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4. Sitzung des Fernsehausschusses

30.11.2017

Tagesordnung

1. Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Fernsehausschusses des
Medienrats am 28.09.2017

2. Erlass von Satzungen und Richtlinien:

2.1 Satzung zur Änderung der AFK-Satzung
2.2 Finanzierungsbeitragsrichtlinie

3. Neuorganisation Landesweites Fernsehfenster am Wochenende im Programm RTL
(mit Anhörung der Bewerber)

4. Genehmigung von Angeboten:

4.1 "Zee.One"
4.2 "WRC+"

5. Änderung von Kapazitätszuweisungen:

5.1 Satellitenverbreitung TVA/OTV

6. Änderung von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen

6.1 Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG
Augsburg/Nürnberg

7. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen 2018

8. Ergebnisse der Regionalfensteranalyse 2017

9. Programmänderungen

9.1 Dauerhafte Programmänderungen:
9.1.1 "N24 Doku" - Werbefenster Österreich
9.2  Zeitlich befristete Programmänderungen

10. Programmberichte:

10.1 TV Oberfranken
10.2 TVA Ostbayern
10.3 iNTV
10.4 Donau TV
10.5 isar TV
10.6 Tele Regional Passau 1 (TRP1)
10.7 main.tv
10.8 Betraute Spartenanbieter

11. Verschiedenes:

11.1 Pilotprojekt AFK-BLM (Bericht)
11.2 Verwaltungsstreitsache ZUFFA UK Ltd.: Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 20.09.2017

11.3 Wirtschaftsplan 2018

Ergebnisse

Erlass von Satzungen und Richtlinien
 

  • Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat, die Satzung zur Änderung der AFK-Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
     
  • Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat, die geplanten Änderungen der Finanzierungsbeitragsrichtlinien zu beschließen.

Aus- und Fortbildungsmaßnahmen 2018

  • Bericht über die sehr gute Akzeptanz der Fortbildungen im Jahr 2017, die den Mitarbeitern der lokalen Hörfunk- und Fernsehstationen in Bayern angeboten werden.
     
  • Erläuterung der Pläne der Aus- und Fortbildungskanäle für das Jahr 2018. Die strikte Trennung zwischen Hörfunk und Fernsehen bei den bisherigen drei bayerischen Aus-und Fortbildungskanälen soll aufgelöst werden. Unter noch stärkerer Berücksichtigung des Webs ist es geplant, die Inhalte über alle zur Verfügung stehenden Kanäle zu verbreiten.
     
  • Im Zuge der geplanten Neuausrichtung soll auch eine Umbenennung des afk in MediaSchool Bayern erfolgen.

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat, die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für 2018 zu genehmigen.

Neuorganisation Landesweites Fernsehfenster am Wochenende im Programm RTL (mit Anhörung der Bewerber)

Die Bewerber von TV Bayern und Final Frame sowie RTL als Hauptprogrammveranstalter werden angehört.

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der TV Bayern Programmgesellschaft mbH werden die Übertragungskapazitäten zur Verbreitung eines landesweiten Fernsehfensters im Programm RTL mit der Sendezeit Sonntag 17:45 bis 18:45 für die Dauer von acht Jahren zugewiesen.

  2. In der Zuweisung ist die Integration des Spartenanbieters Sankt Michaelsbund Diözesanverband München e.V. und die Zulieferung mit Inhalten zum Thema Sport der Donau TV Regionalfernsehen GmbH & Co. Programmanbieter KG sicherzustellen.

Genehmigung von Angeboten

„Zee.One“

Das Fernsehspartenprogramm Zee One ist bisher auf der Grundlage einer OFCOM-Lizenz der Asia TV Ltd. im deutschsprachigen Raum verbreitet worden.

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Asia TV GmbH wird die Genehmigung zur bundesweiten Verbreitung des Fernseh-spartenprogramms "Zee.One" erteilt.
 

„WRC+“

Die WRC Promoter GmbH plant, zusätzlich zu den bestehenden Abrufangeboten nun auch regelmäßig Live-Berichterstattung über die FIA World Rally Championship zu verbreiten.

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der WRC Promoter GmbH wird die Genehmigung zur bundesweiten Verbreitung des Fernsehspartenprogramms "WRC+" erteilt.
 

Änderung von Kapazitätszuweisungen:

Satellitenverbreitung TVA/OTV in HD-Qualität

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:
 

  1. Die Zuweisung von Übertragungskapazitäten für die Verbreitung von lokalen/regionalen Angeboten über Satellit wird für folgende Angebote ab dem 1. Oktober 2017 wie folgt geändert:

    Oberpfalz TV (OTV):neue Sendezeit 00:00 bis 24:00 Uhr

    TVA Regensburg (TVA):neue Sendezeit 00:00 bis 24:00 Uhr
     

  2. Die eingereichten Programmschemata für die DVB-S Verbreitung der Programme Oberpfalz-TV (OTV) und TVA gemäß Anlage werden genehmigt.
     

Änderung von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen:

Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG Augsburg/Nürnberg

Gegen die dargestellten Änderungen der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei der Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG bestehen aus der Sicht des Fernsehaus­schusses keine Bedenken.

Ergebnisse der Regionalfensteranalyse 2017

Der Tagesordnungspunkt wird aufgrund der fortgeschrittenen Zeit auf die nächste Sitzung verschoben.

Programmänderungen

Der Fernsehausschuss nimmt die zeitlich befristeten Programmänderungen zur Kenntnis.

Dauerhafte Programmänderungen werden bei folgenden Sendern genehmigt:

  • „N24 Doku“ – Werbefenster Österreich
  • WeltN24
  • TV touring Würzburg und Schweinfurt
  • Franken Fernsehen
  • Regio TV

Programmberichte

Es liegen folgende Programmberichte über lokale Fernsehangebote vor, die den Ausschussmitgliedern zur Lektüre empfohlen werden: TV Oberfranken, TVA Ostbayern, iNTV, Donau TV, isar TV, Tele Regional Passau 1 (TRP1) und main.tv

Neu in dieser Form ist der Programmbericht über die betrauten Spartenanbieter, auf den besonders hingewiesen wird.

Verschiedenes

Pilotprojekt AFK – BLM (Bericht)

Die Landeszentrale hat mit dem Aus- und Fortbildungsfernsehen München e.V. (afk-tv) einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Erprobung und Entwicklung eines Rundfunkangebots abgeschlossen. Im Rahmen dieses Pilotprojektes hat afk-tv in Livestreams von den Medientagen München 2017 berichtet.

Verwaltungsstreitsache ZUFFA UK Ltd.: Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. September 2017

Erläutert wird das geplante Vorgehen der Landeszentrale bezüglich des ZUFFA-Urteils vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Die BLM prüft, Verfassungsbeschwerde beim Bayerischen Verfassungsgericht zu erheben. Der Fernsehausschuss befürwortet das Einreichen einer Verfassungsbeschwerde.

Wirtschaftsplan 2018

Die wichtigsten Änderungen im Wirtschaftsplan 2018 werden im Vergleich zum Vorjahr erläutert. Der Fernsehausschuss wird informiert, dass der Verwaltungsrat in seiner letzten Sitzung den Wirtschaftsplan 2018 vorbehaltlich der Zustimmung des Medienrats beschlossen hat.