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22. Sitzung des Fernsehausschusses

28.01.2021

Tagesordnung

  1. Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Fernsehausschusses des Medienrats am 03.12.2020
  4. Erlass von Satzungen und Richtlinien: (Beschlüsse)
    4.1  Satzung zur Konkretisierung der Zulassungsfreiheit nach § 54 Abs. 1 des Medienstaatsvertrags (Satzung Zulassungsfreiheit – ZFS)
    4.2 Satzung zur Konkretisierung der Bestimmungen des Medienstaatsvertrags über Medienplattformen und Benutzeroberfläche (MB-Satzung)
    4.3 Satzung zur Durchführung der Gewinnspielvorschriften des Medienstaatsvertrags (Gewinnspielsatzung – GSS)
    4.4 Satzung zur Durchführung der Werbevorschriften des Medienstaatsvertrags (Werbesatzung – WerbeS)
  5. Genehmigung von Angeboten: (Beschluss)
    5.1 Amazon Digital Germany GmbH – „Prime Video Live“ (Arbeitstitel)
  6. Verlängerung von Kapazitätenzuweisungen: (Beschluss)
    6.1 Lokales/regionales Fernsehen München/Oberland – münchen tv
  7. Programmförderung 2021:
    Entscheidung über die Vergabe der Programmfördermittel – Fernsehen 2021(Beschluss)
  8. Programmänderungen:
    8.1 Dauerhafte Programmänderungen (Beschlüsse)
    8.2 Zeitlich befristete Programmänderungen (schriftlicher Bericht)
  9. Ergebnisse der Regionalfensteranalyse (schriftlicher Bericht)
  10. Verschiedenes:
    10.1 Neuorganisation Satellitenverbreitung Lokal-TV (Bericht)

Ergebnisse

  • TOP 1: Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit

Die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Fernsehausschusses wird festgestellt.

  • TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird in der am 19.01.2021 versandten Fassung ohne TOP 5 genehmigt.

  • TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Fernsehausschusses des Medienrats am 03.12.2020

Die Niederschrift über die 21. Sitzung des Fernsehausschusses des Medienrats am 03.12.2020 wird genehmigt.

  • TOP 4:  Erlass von Satzungen und Richtlinien:

4.1 Satzung zur Konkretisierung der Zulassungsfreiheit nach § 54 Abs. 1 des  Medienstaatsvertrags (Satzung Zulassungsfreiheit – ZFS)

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Medienrat beschließt die Satzung zur Konkretisierung der Zulassungsfreiheit nach § 54 Abs. 1 des Medienstaatsvertrags (Satzung Zulassungsfreiheit – ZFS).

4.2 Satzung zur Konkretisierung der Bestimmungen des Medienstaatsvertrags über Medienplattformen und Benutzeroberfläche (MB-Satzung)

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Medienrat beschließt die Satzung zur Konkretisierung der Bestimmungen des Medienstaatsvertrags über Medienplattformen und Benutzeroberflächen (MB-Satzung) gemäß dem beigefügten Entwurf.

4.3 Satzung zur Durchführung der Gewinnspielvorschriften des Medienstaatsvertrags (Gewinnspielsatzung – GGS)

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Medienrat beschließt die Satzung zur Durchführung der Gewinnspielvorschriften des Medienstaatsertrags (Gewinnspielsatzung – GSS) gemäß dem beigefügten Entwurf.

4.4 Satzung zur Durchführung der Werbevorschriften des Medienstaatsvertrags (Werbesatzung – WerbeS)

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Medienrat beschließt die Satzung zur Durchführung der Werbevorschriften des Medienstaatsvertrags (Werbesatzung – WerbeS).

  • TOP 5: Genehmigung von Angeboten:

5.1 Amazon Digital Germany GmbH „Prime Video Live“ (Arbeitstitel

Der TOP wurde abgesetzt.

  • TOP 6: Verlängerung von Kapazitätszuweisungen:

6.1 Lokales/regionales Fernsehen München/Oberland – münchen.tv

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Die Zuweisung der

    a) von der  Bayerischen Medientechnik GmbH (bmt) von der Vodafone Kabel Deutschland GmbH angemieteten Übertragungskapazitäten (digital SD und digital HD) in den Kabelanlagen im Versorgungsgebiet München/Oberland an die München Live TV Fernsehen GmbH & Co. KG zur Verbreitung eines lokalen/regionalen Kabelfernsehprogramms (münchen.tv) in öffentlicher Verantwortung und öffentlich-rechtlicher Trägerschaft der Landeszentrale wird zu den bisherigen Bedingungen vorbehaltlich der medienrechtlichen Verfügbarkeit der Übertragungskapazitäten bis zum 30.06.2031 verlängert.

    b) von der Bayerische Medientechnik GmbH (bmt) von der SES Astra angemieteten HD-Übertragungskapazität auf der Satellitenposition 19,2° Ost (Transponder 1.023 Astra 1L) an die in Nr. 1 genannte Anbieterin zur Verbreitung eines lokalen/regionalen Fernsehprogramms in öffentlicher Verantwortung und öffentlich-rechtlicher Trägerschaft der Landeszentrale wird zu den bisherigen Bedingungen vorbehaltlich der medienrechtlichen Verfügbarkeit der Übertragungskapazitäten bis zum 30.06.2031 verlängert.

    c) von RTL genutzten Übertragungskapazitäten an die München Live TV Fernsehen GmbH & Co. KG zur Verbreitung eines lokalen/regionalen Fernsehfensters im Programm RTL in Kabelanlagen im Versorgungsgebiet München/Oberland (Montag bis Freitag 18:00 – 18:30 Uhr) wird zu den bisherigen Bedingungen bis zum 31.10.2025 verlängert.

  2. Im Zuge der Verlängerungen der Zuweisungen nach Nr. 1 ist rechtlich sicherzustellen, dass

    a) die bislang in das Gesamtprogramm integrierten genehmigten Spartenangebote auch im Verlängerungszeitraum verbreitet werden, sofern die Landeszentrale hierüber keine abweichende Entscheidung trifft,

    b) sich die München Live TV Fernsehen GmbH & Co. KG verpflichtet, von der Landeszentrale zukünftig genehmigte Spartenangebote und Zulieferungen in das Gesamtprogramm zu integrieren.
  • TOP 7: Programmförderung 2021:
    Entscheidung über die Vergabe der Programmfördermittel – Fernsehen 2021   
        

Für die Programmförderung Fernsehen stehen in 2021 insgesamt 174.000 EUR zur Verfügung.

Der Fernsehausschuss beschließt die Entscheidung über die Vergabe der Programmfördermittel – Fernsehen 2021 in einer Präsenzsitzung am 11.02.2021 zu treffen.

  • TOP 8: Programmänderungen:

8.1 Dauerhafte Programmänderungen

8.1.1 Weitere dauerhafte Programmänderungen

Der Fernsehausschuss genehmigt dauerhafte Programmänderungen bei augsburg.tv, Oberpfalz TV, tv.ingolstadt, TVA Ostbayern, Regio TV Schwaben und HSE24.

8.2 Zeitlich befristete Programmänderungen

Die zeitlich befristeten Programmänderungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

  • TOP 9: Ergebnisse der Regionalfensteranalyse               

Die Ergebnisse der Regionalfensteranalyse 2020 werden zur Kenntnis genommen.

  • TOP 10: Verschiedenes

10.1 Neuorganisation Satellitenverbreitung Lokal-TV

Das geplante, neue Förderkonzept nach Art. 23 BayMG für das lokale Fernsehen in Bayern wird vorgestellt. Um die hohen Kosten für die Satellitenverbreitung der lokalen TV-Programme in Bayern zu reduzieren, ist geplant, statt bisher zwei nur noch ein Transponder für die Satellitenverbreitung zu fördern. Die hierdurch eingesparten Mittel sollen zur Förderung der Programmherstellung eingesetzt werden.