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13. Sitzung des Fernsehausschusses

04.04.2019

Tagesordnung

  1. Genehmigungen von Niederschriften:
    1.1. Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Fernsehausschusses des Medienrats am 31.01.2019
    1.2. Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Fernsehausschusses am 14.02.2019

  2. Genehmigung von Angeboten und Zuweisung von Übertragungskapazitäten:
    2.1. 7TV Joint Ventures GmbH – “7TV Sender/Fiction” (Arbeitstitel)
    2.2. Discovery Communications Deutschland GmbH & Co. KG – “HGTV” (Arbeitstitel)
    2.3. AETN UK Germany GmbH – “Crime & Investigation EU” u. a.
    2.4. Internetfernsehen “DeinLife” des JFF – Institut für Medienpädagogik
    2.5. Lokales/regionales Fernsehen Unterfranken
    2.6. Lokales/regionales Fernsehen Ingolstadt

  3. Programmänderungen:
    3.1. Dauerhafte Programmänderungen
    3.2. Zeitlich befristete Programmänderungen

  4. Berichterstattung der Lokalstationen zur Landtagswahl

  5. Verschiedenes
    5.1. Werbung via IP-Stream (HbbTV) bei Franken Fernsehen
     

Ergebnisse

  • TOP 2: Genehmigung von Angeboten und Zuweisung von Übertragungskapazitäten

2.1. 7TV Joint Ventures GmbH - "7TV Sender/Fiction" (Arbeitstitel)

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der 7TV Joint Venture GmbH wird die Genehmigung zur bundesweiten Verbreitung des Fernsehspartenprogramms „7TV Sender/Fiction (Arbeitstitel)“ im Internet erteilt.

Die Genehmigung umfasst auch die Verbreitung des Programms im Internet zur Einfügung von Werbefenstern in Österreich.

2.2 Discovery Communications Deutschland GmbH & Co. KG - "HGTV" (Arbeitstitel)

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Discovery Communications Deutschland GmbH & Co. KG wird die Genehmigung zur bundesweiten Verbreitung des Fernsehspartenprogramms „HGTV“ (Arbeitstitel) erteilt.

2.3. AETN UK Germany GmbH - "Crime & Investigation EU" u.a.

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der AETN UK Germany GmbH wird die Genehmigung zur Verbreitung der Fernsehspar-tenprogramme „Crime & Investigation EU”, „CI Netherlands”, „CI Polsat”, „H2 EU”, „H2 Poland”, „History EU”, „History Belgium”, „History Croatia”, „History Hungary”, „History Netherlands”, „History Poland”, „History Romania”, „History Sweden” und „Lifetime Poland” erteilt.

2. Die Genehmigung steht unter der Bedingung, dass

a) die Bestellung eines EU-Redaktionsleiters in München erfolgt,

c) die bisherigen OFCOM-Genehmigungen zurückgegeben werden.

3. Die Genehmigung erlischt, sofern die Antragstellerin nicht bis zum 31.12.2019 erklärt

dass die Voraussetzungen zur Aufnahme des Sendebetriebs nach deutscher Zulassung vorliegen. Die Frist kann auf Antrag der Antragstellerin verlängert werden.

2.4. Internetfernsehen "DeinLife" des JFF - Institut für Medienpädagogik

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen: Dem JFF - Institut für Medienpädagogik des JFF - Jugend Film Fernsehen e. V. wird die Verbreitung eines im Schwerpunkt auf den örtlichen Bereich München bezogenes Fern-sehangebot mit dem Titel „DeinLife“ über das Internet genehmigt.

2.5. Lokales/regionales Fernsehen Unterfranken

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Die lokalen / regionalen Fernseh-Versorgungsgebiete Untermain (Planungsregion 1), Würzburg (Planungsregion 2) und Main-Rhön (Planungsregion 3) im Regierungsbezirk Unterfranken werden zu dem einheitlichen Versorgungsgebiet Unterfranken zusam-mengefasst.

2. Der TV Mainfranken GmbH & Co. KG werden die Übertragungskapazitäten zur Verbrei-tung eines lokalen/regionalen Kabelfernsehprogramms einschließlich des Spartenan­gebots „Kirche in Bayern“ und Plenum TV und eines Fernsehfensters im Programm RTL Montag bis Freitag im Versorgungsgebiet Unterfranken im Kabel und über Satellit ab dem 01.07.2019 für die Dauer von 10 Jahren zugewiesen.

3. Der Anbieter wird bis zum 31.12.2020 betraut mit Angeboten

- nach Art. 23 Abs. 2 Satz 5 Nr. 1 BayMG

- nach Art. 23 Abs. 2 Satz 5 Nr. 2 BayMG

im Umfang jeweils 100 Sendeminuten pro Woche.

4. Zur Sicherstellung von Programminhalten mit Informationen aus der Planungsregion 1 (Untermain) wird der TV Mainfranken GmbH & Co. KG aufgegeben, eine Kooperations-vereinbarung mit der Neue Welle „Antenne Aschaffenburg“ Hörfunk- und Fernsehpro-grammanbieter GmbH über die Zulieferung von 25 Minuten pro Woche zu marktüblichen Bedingungen abzuschließen.

2.6.    Lokales/regionales Fernsehen Ingolstadt

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der München Live TV Fernsehen GmbH & Co. KG wird die Genehmigung zur Verbrei-tung eines lokalen/regionale Kabelfernsehprogramm im Versorgungsgebiet Ingolstadt, zusätzlich verbreitet über Satellit, erteilt.

2. Der München Live TV Fernsehen GmbH & Co. KG werden die Übertragungskapazitäten zur Verbreitung eines lokalen/regionalen Kabelfernsehprogramms einschließlich des Spartenangebots „Kirche in Bayern“ und Plenum TV und eines Fernsehfensters im Programm RTL Montag bis Freitag im Versorgungsgebiet Ingolstadt im Kabel und über Satellit ab dem 01.07.2019 für die Dauer von 10 Jahren zugewiesen.

3. Als Versorgungsgebiet wird festgelegt: Stadt Ingolstadt, Landkreise Eichstätt, Pfaffenhofen an der Ilm und Neuburg-Schrobenhausen.

4. Der Anbieter wird bis zum 31.12.2020 betraut mit Angeboten

- nach Art. 23 Abs. 2 Satz 5 Nr. 1 BayMG

- nach Art. 23 Abs. 2 Satz 5 Nr. 2 BayMG

im Umfang jeweils 100 Sendeminuten pro Woche.
 

  • TOP 3: Programmänderungen

3.1.  Dauerhafte Programmänderungen

Der Fernsehausschuss genehmigt dauerhafte Programmänderungen bei:

  • allgäu tv
  • augsburg tv
  • Donau tv
  • Franken Fernsehen
  • isar tv

3.2.  Zeitlich befristete Programmänderungen

Die zeitlich befristeten Programmänderungen nimmt der Fernsehausschuss zur Kenntnis.

  • TOP 5: Verschiedenes

5.1. Werbung via IP-Stream (HbbTV) bei Franken TV

Die Genehmigung für die Ausstrahlung von Werbeinhalten via IP-Stream wird Franken Fernsehen im Rahmen eines Pilotprojektes bis zum 31. Dezember 2019 verlängert.