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11. Sitzung des Fernsehausschusses

31.01.2019

Tagesordnung

  1. Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Fernsehausschusses des Medienrats am 06.12.2018

  2. Genehmigung von Angeboten:
    2.1. Discovery Communications Deutschland GmbH & Co. KG: „Kanal 4 HD“ (Dänemark) u.a.

  3. Einzelfragen des lokalen/regionalen Fernsehens Niederbayern: Neugenehmigung, Übertragung von Genehmigungen/Kapazitätszuweisungen und   Änderungen von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen

  4. Programmförderung 2019

  5. Programmänderungen:
    5.1. Dauerhafte Programmänderungen
    5.2. Zeitlich befristete Programmänderungen

  6. Programmbericht: Betraute Spartenanbieter 2018 (mit Programmbeispielen)

  7. Programmänderungen über Web-Oberfläche

  8. Verschiedenes

Ergebnisse

  • TOP 2: Genehmigung von Angeboten

2.1. Discovery Communications Deutschland GmbH & Co. KG:
"Kanal 4 HD" (Dänemark) u.a.

Hintergrund: Zur Genehmigung liegen 19 Programme vor, die nicht in Deutschland zu empfangen sind, sondern als Pay-TV Angebote lokaler Telekommunikationsanbieter in Dänemark, Schweden, Norwegen und Finnland verbreitet werden. Die Programme werden gegenwärtig auf der Grundlage einer britischen Ofcom-Lizenz verbreitet. Der drohende Brexit macht nun eine Genehmigung in einem anderen europäischen Land notwendig.

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Discovery Communications Deutschland GmbH & Co. KG wird die Genehmigung zur Verbreitung folgender Fernsehspartenprogramme erteilt:

  • „Kanal 4 HD“ (Dänemark), „Kanal 5“ (DK), „6’eren“ (DK), „Canal 9“ (DK), „Eurosport 2“ (DK) „Discovery Channel HD“ (DK), „TLC“ (DK)
  • „Kanal 5“ (Schweden), „Kanal 9“ (SWE), „Kanal 11“ (SWE), „Discovery Channel“ (SWE), „TLC HD“ (SWE)
  • „MAX“ (Norwegen), „FEM“ (NO), „VOX“ (NO) „Eurosport Norge“ (NO), „Discovery Channel HD“ (NO), „TLC“ (NO)
  • „Discovery Channel“ (Finnland

2.2 Golf TV

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Discovery Communications Deutschland GmbH & Co. KG wird die Genehmigung zur bundesweiten Verbreitung des Fernsehspartenprogramms „Golf TV“ im Internet erteilt.

  • TOP 3: Einzelfragen des lokalen/regionalen Fernsehens Niederbayern
    Neugenehmigung, Übertragung von Genehmigungen/ Kapazitätszuweisungen und Änderung von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Für die Beteiligung am lokalen/regionalen Fernsehen in den niederbayerischen Versorgungsgebieten Landshut, Deggendorf und Passau wird unter der Bedingung der Abstimmung mit einfacher Mehrheit folgende Beteiligungsstruktur bei den jeweiligen Anbietern genehmigt:

- Niederbayern TV Programm- und Werbe GmbH & Co. KG 35 %

- Heribert Wühr 30 %

- Marco Wühr 5 %

- Christian Repa 10 %

- Andreas Werner 10 %

- Michael Imhoff 7 %

- Eishockey News Verlag- und Verwaltungs GmbH 3 %

Die Zuweisungen von Übertragungskapazitäten an die neuen Anbieter sind bis zum 31. März 2025 zu befristen.

2. Für das Versorgungsgebiet Landshut wird der ISAR TV Regionalfernsehen GmbH mit den unter Nr. 1 angegebenen Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen die den bisherigen Anbietern RFL Regionalfernsehen Programmanbieter GmbH, Marco Wühr, Michael Imhoff und Eishockey News Verlags- und Verwaltungs GmbH erteilten Genehmigungen und Zuweisungen von Übertragungskapazitäten zur Verbreitung eines lokalen/regionalen Fernsehprogramms und Fernsehfenster im Programm RTL zu den bisherigen Bedingungen übertragen.

3. Für das Versorgungsgebiet Deggendorf wird der Donau TV Regionalfernsehen GmbH & Co. Programmanbieter KG mit den unter Nr. 1 angegebenen Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen die den bisherigen Anbietern Niederbayern TV Programm- und Werbe GmbH, Heribert Wühr und Tele Regional Passau 1 GmbH erteilten Genehmigungen und Zuweisungen von Übertragungskapazitäten zur Verbreitung eines lokalen/regionalen Fernsehprogramms und Fernsehfenster im Programm RTL zu den bisherigen Bedingungen übertragen.

4. Für das Versorgungsgebiet Passau wird einer noch zu gründenden Gesellschaft (Projektname: Niederbayern TV Passau GmbH) mit den unter Nr. 1 angegebenen Inhaberund Beteiligungsverhältnissen die der Tele Regional Passau 1 GbR erteilte Genehmigung und Zuweisung von Übertragungskapazitäten zur Verbreitung eines lokalen/regionalen Fernsehprogramms und Fernsehfenster im Programm RTL zu den bis bisherigen Bedingungen übertragen.

5. Die neuen Anbieter nach Nr. 2 bis 4 werden gemäß Art. 23 BayMG bis zum 31.Dezember 2020 wie folgt betraut:

Sendezeit nach Art. 23 Abs. 2 Satz 5 Nr. 1 BayMG in Minuten

Sendezeit nach Art. 23 Abs. 2 Satz 5 Nr. 2 BayMG in Minuten

Landshut

66,5

33

Deggendorf

66,5

33

Passau

66,5

33

Die Betrauungsverträge mit den bisherigen Anbietern werden zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Genehmigungen und Kapazitätszuweisungen nach Nr. 2 bis 4 gekündigt.

  • TOP 4: Programmförderung Fernsehen 2019: Entscheidung über die Vergabe der Programmfördermittel 2019

Der Fernsehausschuss hat beschlossen, dass in diesem Jahr vier Fernsehprojekte programmfördernde Zuschüsse in einer Gesamthöhe von 190.000 Euro erhalten. Das diesjährige Schwerpunktthema für die Programmförderung lautet: „Zeugnisse Europäischen Kulturschaffens in der Region".

  • TOP 5: Programmänderungen

5.1. Dauerhafte Programmänderungen

Der Fernsehausschuss genehmigt dauerhafte Programmänderungen bei:

  • Sport 1
  • a.tv Fernsehen für Augsburg und Schwaben
  • TVA Ostbayern
  • Regio TV Schwaben

5.1. Die zeitlich befristeten Programmänderungen nimmt der Fernsehausschuss zur Kenntnis.

  • TOP 6: Programmbericht – Betraute Spartenanbieter 2018

Im Fernsehausschuss werden die Ergebnisse der Programmbeobachtung der betrauten, lokalen Spartenanbieter in Bayern 2018 mit Programmbeispielen vorgestellt.

  • TOP 7: Programmänderungen über Web-Oberfläche

Die Fernsehausschussmitglieder werden über das neu eingeführte Verfahren der Programmänderungen über eine Weboberfläche mittels digitalem Workflow informiert. Durch die Digitalisierung wird das Verfahren sowohl für die BLM als auch für die Anbieter vereinfacht.

  • TOP 8:   Verschiedenes

Der Fernsehausschuss nimmt die Ankündigung einer erneuten Ausschreibung des Fernsehversorgungsgebiets Ingolstadt zustimmend zur Kenntnis.