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24. Sitzung des Fernsehausschusses

18.03.2021

Tagesordnung

  1. Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Genehmigung der Niederschrift über die
    3.1 22. Sitzung des Fernsehausschusses des Medienrats am 28.01.2021
    3.2 23. Sitzung des Fernsehausschusses des Medienrats am 11.02.2021
  4. Genehmigung von Angeboten: (Beschlüsse)
    4.1 DAZN DACH GmbH – „DAZN for Business“ (Arbeitstitel)
    4.2 Amazon Digital Germany GmbH – „Prime Video Live“ (Arbeitstitel)
  5. Programmänderungen: (Beschlüsse)
    5.1 Dauerhafte Programmänderungen
    5.2 Zeitlich befristete Programmänderungen
  6. Ergebnisse der Regionalfensteranalyse (Bericht)
  7. Programmberichte ausgewählter Lokal-TV-Stationen: (Berichte)
    7.1 TV Mainfranken
    7.2 Franken Fernsehen
    7.3 TV Oberfranken
    7.4 Regio TV Schwaben
  8. Verschiedenes:
    8.1 Beschwerden über TV Mainfranken

Ergebnisse

  • TOP 1: Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit

Die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Fernsehausschusses wird festgestellt.

  • TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird in der am 08.03.2021 versandten Fassung genehmigt.

  • TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung am 28.01.2021 und über die 23. Sitzung am 11.02.2021 des Fernsehausschusses des Medienrats

Die Niederschriften über die 22. Sitzung und die 23. Sitzung des Fernsehausschusses des Medienrats am 28.01.2021 und am 11.02.2021 werden genehmigt.

  • TOP 4: Genehmigung von Angeboten:

4.1 DAZN DACH GmbH – „DAZN for Business“ (Arbeitstitel)

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der DAZN DACH GmbH wird die Genehmigung zur Verbreitung des bundesweit ausgerichteten Rundfunkprogramms "DAZN for Business" (Arbeitstitel) für Deutschland vorbehaltlich der Entscheidungen der ZAK und der KEK erteilt. Als Programmkategorie wird „Spartenprogramm (Information/Unterhaltung – Sport)“ festgelegt.
  2. Der DAZN DACH GmbH wird die Genehmigung zur Verbreitung des Rundfunkprogramms "DAZN for Business" (Arbeitstitel) für Österreich, welche jeweils aus bis zu vierzig parallelen linearen audiovisuellen Inhalten bestehen, erteilt. Als Programmkategorie wird „Spartenprogramm (Information/Unterhaltung – Sport)“ festgelegt.
  3. Die DAZN DACH GmbH wird verpflichtet, die Landeszentrale rechtzeitig jeweils über die Anzahl und inhaltliche Zusammenstellung der parallelen linearen audiovisuellen Inhalte zu informieren.

4.2 Amazon Digital Germany GmbH – „Prime Video Live“ (Arbeitstitel)

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der Amazon Digital Germany GmbH wird die Genehmigung zur Verbreitung des bundesweit ausgerichteten Angebots „Prime Video Live“ (Arbeitstitel) erteilt. Als Programmkategorie wird „Spartenprogramm (Information/Unterhaltung – Sport)“ festgelegt.
  2. Der Amazon Digital Germany GmbH wird die Genehmigung zur Verbreitung von mehreren für den Empfang ausschließlich in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bestimmten länderspezifischen Fernsehspartenprogrammen erteilt. Als Programmkategorie wird „Spartenprogramm (Information/Unterhaltung – Sport)“ festgelegt.
  3. Der Amazon Digital Germany GmbH wird aufgegeben, die Landeszentrale über die bevorstehende Aufnahme und die konkreten Inhalte der jeweiligen Fernsehspartenprogramme zu informieren.

  • TOP 5: Programmänderungen:

5.1 Dauerhafte Programmänderungen

5.1.1 Weitere dauerhafte Programmänderungen

Dauerhafte Programmänderungen gab es bei Sky, augsburg.tv, Franken Fernsehen, tv.ingolstadt und allgäu.tv.

Der Fernsehausschuss genehmigt die vorliegenden dauerhaften Programmänderungen.

5.2 Zeitlich befristete Programmänderungen

Die zeitlich befristeten Programmänderungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

  • TOP 6: Ergebnisse der Regionalfensteranalyse    

Die Ergebnisse der Regionalfensteranalyse 2020 haben ergeben, dass alle Regionalfenster entsprechend der gesetzlichen Anforderungen und der Maßgaben der Fernsehfensterrichtlinie (FFR) veranstaltet und innerhalb der Hauptprogramme verbreitet worden sind.

Der Fernsehausschuss nimmt den Bericht über die Ergebnisse der Regionalfensterstudie 2020 zur Kenntnis.

  • TOP 7: Programmberichte ausgewählter Lokal-TV-Stationen:            

7.1 TV Mainfranken

7.2 Franken Fernsehen

7.3 TV Oberfranken

7.4 Regio TV Schwaben

Die wichtigsten Ergebnisse der Programmberichte werden zusammenfassend vorgestellt.

  • TOP 8: Verschiedenes

8.1 Beschwerden über TV Mainfranken

Es wird über Beschwerden und Presseanfragen berichtet, die die Landeszentrale zu der Sendung „Politischer Ascherfreitag“ anlässlich des Starkbieranstichs bei TV Mainfranken erreicht haben. Das Ergebnis des erfolgten Prüfverfahrens wird vorgetragen.

8.2 Ultimate Fighting

Es wird über ein Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs berichtet, das eine Berufungsentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zum Thema „Ultimate Fighting“ aufgehoben hat.