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Öffentliche Bekanntmachung Verwaltungsratswahl

Aufruf zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Verwaltungsrats der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien



Bekanntmachung vom 27. Mai 2014

Am 31. Oktober 2014 endet die Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungsrats der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (Landeszentrale). Nach Art. 14 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Entwicklung, Förderung und Veranstaltung privater Rundfunkangebote und anderer Telemedien in Bayern (Bayerisches Mediengesetz - BayMG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 2003 (GVBl S. 799, BayRS 2251-4-S), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. November 2012 (GVBl S. 578), in Verbindung mit der Satzung über die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (Verwaltungsratswahlsatzung - VRS) vom 10. April 2014 (AMBl 2014, S. 32) wählt der Medienrat der Landeszentrale für den Verwaltungsrat


1. zwei Mitglieder, die Vertreter der Gemeinden und Gemeindeverbände sind,
2. zwei Mitglieder, die als Anbieter tätig sind, einem Organ eines Anbieters angehören oder in einem Beschäftigungsverhältnis zu einem Anbieter stehen,
3. fünf weitere Mitglieder, die nicht den in den Nummern 1 und 2 genannten Personenkreisen angehören.


Die von der Landeszentrale genehmigten Anbieter sind gemäß Art. 14 Abs. 2 Satz 4 BayMG berechtigt, für die Wahl des in Nr. 2 genannten Personenkreises Wahlvorschläge einzureichen.


In einem Wahlvorschlag soll angegeben werden, welchem Personenkreis der zu wählenden Mitglieder des Verwaltungsrats der oder die Vorgeschlagene angehört. Ein Wahlvorschlag, dem sich nicht eindeutig entnehmen lässt, welchem Personenkreis der zu wählenden Mitglieder des Verwaltungsrats der oder die Vorgeschlagene angehört, ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 5 VRS ungültig.


Der Vorsitzende des Medienrats fordert hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 VRS die wahlvorschlagsberechtigten genehmigten Anbieter auf, ihm ihre schriftlichen Wahlvorschläge einzureichen. Die Wahlvorschläge müssen bis 11. Juli 2014 bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, Heinrich-Lübke-Straße 27 in 81737 München, eingehen. Später eingehende Wahlvorschläge können nicht mehr berücksichtigt werden.


München, den 27. Mai 2014


Dr. Erich Jooß
Vorsitzender des Medienrats