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1. Sitzung des Beschließenden Ausschusses

05.10.2018

Tagesordnung

1. Wahlprüfung Medienrat

2. Verschiedenes
 

Ergebnisse

  • TOP 1: Wahlprüfung Medienrat

Die Wahlen der Vertretungen der Musikorganisationen und der Hochschulen für die 8. Amtsperiode des Medienrats waren vom Beschließenden Ausschuss am 27.04.2018 als nicht wirksam eingestuft worden.

Bei den Musikorganisationen hat bislang keine Wahlwiederholung stattgefunden. Die Entsendung des Vertreters in den Medienrat erfolgte als interimsmäßige Entsendung durch die Staatskanzlei auf Grundlage eines entsprechenden Antrags der Landeszentrale; die Entsendung durch die Staatskanzlei ist durch den Beschließenden Ausschuss nicht zu überprüfen. Sie ist bis zur Wahlwiederholung durch die Musikorganisationen wirksam.

Die Hochschulen führten eine Wahlwiederholung durch und entsandten Herrn Prof. Dr. Michael Braun in den Medienrat. Wie vom Grundsatzausschuss in der Vorberatung der Wahlwiederholung empfohlen, begegnet die Wahlwiederholung von Prof. Dr. Braun als Vertreter der Hochschulen im Medienrat keinen rechtlichen Bedenken.

  • TOP 2:  Verschiedenes

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