28. Sitzung des Fernsehausschusses
02.12.2021
Tagesordnung
- Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Tagesordnung
- Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Fernsehausschusses des Medienrats am 14.10.2021
- Programmentwicklung und Perspektiven von Sport1
Gäste:
Dr. Matthias Kirschenhofer, Geschäftsführer Sport1
Dr. Max Höhne, Leiter des Vorstandsbüro Sport1 - Erlass von Satzungen und Richtlinien: (Beschluss)
5.1 Änderung der Rundfunksatzung - Förderung von Lokal-TV nach Art. 23 BayMG: (Beschluss)
Betrauung Niederbayern TV Deggendorf-Straubing, Niederbayern TV Passau, Niederbayern TV Landshut - Verlängerung Kapazitätszuweisungen (Beschluss)
Lokales/regionales Fernsehen Neu-Ulm
- Berichterstattung zur Bundestagswahl 202 in den bayerischen Lokal-TV-Programmen und den landesweiten Fenstern (Bericht)
- Aus- und Fortbildungsmaßnahmen 2022 (Präsentation) (Beschluss)
- Programmänderungen: (Beschlüsse)
10.1 Dauerhafte Programmänderungen
10.2 Zeitlich befristete Programmänderungen
- Verschiedenes
Ergebnisse
- TOP 1: Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Fernsehausschusses fest.
- TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird in der am 23. November 2021 versandten Fassung genehmigt.
- TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Fernsehausschusses des Medienrats am 14.10.2021
Die Niederschrift über die 27. Sitzung des Fernsehausschusses des Medienrats am 14.10.2021 wird ohne Änderungen genehmigt.
- TOP 4: Programmentwicklung und Perspektiven von Sport1
Gäste:
Dr. Matthias Kirschenhofer, Geschäftsführer Sport1
Dr. Max Höhne, Leiter des Vorstandsbüro Sport1
Es wird über aktuelle Entwicklungen der Sport1 Medien AG berichtet. Ausgeführt wird, welche Sportrechte für das Free-TV, Pay-TV und die digitalen Sportplattformen erworben werden konnten und welche Herausforderungen bei der Refinanzierung derzeit bestehen.
- TOP 5: Erlass von Satzungen und Richtlinien:
Änderung der Rundfunksatzung
Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:
Die Satzung zur Änderung der Rundfunksatzung wird beschlossen.
- TOP 6: Förderung von Lokal-TV nach Art. 23 BayMG:
Betrauung Niederbayern TV Deggendorf-Straubing, Niederbayern TV Passau, Niederbayern TV Landshut
Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:
In Abänderung der bisherigen Betrauung wird die Sendezeit nach Art. 23 Abs. 2 Satz 5 Nr. 2 BayMG für die drei niederbayerischen Anbieter NIEDERBAYERN TV Landshut GmbH, NIE-DERBAYERN TV Deggendorf-Straubing GmbH & Co. KG und NIEDERBAYERN TV Passau GmbH ab 01.01.2022 jeweils auf 180 Minuten pro Woche festgelegt.
Die Betrauungen für die Sendezeit nach Art. 23 Abs. 2 Satz 5 Nr. 1 BayMG (100 Minuten pro Woche) und die Sendezeit nach Art. 23 Abs. 2 Satz 5 Nr. 2 BayMG für das gemeinsa-me Satellitenmagazin (je 33 Minuten) bleiben unverändert.
- TOP 7: Verlängerung Kapazitätszuweisungen
Lokales/regionales Fernsehen Neu-Ulm
Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Fernsehausschuss bittet den Präsidenten, die dem Anbieter Regio TV Fernsehen GmbH & Co. KG erteilte Zuweisung von Übertragungskapazitäten zur Verbreitung eines lokalen/regionalen Kabelfernsehprogramms und Fernsehfenster im Programm RTL, zusätzlich verbreitet über Satellit, für das Versorgungsgebiet Neu-Ulm aus der Planungs-region 15 (Donau-Iller) übergangsweise bis zum 30.06.2022 zu verlängern.
- Der Fernsehausschuss bittet die Geschäftsleitung, die Übertragungskapazitäten in Zusammenarbeit mit und unter Federführung der Landesanstalt für Kommunikation Ba-den-Württemberg (LFK) für den Zeitraum ab 01.07.2022 neu auszuschreiben und den Gremien der Landeszentrale einen mit der LFK abgestimmten Genehmigungsvorschlag zur Beschlussfassung vorzulegen.
- TOP 8: Berichterstattung zur Bundestagswahl 2021 in den bayerischen Lokal- TV-Programmen und den landesweiten Fenstern
Es wird über die umfangreiche Berichterstattung im Lokalfernsehen in Bayern über die Bundestagswahl berichtet und festgestellt, dass die Lokalfernsehanbieter und die landesweiten Anbieter ihrem gesetzlichen Auftrag gerecht wurden mit der Berichterstattung über die Bundestagswahl 2021 zur politischen Meinungsbildung der Zuschauerinnen und Zuschauer beigetragen zu haben. Die bedeutsamen politischen Gruppen kamen angemessen zu Wort.
- TOP 9: Aus- und Fortbildungsmaßnahmen 2022
Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:
Die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen 2022 werden genehmigt.
- TOP 10: Programmänderungen:
10.1 Dauerhafte Programmänderungen
Der Fernsehausschuss genehmigt dauerhafte Programmänderungen bei den Anbietern Sport1, ProSieben, allgäu.tv, a.tv HD (gemeinsamer Satellitenkanal in Schwaben), Franken Fernsehen und TVA Ostbayern.
10.2 Zeitlich befristete Programmänderungen
Die zeitlich befristeten Programmänderungen nimmt der Fernsehausschuss zustimmend zur Kenntnis.
- TOP 11: Verschiedenes
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.