutionen und damit vielleicht auch für eine Einschränkung einer wirksamen Medienaufsicht eintritt?

Klar ist: Nicht alles, was vor Wahlen angekündigt wird, wird danach auch 1:1 umgesetzt. Aber ist es vor diesem Hintergrund realistisch, notwendige medienrechtliche Reformen weiterhin im Konsens aller 16 Länder zu beschließen? Verfassungsrechtlich denkbar ist es natürlich, Staatsverträge auch nur mit 15 oder 14 Ländern abzuschließen. Aber welche Auswirkungen hätte eine Zersplitterung des Medienrechts in Deutschland?

Zwar ist gerade die föderale Medienordnung belastbarer und resilienter, als es derzeit manche Debatte vermuten lässt. Dennoch müssen wir konstatieren: Es gab schon einmal einfachere Zeiten, um Staatsverträge zu verabschieden.

Studie Auffindbarkeit von Informationsinhalten

In der letzten Medienratssitzung habe ich über Informationsvielfalt im Feed gesprochen. Die zentrale Frage, wie Vielfalt bei einer von Algorithmen geprägten Mediennutzung auch in Zukunft gewährleistet werden kann, begleitet uns weiter.

So haben die BLM und die Landesanstalt für Medien NRW aktuell in einer gemeinsamen Studie untersuchen lassen, was passiert, wenn beim Scrollen durch Kurzvideo-Feeds häufiger als gewohnt journalistische Beiträge auftauchen.

Die gute Nachricht: Mehr Informationen im Feed mindern die Nutzungszufriedenheit nicht – im Gegenteil: Bereits ab einem Informationsanteil von zehn Prozent bewerteten die Teilnehmenden ihren Feed als informativer und thematisch vielfältiger. Auch bei 20 oder 30 Prozent sank die Zufriedenheit mit dem Feed im Experiment nicht.

Die Ergebnisse liefern eine empirische Grundlage für die Debatte darüber, wie journalistische Informationen in Kurzvideo-Feeds besser sichtbar werden können. Und sie liefern wichtige Argumente für die gerade laufenden Anhörungen zum Digitale Medien-Staatsvertrag, um den es im folgenden TOP noch ausführlicher gehen wird. Wer tiefer einsteigen will, findet die Studie auf www.blm.de.

Klar ist: Demokratische Öffentlichkeit entsteht nicht dadurch, dass jemand vorgibt, was Menschen sehen sollen. Sie entsteht dort, wo unterschiedliche Stimmen die Chance haben, sichtbar zu werden – und die Menschen selbst entscheiden können, welchen sie folgen. Darum geht es bei mehr Informationsvielfalt im Feed – und um nichts anderes. Genau darüber diskutieren wir auch am 23. Oktober bei den MEDIENTAGEN MÜNCHEN – unter anderem mit TikTok und einem Vertreter aus der Verlagsbranche im Panel „Feed. Vielfalt? Wüste!“.

Und damit bin ich schon beim letzten Thema meines Berichts:

Hinweis Medientage

Denn ich möchte Sie natürlich alle noch herzlich zur 40. Ausgabe der MEDIENTAGE MÜNCHEN vom 21. bis 23. Oktober einladen. Die Geburtstags-MEDIENTAGE finden unter dem Motto „Own it!“ wieder im House of Communication und im Münchner Werksviertel statt.

Das Motto formuliert für mich einen klaren Auftrag an Medienpolitik, Branche und Aufsicht: Digitale Souveränität bekommen wir nicht geschenkt. Wir müssen das Heft des Handelns in die Hand nehmen und unsere mediale und technologische Zukunft in Deutschland und Europa stärker selbst gestalten.

Die MEDIENTAGE bringen dafür wieder zahlreiche Stimmen aus Medien, Politik und Technologie zusammen – besonders gespannt bin ich in diesen Zeiten auf den medienpolitischen Input des Bayerischen Ministerpräsidenten.

Ich freue mich sehr, wenn viele von Ihnen dabei sind. Und neben dem Kongress gibt es natürlich auch im Jubiläumsjahr wieder zahlreiche Gelegenheiten zum Austausch: etwa bei der Verleihung des Blauen Panther TV & Streaming Award in der BMW-Welt oder bei der „Nacht der Medien“ – beides am 21. Oktober.