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3. Sitzung des Fernsehausschusses

28.09.2017

Tagesordnung

  1. Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Fernsehausschusses des Medienrats am 29.06.2017
     
  2. Erlass von Satzungen und Richtlinien:
    2.1 Rundfunksatzung (RfS)
     
  3. Genehmigung von Angeboten:
    3.1„www.kön.info/RhoenGrabfeld.tv“
     
  4. Verlängerung von Zuweisungen:
    4.1Landesweites Fernsehfenster im Programm Sat.1
     
  5. Einzelfragen des landesweiten Fernsehens:
    Landesweites Fernsehfenster am Wochenende im Programm RTL
     
  6. Programmförderung Fernsehen:
    Schwerpunktthema, Höchstförderquote und Ausschreibungstermin 2018
     
  7. Ergebnisse der Funkanalyse Bayern 2017
     
  8. Programmänderungen:
    8.1 Dauerhafte Programmänderung „N24“
    8.2 Weitere dauerhafte Programmänderungen
    8.3 Zeitlich befristete Programmänderungen
     
  9. Programmberichte ausgewählter Lokal-TV-Stationen
    9.1 TV touring Würzburg
    9.2 TV touring Schweinfurt
    9.3 Franken Fernsehen
    9.4 Oberpfalz TV
    9.5 Regio TV Schwaben
    9.6 allgäu.TV
    9.7 augsburg.tv
    9.8 münchen.tv
     
  10. Verschiedenes:
    10.1 Änderung von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen: Lokales/regionales Fernsehen Landshut und Hörfunk Landshut
     

Ergebnisse

Beschlussempfehlungen des Fernsehausschusses für den Medienrat am 5.10.2017
 
Erlass von Satzungen und Richtlinien
 

  • Hörfunk- und Fernsehsatzung werden in einer Rundfunksatzung zusammengefasst, die am 7. Oktober 2017 in Kraft treten soll. 
  • Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat, die Satzung über die Genehmigung von Rundfunkangeboten, über die Zuweisung und die Nutzung von Rundfunkübertragungskapazitäten nach dem Bayerischen Mediengesetz (Rundfunksatzung – RfS) zu beschließen.

 
Genehmigung von www.köninfo/RhoenGrabfeld.tv
 

  • Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen: Der Planet Solution GmbH, Sulzfeld, wird die Verbreitung eines im Schwerpunkt auf den örtlichen Bereich Rhön-Grabfeld bezogenen Fernsehangebots mit dem Titel KÖN.info/RhönGrabfeld.tv mit bis zu 10.000 zeitgleichen Zugriffen genehmigt.

 
Verlängerung von Zuweisungen/Landesweites Fernsehfenster auf Sat.1

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:
 
1. Der Privatfernsehen in Bayern GmbH & Co. KG werden die Übertragungskapazitäten zur Verbreitung eines landesweiten Fernsehfensters im Programm Sat.1 mit den Sen-dezeiten von Montag bis Freitag von 17:30 bis 18:00 Uhr und Samstag von 17:00 bis 18:00 Uhr ab 1. November 2017 für die Dauer von acht Jahren zugewiesen.
2. In der Zuweisung ist die Integration der Spartenangebote und Zulieferungen ins Pro-gramm im bisherigen Umfang sicherzustellen
 
Landesweites Fernsehfenster am Wochenende im Programm RTL

Der Fernsehausschuss fasst folgenden Beschluss:

Die Geschäftsleitung wird gebeten die Übertragungskapazitäten für die Verbreitung eines landesweiten Fernsehfensters im Programmen RTL am Sonntag in der Sendezeit von 17:45 Uhr bis 18:45 Uhr mit der Option einer einvernehmlichen Verschiebung auf einen anderen Sendeplatz am Wochenende auszuschreiben.

Programmförderung Fernsehen

Der Fernsehausschuss schließt sich dem Beschluss des Hörfunkausschusses an, als Schwerpunktthema für die Programmförderung 2018 das Thema "100 Jahre Freistaat Bayern und 200 Jahre Bayerische Verfassung“ zu wählen.
Die Höchstförderquote für 2018 soll auf max. 50 % begrenzt werden. Die Programm­förderung für das Jahr 2018 wird am 05. Oktober 2017 mit Fristsetzung 07. November 2017 ausgeschrieben.

Präsentation Funkanalyse Bayern  

Ausgewählte quantitative Ergebnisse der Funkanalyse Bayern werden präsentiert, ergänzt durch ausgewählte Ergebnisse der qualitativen Befragung.
 
Programmänderungen
 
Der Fernsehausschuss nimmt die zeitlich befristeten Programmänderungen zur Kenntnis. Dauerhafte Programmänderungen werden bei folgenden Sendern genehmigt:
 

  • Bundesweite Anbieter: Welt/N24 GmbH; Sky 1+1
  • Lokale Anbieter: neues bayernweites Magazin „Bayern regional“ und Programmänderungen bei a.tv, intv, TVA Ostbayern, Donau TV und Isar TV

 
Programmberichte ausgewählter Lokal-TV-Stationen
 
Einmal im Jahr wird von allen lokalen TV-Stationen in Bayern, die nach Art. 23 BayMG gefördert werden, eine einwöchige Stichprobe untersucht und dazu ein Programmbericht verfasst (quantitative Inhaltsanalyse der Nachrichtenmagazine im RTL-Fenster und qualitative Beobachtung der Special-Interest-Formate). Dem Fernsehausschuss wird die überarbeitete Struktur der Programmberichte vorgestellt. Die Änderungen dienen der besseren Übersicht und der schnelleren Wahrnehmung der wichtigsten Ergebnisse dienen
 
Lokales Fernsehen Landshut
 
Bericht über die Empfehlung des Grundsatzausschusses für den Medienrat, dass die Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse im lokalen/regionalen Fernsehen Landshut geändert werden sollen.