Cookie Hinweis

Suche

16. Sitzung des Fernsehausschusses der BLM

02.10.2019

Tagesordnung

  1. Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Fernsehausschusses des Medienrats am 11.07.2019

  2. Genehmigung von Angeboten und Zuweisung von Übertragungskapazitäten:
    2.1. ProSieben

  3. Verlängerung von Kapazitätszuweisungen:
    3.1. allgäu.tv

  4. Förderung von Lokal-TV nach Art. 23 BayMG:
    4.1. Betrauung Niederbayern TV Deggendorf-Straubing, Niederbayern TV Passau, Niederbayern TV Landshut
    4.2. Betrauung des Mediaschool Bayern Anbieterverein München e.V.

  5. Programmförderung 2020:
    Schwerpunktthema, Höchstförderquote und Ausschreibungstermin

  6. Programmänderungen:
    6.1. Dauerhafte Programmänderungen:
    6.1.1. „TNT Serie“, „TNT Comedy“, „TNT Film“, „Cartoon Network“ – Aus-  tausch der Werbeblöcke auf der IPTV Plattform A1 Telekom Austria AG
    6.1.2. Weitere dauerhafte Programmänderungen
    6.2. Zeitlich befristete Programmänderungen

  7. Überprüfung von Qualitätsverbesserungen rfo

  8. Programmbericht TV Mainfranken

  9. Verschiedenes


Ergebnisse

  • TOP 1: Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Fernsehausschusses des Medienrats am 11.07.2019

Die Niederschrift über die 15. Sitzung des Fersenhausschusses des Medienrats am 11. Juli 2019 wurde genehmigt.

  • TOP 2:  Genehmigung von Angeboten und Zuweisung von Übertragungskapazitäten

2.1    ProSieben

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH wird ab dem 01.01.2020 die Genehmigung zur bundesweiten Verbreitung des Fernsehvollprogramms „ProSieben“ erteilt.

2. Die Genehmigung umfasst auch die Verbreitung des Programms zur Einfügung von Werbefenstern in Österreich und der Schweiz.

  • TOP 3:  Verlängerung von Kapazitätszuweisungen

3.1 allgäu.tv

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Die Zuweisung

a) der von der bmt Bayerische Medientechnik GmbH von der Vodafone Kabel Deutschland GmbH angemieteten Übertragungskapazitäten (digital SD und digital HD) in den Kabelanlagen im Versorgungsgebiet Allgäu (an die Allgäu-TV GmbH & Co. KG zur Verbreitung eines lokalen/regionalen Kabelfernsehprogramms (allgäu.tv) in öffentlicher Verantwortung und öffentlich-rechtlicher Trägerschaft der Landeszentrale wird zu den bisherigen Bedingungen vorbehaltlich der medienrechtlichen Verfügbarkeit der Übertragungskapazitäten bis zum 31.10.2029 Jahre verlängert.

b) der von der bmt Bayerische Medientechnik GmbH von der SES Astra angemieteten HD-Übertragungskapazität auf der Satellitenposition 19,2° Ost (Transponder 1.023, 11.552 MHz, Astra 1L) an die in Nr. 1 genannte Anbieterin zur Verbreitung eines lokalen/regionalen Fernsehprogramms in öffentlicher Verantwortung und öffentlich-rechtlicher Trägerschaft der Landeszentrale wird zu den bisherigen Bedingungen vorbehaltlich der medienrechtlichen Verfügbarkeit der Übertragungskapazitäten bis zum 31.10.2029 verlängert.

c) der von RTL genutzten Übertragungskapazitäten an die Allgäu TV GmbH & Co. KG zur Verbreitung eines lokalen/regionalen Fernsehfensters im Programm RTL in Kabelanlagen im Versorgungsgebiet Allgäu (Montag bis Freitag 18:00 – 18:30 Uhr) wird zu den bisherigen Bedingungen bis zum 31.10.2025 verlängert.

2. Im Zuge der Verlängerungen der Zuweisungen nach Nr. 1 ist rechtlich sicherzustellen, dass a) die bislang in das Gesamtprogramm integrierten genehmigten Spartenangebote auch im Verlängerungszeitraum verbreitet werden, sofern die Landeszentrale hierüber keine abweichende Entscheidung trifft,

b) sich die Allgäu-TV GmbH & Co. KG verpflichtet, von der Landeszentrale zukünftig genehmigte Spartenangebote und Zulieferungen in das Gesamtprogramm zu integrieren.

  • TOP 4: Förderung von Lokal-TV nach Art. 23 BayMG

4.1 Betrauung Niederbayern TV Deggendorf-Straubing, Niederbayern TV Passau, Niederbayern TV Landshut

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

In Abänderung der bisherigen Betrauung wird die Sendezeit nach Art. 23 Abs. 2 Satz 5 Nr. 1 BayMG für die drei niederbayerischen Anbieter NIEDERBAYERN TV Landshut GmbH, NIEDERBAYERN TV Deggendorf-Straubing GmbH & Co. KG und NIEDERBAYERN TV Passau GmbH ab 01.01.2020 jeweils auf 75 Minuten pro Woche festgelegt.

4.2 Betrauung des Mediaschool Bayern Anbieterverein München e.V.

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

Der Mediaschool Bayern Anbieterverein München e. V. wird ab 01.11.2019 in Abänderung des Medienratsbeschluss vom 08.12.2016 mit der Herstellung eines lokalen/regionalen Spartenfernsehangebot im Versorgungsgebiet München/Oberland mit folgendem Sendezeitumfang pro Woche betraut: Programm nach Art. 23 Abs. 4 BayMG: 20 Minuten

  • TOP 5: Programmförderung 2020

Schwerpunktthema, Höchstförderquote und Ausschreibungstermin

Der Fernsehausschuss genehmigt folgenden Beschluss:

  1. Als Schwerpunktthema für das Jahr 2020 wird das Thema "Kindheit in Bayern" festgelegt.
     

  2. Die Höchstförderquote für 2020 soll auf max. 50 % begrenzt werden.

Die Programmförderung für das Jahr 2020 wird am 4. Oktober 2019 mit Fristsetzung 5. November 2019 ausgeschrieben.

  • TOP 6: Programmänderungen

6.1.   Dauerhafte Programmänderungen

6.1.1  „TNT Serie“, „TNT ‚Comedy“, „TNT Film“, „Cartoon Network“ -Austausch der Werbeblöcke auf der IPTV-Plattform A1 Telekom Austria AG

Der Fernsehausschuss fasst folgenden Beschluss:

Die der Turner Broadcasting System Deutschland GmbH erteilten Genehmigungen zur bundesweiten Verbreitung der Fernsehspartenprogramme

• „TNT Serie“,

• „TNT Comedy“,

• „TNT Film“ und

• „Cartoon Network“

werden um die Verbreitung der Programme zum Zweck der Ersetzung von Werbeblöcken im Rahmen der Ausstrahlung auf der IPTV Plattform der A1 Telekom Austria AG in Österreich erweitert.

6.1.2  Weitere dauerhafte Programmänderungen

Der Fernsehausschuss genehmigt weitere dauerhafte Programmänderungen bei:

  • Sport 1
  • Augsburg.tv
  • Regio TV Schwaben
  • TV Mainfranken

6.2.   Zeitlich befristete Programmänderungen

Die zeitlich befristeten Programmänderungen nimmt der Fernsehausschuss zustimmend zur Kenntnis.

  • TOP 7: Überprüfung von Qualitätsverbesserungen rfo

Die Geschäftsführung wird gebeten, Regional Fernsehen Oberbayern (rfo) auf die noch fehlenden Qualitätsverbesserungen im Programm von rfo hinzuweisen und auch zukünftig die Einhaltung der gemachten Zusagen durch die Programmbeobachtung der Landeszentrale zu überprüfen.

  • TOP 8: Programmbericht TV Mainfranken

Der Fernsehausschuss wird über die programmliche Entwicklung bei TV Mainfranken informiert, insbesondere über die thematische Abdeckung der ehemals drei Sendegebiete Würzburg, Schweinfurt und Aschaffenburg.

  • TOP 9: Verschiedenes

Im Fernsehausschuss wird die Kampagne  „mehrdaheim.de“ vorgestellt, die aus Mitteln der Art.23 BayMG Förderung finanziert wird. Ziel der Kampagne ist es, die Zuschauer beim Auffinden der lokalen Programme in HD auf dem Satelliten zu unterstützen.

Außerdem werden die Ausschussmitglieder informiert, dass die Medienwerkstatt Franken den „Deutschen Preis für Denkmalschutz 2019“ verliehen bekommen hat.