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2. Sitzung des Fernsehausschusses

29.06.2017

Tagesordnung

1. Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Fernsehausschusses des Medienrats am 11.05.2017

2. Erwartungen an die Arbeit des Fernsehausschusses

3. Genehmigung von Angeboten:
3.1. „Eurosport 1", „Eurosport 2" und „Eurosport 2 Bundesliga" (Arbeitstitel)  

4. Zuweisung von Übertragungskapazitäten:
4.1. Satellitenverbreitung Allgäu TV/Regio TV Schwaben, intv, rfo  

5. Förderung von Lokal-TV nach Art. 23 BayMG:
5.1. Änderung der Betrauung der niederbayerischen Anbieter isar TV, Donau TV und Tele Regional Passau 1
5.2. Änderung der Betrauung des unterfränkischen Anbieters TV touring Fernsehgesellschaft mbH & Co. KG an den Standorten Würzburg und Schweinfurt  

6. ITV Media Interactive e.K. – "blizz": Widerruf der Genehmigung (Bericht)

7. Handlungsanweisung der Anbieterverbände zu Werbung für Prostitution und Sexspielzeug: Erfahrungsbericht

8. Stiftungskuratorium der Stiftung Medienpädagogik Bayern: Vorschläge aus dem Fernsehausschuss

9. (Live)-Berichterstattung ausgewählter Fernsehsender anlässlich des Amoklaufs in München am 22.07.2016 (Bericht)

10. Programmänderungen:
10.1. Dauerhafte Programmänderungen
10.2. Zeitlich befristete Programmänderungen  

11. Verschiedenes:
11.1. Content-Bericht 2016
11.2. Sitzungstermine 2018
 

Ergebnisse

  • Genehmigung von Eurosport 1, Eurosport 2 und Eurosport Bundesliga 

Der Discovery Communications Deutschland GmbH & Co. KG wird die Genehmigung zur bundesweiten Verbreitung der Fernsehspartenprogramme "Eurosport1", "Euro-sport2", "Eurosport 2 Bundesliga" (Arbeitstitel) erteilt.
Die Genehmigung zur Verbreitung von "Eurosport1" und "Eurosport 2 Bundesliga" (Arbeitstitel) umfasst auch das Recht zur Einfügung von Werbefenstern.
 
• in Österreich und
• der Schweiz, soweit tatsächlich eine "grenzüberschreitende Verbreitung" i.S.d. Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen in der Schweiz stattfindet.
 

  • Zuweisung von Übertragungskapazitäten: Satellitenverbreitung Allgäu TV/Regio TV Schwaben, intv, rfo 

Die Zuweisung von Übertragungskapazitäten für die Verbreitung von lokalen bzw. regionalen Angeboten über Satellit wird für folgende Angebote ab 1. Oktober 2017 wie folgt geändert:

  • allgäu.tv/Regio TV Schwaben: neue Sendezeit 00:00 bis 24:00 Uhr
  • intv: neue Sendezeit 00:00 bis 24:00 Uhr
  • rfo: neue Sendezeit 00:00 bis 24:00 Uhr
     
    Die eingereichten Programmschemata für die DVB-S Verbreitung der Programme allgäu.tv und Regio TV Schwaben sowie intv und rfo werden genehmigt.

  • Förderung von Lokal-TV nach Art. 23 BayMG:

Änderung der Betrauung der niederbayerischen Anbieter Isar TV. Donau TV und Tele Regional Passau 1
 
Den drei niederbayerischen Programmanbietern ISAR TV Regionalfernsehen GmbH, DONAU TV Regionalfernsehen GmbH & Co. Programmanbieter KG und TRP1 Tele Regional Passau 1 GbR wird die Genehmigung zur Ausweitung der programmlichen und technischen Kooperation erteilt.
In Abänderung der bisherigen Betrauung wird die förderfähige Sendezeit nach Art. 23 Abs. 2 Satz 5 Nr. 1 BayMG (in Minuten pro Woche ohne Wiederholungen) ab Umsetzung der Kooperation für jeden der drei Anbieter auf 66,5 Minuten festgelegt.

Änderung der Betrauung des unterfränkischen Anbieters TV touring Fernsehgesellschaft mbH & Co. KG an den Standorten Würzburg und Schweinfurt
 
Dem unterfränkischen Anbieter TV touring Fernsehgesellschaft mbH & Co. wird an den Standorten Würzburg und Schweinfurt die Genehmigung zur Ausweitung der programmlichen und technischen Kooperation erteilt.
 
In Abänderung der bisherigen Betrauung wird die förderfähige Sendezeit nach Art. 23 Abs. 2 Satz 5 Nr. 1 BayMG (in Minuten pro Woche ohne Wiederholungen) ab Umsetzung der Kooperation für jeden der beiden Anbieter auf 75 Minuten festgelegt.
 

  • ITV Media Interactive e.K: - „blizz“ – Widerruf der Genehmigung

Zuständig für die Entschei­dung über die Zulassung und den Widerruf der Zulassung eines bundesweit verbreiteten Programms ist nach § 36 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 RStV die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten.
 
Im Fernsehausschuss berichtet die Geschäftsleitung über die Entscheidung der ZAK vom 28. Juni 2017 über den Zulassungswiderruf für das Internetfernsehprogramm „blizz“.
 

  • Handlungsanweisung der Anbieterverbände zu Werbung für Prostitution und Sexspielzeug: Erfahrungsbericht 

Die Ausschussmitglieder begrüßen das Anliegen der BLM, die Lokalrundfunk­verbände in Fragen des Jugendschutzes zu sensibilisieren, um Verstöße gegen den Medienratsbeschluss aus dem Jahr 2014, wonach Werbung für Prostitution und Sexspielzeug nur zwischen 23.00 und 6.00 Uhr morgens ausgestrahlt werden darf, möglichst schon im Vorfeld zu vermeiden.
 
Eine entsprechende Handlungsanweisung hatten die Lokalrundfunkverbände ihren Mitgliedern übermittelt, davon in der Umsetzung aber teilweise wieder Abstand genommen. Der Medienkompetenz-Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 23.05.2017 mit der Angelegenheit befasst. Der Fernsehausschuss regt an, das Gespräch mit den Anbieterverbänden und auch mit den Anbietern zu suchen.
 

  • Live-Berichterstattung ausgewählter Fernsehsender anlässlich des Amoklaufs in München am 22. Juli 2016 

Im Fernsehausschuss wird berichtet, wie ausgewählte Fernsehsender die Berichterstattung über den Amoklauf in München am 22. Juli  2016 vor dem Hintergrund großer Herausforderungen bewältigt haben.
Anlässlich des Amoklaufs in München am 22. Juli 2016 erreichten die Landes­zentrale mehrere Beschwerden. Bei keinem von der Landeszentrale genehmigten Anbieter konnte ein Anfangs­verdacht auf einen Verstoß gegen Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags oder gegen die Programmgrundsätze § 41 des Rundfunkstaats­vertrags festgestellt werden.
 
Das Fazit des Berichtes:
Insgesamt scheinen die bundesweiten privaten Sender sowie ARD und ZDF durch ihre vorhandenen Strukturen und das bereitgestellte Personal verhältnismäßig gut auf eine Live-Berichterstattung in Krisenfällen vorbereitet zu sein.
Eine kritische Beobachtung der Berichterstattung bietet die Chance zur Reflexion und Optimierung. Neben der Einhaltung der journalistischen Sorgfalts­pflicht müssen die Journalisten abwägen, was den Zuschauern zuzumuten ist und was nicht. Ethik-Kodizes in den Redaktionen können dabei helfen und sollten fortwährend überprüft und angepasst werden.

  • Programmänderungen

Zeitlich befristete Programmänderungen wurden vom Fernseh­ausschuss zur Kenntnis genommen. Dauerhafte Programmänderungen wurden bei folgenden Angeboten genehmigt: tv touring Schweinfurt und Würzburg, Franken Fernsehen, münchen.tv, allgäu.tv und beim bundesweit verbreiteten Internetfernsehangebot blizz.

  • Content-Bericht der Medienanstalten

Abschließend wurde im Fernsehausschuss der Content-Bericht 2016 der Medienan­stalten verteilt und kurz vorgestellt.