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21. Sitzung des Fernsehausschusses

03.12.2020

Tagesordnung

  1. Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Fernsehausschusses des Medienrats am 01.10.2020
  4. Programmentwicklung und Perspektiven von münchen.tv und tv.ingolstadt mit folgenden Gästen:
    - Horst Rettig, Geschäftsführer münchen.tv und tv.ingolstadt
    - Marion Gehlert, Chefredakteurin münchen.tv und tv.ingolstadt
  5. Erlass von Satzungen und Richtlinien: (Beschluss)
    5.1  Änderung der Wahlwerbesatzung
  6. Genehmigung von Angeboten:
    6.1 Zuweisung von Übertragungskapazitäten: (Beschluss)
    AETN UK Germany GmbH – „History2 Hungary“
    6.2 Volkshochschule SüdOst im Landkreis München gGmbH
    6.3 Internetfernsehangebot der inFranken.de GmbH & Co. KG
  7. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen 2021 (Beschluss)
  8. Betrauung von Angeboten ab 01.01.2021 (Beschluss)
  9. Programmänderungen:
    9.1 Dauerhafte Programmänderungen (Beschlüsse)
    9.2 Zeitlich befristete Programmänderungen (schriftlicher Bericht)
  10. Verschiedenes

Ergebnisse

  • TOP 1: Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende, Herr Dr. Schuller, stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Fernsehausschusses fest.

  • TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird in der am 24.11.2020 versandten Fassung genehmigt.

  • TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Fernsehausschusses des Medienrats am 01.10.2020

Die Niederschrift über die 20. Sitzung des Fernsehausschusses des Medienrats am 01.10.2020 wird einstimmig genehmigt.

  • TOP 4:  Programmentwicklung und Perspektiven von münchen.tv und tv.ingolstadt
    Gäste:
    Horst Rettig, Geschäftsführer münchen.tv und tv.ingolstadt,
    Marion Gehlert, Chefredakteurin münchen.tv und tv.ingolstadt

Herr Rettig und Frau Gehlert berichten den Ausschussmitgliedern über die Entwicklung von münchen.tv und tv.ingolstadt. Sie betonen, dass es von Anfang an das Ziel gewesen sei, die Qualität der beiden Programme deutlich zu verbessern. Hierzu seien inzwischen sehr motivierte Teams zusammengestellt und eine neue Unternehmenskultur eingeführt worden, auch um Synergien zwischen den beiden Sendern bestmöglich zu nutzen. Eine positive Reichweitenentwicklung beider Sender belege den Erfolg der gewählten Strategie.

  • TOP 5: Erlass von Satzungen und Richtlinien:         

5.1  Änderung der Wahlwerbesatzung

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat, die Änderung der Wahlwerbesatzung gemäß dem beigefügten Entwurf zu beschließen.

  • TOP 6:  Genehmigung von Angeboten:

6.1 Zuweisung von Übertragungskapazitäten:

       AETN UK Germany GmbH – „History2 Hungary“

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der AETN UK Germany GmbH wird die Genehmigung zur Verbreitung des Fernsehspartenprogramms „History2 Hungary“ erteilt.

  2. Die Genehmigung steht unter der aufschiebenden Bedingung des Nachweises, dass die bisherige Ofcom-Genehmigung nicht mehr als Rechtsgrundlage für die Verbreitung des Programms dient.

6.2  Volkshochschule SüdOst im Landkreis München gGmbH

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Volkshochschule SüdOst im Landkreis München gGmbH wird die Übertragung von Präsenz- und Online-Veranstaltungen im Rahmen ihrer Aufgabe als Volkshochschule genehmigt.

6.3 Internetfernsehangebot der inFranken.de GmbH & Co. KG

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der inFranken.de GmbH & Co. KG wird die Verbreitung eines regionalen Nachrichtenformats für den örtlichen Bereich Oberfranken über das Internetprotokoll genehmigt.

  • TOP 7: Aus- und Fortbildungsmaßnahmen 2021

Die Ausschussmitglieder werden über die in 2020 stattgefundenen und die geplanten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für 2021 informiert. Geplant sind ein Fortbildungsangebot für Volontäre und Mitarbeiter der lokalen Rundfunkstationen in Bayern, die Fortführung der Unterstützung der MEDIASCHOOL BAYERN gGmbH und die Förderung bestehender Ausbildungsinstitutionen.

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen 2021 werden genehmigt.

  • TOP 8: Betrauung von Angeboten ab 01.01.2021

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

1) Die Anbieter bzw. Anbietergesellschaften der nachfolgend genannten Versorgungsgebiete werden ab 01.01.2021 – soweit nicht der Zeitraum der Zuweisung von Übertragungskapazitäten kürzer ist – bis zum 31.12.2024 mit folgenden Sendezeiten (in Minuten pro Woche ohne Wiederholungen) betraut:


Sendezeit  nach Art. 23 Abs. 2 Satz 5 Nr. 1 BayMG
Sendezeit nach Art. 23 Abs. 2 Satz 5 Nr. 2 BayMG
Unterfranken
100
100
Oberfranken
100
140
Oberpfalz Nord
100
100
Mittelfranken
100
200
Augsburg
100
140
Ingolstadt
100
100
Regensburg
100
100
Deggendorf
100
33
Passau
100
33
Landshut
100
33
München/Oberland
100
200
Neu-Ulm
100
0
Allgäu
100
100
Südostoberbayern
100
100

2) Die nachfolgenden Spartenanbieter werden ab 01.01.2021 – soweit nicht der Zeitraum der Zuweisung von Übertragungskapazitäten kürzer ist – bis zum 31.12.2024 mit folgenden Sendezeiten (Sendeminuten je Woche) betraut:


Betrauung gemäß Art. 23 Abs. 4 BayMG
Medienwerkstatt Franken e.V.
12,5
Medien Praxis e.V.
6
Inn-Salzach-Welle GmbH
28
MEDIASCHOOL BAYERN Anbieterverein München e.V.
20
Arbeitsgemeinschaft Behinderung und Medien e.V.
22
Arbeitsgemeinschaft Neustädter Fernsehsender nec tv e.V.
3,5
Medienzentrum Parabol e.V.
2,8
TV Bayern (plenum tv)
30
Arbeitsgemeinschaft Kirchenmagazin im bayerischen Privatfernsehen GbR ("Kirche in Bayern")
16
  • TOP 9: Programmänderungen:

9.1 Dauerhafte Programmänderungen

Der Fernsehausschuss genehmigt dauerhafte Programmänderungen bei münchen.tv, Regio TV Schwaben, TVA Ostbayern und TSD-TV.

9.2 Zeitlich befristete Programmänderungen

Der Fernsehausschuss nimmt die zeitlich befristeten Programmänderungen zustimmend zur Kenntnis.

  • TOP 10: Verschiedenes

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