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27. Sitzung des Fernsehausschusses

14.10.2021

Tagesordnung

  1. Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Genehmigung der Niederschrift über die 26. Sitzung des Fernsehausschusses des Medienrats am 08.07.2021
  4. Erlass von Satzungen und Richtlinien: (Beschlüsse)
    4.1 Änderung der Finanzierungssatzung (FS)
    4.2 Änderung der Programmbeitragsrichtlinie (PBR)
    4.3 Änderung der Fernsehfensterrichtlinie (FFR)
    4.4 Änderung der Drittsendezeitrichtlinie (DZR)
  5. Änderung von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen: (Beschluss)
    Mittelbayerische Medien Holding AG
  6. Programmförderung Fernsehen: (Beschluss)
    Schwerpunktthema, Höchstförderquote und Ausschreibungstermin für die Programmförderung 2022
  7. Programmänderungen: (Beschlüsse)
    7.1 Dauerhafte Programmänderungen
    7.2 Zeitlich befristete Programmänderungen
  8. Programmbericht: (Bericht)
    Neue Sendungen im bayerischen Lokal-TV durch das neue Fördermodell nach Art. 23 BayMG ab 01.07.2021 mit Programmbeispielen
  9. Programmbericht: (Bericht)
    Spartenanbieter im bayerischen Lokal TV 2021
  10. Verschiedenes

Ergebnisse

  • TOP 1: Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Fernsehausschusses fest.

  • TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird in der am 05. Oktober 2021 versandten Fassung genehmigt.

  • TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die 26. Sitzung des Fernsehausschusses des Medienrats am 08.07.2021

Die Niederschrift über die 26. Sitzung des Fernsehausschusses des Medienrats am 08. Juli 2021 wird ohne Änderungen genehmigt.

  • TOP 4:  Erlass von Satzungen und Richtlinien:
Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat jeweils einstimmig, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

4.1 Änderung der Finanzierungssatzung (FS)

Die Finanzierungssatzung (FS) wird entsprechend dem Beschluss der DLM vom 15.06.2021 und GVK vom 03.08.2021 beschlossen.

4.2 Änderung der Programmbeiratsrichtlinie (PBR)

Die Programmbeiratsrichtlinie (PBR) wird entsprechend dem Beschluss der DLM vom 15.06.2021 und GVK vom 03.08.2021 beschlossen.

4.3 Änderung der Fernsehfensterrichtlinie (FFR)

Die Fernsehfensterrichtlinie (FFR) wird entsprechend dem Beschluss des DLM vom 15.06.2021 beschlossen.

4.4 Änderung der Drittsendezeitrichtlinie (DSZR)

Die Drittsendezeitrichtlinie (DSZR) wird entsprechend dem Beschluss des DLM vom 15.06.2021 beschlossen.

  • TOP 5:  Änderung von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen:

5.1 Mittelbayerische Medien Holding AG

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat einstimmig, den folgenden Beschluss zur zu fassen:

Die Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei der TVA Ostbayern Fernsehprogrammgesellschaft mbH & Co. Studiobetriebs KG, der Privatfernsehen in Bayern GmbH & Co. KG und der Mittelbayerischer Verlag KG durch die Übernahme aller Gesellschaftsanteile an der Mittelbayerische Medien Holding KG durch die Passauer Neue Presse Projekt GmbH ist medienrechtlich unbedenklich.

  • TOP 6:  Programmförderung Fernsehen: Schwerpunktthema, Höchstförderquote und Ausschreibungstermin für die Programmförderung 2022

Der Fernsehausschuss beschließt einstimmig folgende Punkte:

  1. Das Schwerpunktthema für das Jahr 2022 lautet: "Klimawandel in Bayern – Ursachen, Auswirkungen und Prävention"
  2. Die Höchstförderquote für 2022 soll auf max. 50 Prozent begrenzt werden.
  3. Die Programmförderung für das Jahr 2022 wird am 14. Oktober 2021 mit Fristsetzung 11. November 2021 ausgeschrieben.

  • TOP 7:  Programmänderungen: 

7.1 Dauerhafte Programmänderungen

Der Fernsehausschuss genehmigt einstimmig die vorliegenden dauerhaften Programmänderungen bei den entsprechenden Lokalfernsehanbietern und den Anbietern Amazon Digital Germany GmbH, Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG und Sport1 GmbH.

7.2 Zeitlich befristete Programmänderungen

Die zeitlich befristeten Programmänderungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

  • TOP 8:  Programmbericht:
    Neue Sendungen im bayerischen Lokal-TV durch das neue Fördermodell nach Art. 23 BayMG ab 01.07.2021 mit Programmbeispielen

Die wichtigsten Ergebnisse der Programmbeobachtung werden zusammenfassend vorgestellt.

  • TOP 9:  Programmbericht:
    Spartenanbieter im bayerischen Lokal TV 2021

Die wichtigsten Ergebnisse der Programmbeobachtung werden zusammenfassend vorgestellt.

  • TOP 10: Verschiedenes

Der Präsident berichtet über die erfolgte Ausschreibung zum Public-Value-Verfahren.