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25. Sitzung des Fernsehausschusses

19.05.2021

Tagesordnung

  1. Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung des Fernsehausschusses des Medienrats am 18.02.2021
  4. Verbreitung lokaler/regionaler Fernsehangebote über Satellit ab dem 01.07.2021 und Pilotprojekt mit der Regionalfernsehen Oberbayern GmbH (rfo) (Bericht)
  5. Förderung von lokalen/regionalen Fernsehangeboten nach Art. 23 BayMG (Beschluss)
    Betrauung von Angeboten ab 01.07.2021
  6. Programmänderungen: (Beschlüsse)
    6.1 Dauerhafte Programmänderungen
    6.2 Zeitlich befristete Programmänderungen
  7. Programmberichte ausgewählter Lokal-TV-Stationen: (Berichte)
    7.1 augsburg.tv
    7.2 allgäu.tv
    7.3 Regionalfernsehen Oberbayern (rfo)
  8. Verschiedenes: (Berichte)
    8.1 Richtlinie zur Änderung der Förderrichtlinie Funkanalyse
    8.2 Verfahren bei europaweit ausgerichteten Rundfunkangeboten
    8.3 Änderung Fördersatzung

Ergebnisse

  • TOP 1: Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Fernsehausschusses fest.

  • TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird in der am 10. Mai 2021 versandten Fassung genehmigt.

  • TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung des Fernsehausschusses des Medienrats am 18.03.2021

Die Niederschrift über die 24. Sitzung des Fernsehausschusses des Medienrats am 18. März 2021 wird ohne Änderungen genehmigt.

  • TOP 4: Verbreitung lokaler/regionaler Fernsehangebote über Satellit ab dem 01.07.2021 und Pilotprojekt mit der Regionalfernsehen Oberbayern GmbH (rfo)

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Die Übertragung von lokalen/regionalen Fernsehprogrammen über digitalen Satellit erfolgt ab 007.2021 mit folgender Aufteilung:
Satellit Astra 1 L; Transponder 1.023 (11.552 MHz)
Progamme
a.tv HD
augsburg.tv, allgäu.tv, Regio TV Schwaben
münchen.tv HD
münchen.tv
Niederbayern TV HD
Niederbayern TV Landshut, Niederbayern TV
Deggendorf-Straubing, Niederbayern TV Passau
OTVA HD
TVA Ostbayern, Oberpfalz TV
Franken Plus HD
TV Mainfranken, Franken Fernsehen,
TV Oberfranken
tv.ingolstadt HD
tv.ingolstadt
Lokal-TV-Portral HD
(Standbildkanal)
rfo HD Regional Fernsehen Oberbayern
(Dynamischer Standbildkanal)
  1. Das Programmangebot der Regionalfernsehen Oberbayern GmbH wird außer über Kabel ausschließlich im Internet verbreitet. Im Rahmen eines nach Art. 23 BayMG geförderten Pilotprojekts soll die Steigerung der IP-Reichweite, die Verbesserung der Verfügbarkeit und Auffindbarkeit von Lokalfernsehinhalten auf digitalen Plattformen erreicht sowie die zielgruppenspezifische Aufbereitung von Programminhalten erprobt werden.

  • TOP 5: Förderung von lokalen/regionalen Fernsehangeboten nach Art. 23 BayMG Betrauung von Angeboten ab 01.07.2021

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Die Anbieter bzw. Anbietergesellschaften der nachfolgend genannten Versorgungsgebiete werden ab dem 007.2021 – soweit nicht der Zeitraum der Zuweisung von Übertragungskapazitäten kürzer ist – bis zum 31.12.2024 mit folgenden Sendezeiten (in gerundeten Minuten pro Woche ohne Wiederholungen) betraut:

Versorgungsgebiet/
Programm

Sendezeit nach
Art. 23 Abs. 2
Satz 5 Nr. 1 BayMG

Sendezeit nach
Art. 23 Abs. 2 Satz 5
Nr. 2 BayMG


lokales Nachrichtenmagazin
lokale und gemeinsame
Special-Interest-Sendungen
gemeinsames
Satellitenmagazin
(anteilig)

Unterfranken/
- TV Mainfranken
100
190
33

Oberfranken/
- TV Oberfranken
100
200
33

Oberpfalz Nord/
- Oberpfalz TV
100
200
50

Mittelfranken/
- Franken Fernsehen
100
200
33

Augsburg/
- augsburg.tv
100
200
50

Ingolstadt/
- tv.ingolstadt
100
200
-

Regensburg/
- TVA Ostbayern
100
200
50

Donau-Wald-Deggendorf/
- Niederbayern TV
Deggendorf-Straubing
100
105
33

Donau-Wald-Passau/
- Niederbayern TV Passau
100
113
33

Landshut/
Niederbayern TV Landshut
100
105
33

München und Oberland/
- münchen.tv
100
200
-

Neu-Ulm/
- Regio TV Schwaben
100
-
17

Allgäu/
- allgäu.tv
100
110
33

Südostoberbayern/
- rfo
100
150
-






  1. Die nachfolgenden Spartenanbieter werden ab 01.07.2021 – soweit nicht der Zeitraum der Zuweisung von Übertragungskapazitäten des jeweiligen Hauptprogrammanbieters kürzer ist – bis zum 31.12024 mit folgenden Sendezeiten (Sendeminuten je Woche) betraut:

Betrauung gemäß
Art. 23 Abs. 4 BayMG
Medienwerkstatt Franken e.V.

12,5

Medien Praxis e.V.

6

Inn-Salzach-Welle GmbH

28

MEDIASCHOOL BAYERN
Anbieterverein München e.V.

20

Arbeitsgemeinschaft Behinderung
und Medien e.V.

22

Arbeitsgemeinschaft
Neustädter Fernsehsender nec tv e.V.

3,5

Medienzentrum Parabol e.V.

2,8

TV Bayern (Plenum TV)

30

Arbeitsgemeinschaft Kirchenmagazin
im bayerischen Privatfernsehen GbR
("Kirche in Bayern"

16

  • TOP 6: Programmänderungen:  (Beschlüsse)

6.1  Dauerhafte Programmänderungen

Der Fernsehausschuss genehmigt dauerhafte Programmänderungen bei den Anbietern N24 Doku, Oberpfalz TV, TV Mainfranken und allgäu.tv.

6.2  Zeitlich befristete Programmänderungen

Die zeitlich befristeten Programmänderungen nimmt der Fernsehausschuss zustimmend zur Kenntnis.

  • TOP 7: Programmberichte ausgewählter Lokal-TV-Stationen:   

7.1 augsburg.tv
7.2 allgäu.tv
7.3 Regionalfernsehen Oberbayern (rfo)

Die wichtigsten Ergebnisse der Programmberichte werden zusammenfassend vorgestellt.

  • TOP 8: Verschiedenes:   

8.1 Richtlinie zur Änderung der Förderrichtlinie Funkanalyse

Es wird über die geplanten Änderungen der Förderrichtlinie Funkanalyse berichtet. Die Änderungen wurden im Grundsatzausschuss am 17.05.2021 beraten und sollen in der Medienratssitzung am 10.06.2021 beschlossen werden.

8.2 Verfahren bei europaweit ausgerichteten Rundfunkangeboten

Es wird über die unterschiedlichen Lesarten der Landesmedienanstalten zum Verfahren bei der Genehmigung von europaweit ausgerichteten Rundfunkangeboten nach dem neuen Medienstaatsvertrag (MStV) und über den gefundenen Kompromiss berichtet. Zukünftig wird die ZAK vor einer Entscheidung ins Benehmen gesetzt. 

8.3  Änderung Fördersatzung

Es wird über die geplanten Änderungen der Fördersatzung berichtet. Die Änderungen wurden im Grundsatzausschuss am 17.05.2021 beraten und sollen in der Medienratssitzung am 10.06.2021 beschlossen werden.

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.