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31. Sitzung des Fernsehausschusses

24.03.2022

Tagesordnung

  1. Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Genehmigung der Niederschrift über die 30. Sitzung des Fernsehausschusses des Medienrats am 17.02.2022
  4. Programmliche Entwicklung und Perspektiven von ProSieben
    Gast: Daniel Rosemann, Senderchef ProSieben (angefragt)
  5. Genehmigung von Angeboten:  (Beschluss)
    5.1 Seven.One Entertainment Group GmbH – „ran.de“
  6. Verlängerung von Kapazitätszuweisungen:  (Beschluss)
    6.1 Lokales/regionales Fernsehen Neu-Ulm
  7. Einzelfragen des lokalen/regionalen Fernsehens Mittelfranken:  (Beschluss)
    7.1 Ausstrahlung von Werbung via IP-Stream
  8. Programmberichte ausgewählter Lokal-TV-Stationen:   (Berichte)
    8.1 TV Mainfranken
    8.2 Franken Fernsehen
    8.3 TV Oberfranken
  9. Programmänderungen:
    9.1 dauerhafte Programmänderungen  (Beschluss)
    9.2 zeitlich befristete Programmänderungen (Bericht)
  10. Verschiedenes

Ergebnisse 

  • TOP 1: Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Fernsehausschusses fest.

  • TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird in der am 15. März 2022 versandten Fassung genehmigt.

  • TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die 30. Sitzung des Fernsehausschusses des Medienrats am 17.02.2022

Die Niederschrift über die 30. Sitzung des Fernsehausschusses des Medienrats am 17.02.2022 wird ohne Änderungen genehmigt.

  • TOP 4: Programmliche Entwicklung und Perspektiven von ProSieben
    Gast: Daniel Rosemann, Senderchef ProSieben

Der Senderchef von ProSieben, Daniel Rosemann, stellt das Programm von ProSieben vor und geht dabei sowohl auf die Entwicklungen seit 2016 als auch auf die zukünftig geplanten Veränderungen ein.

  • TOP 5: Genehmigung von Angeboten: 

​​​​​​​5.1 Seven.One Entertainment Group GmbH – „ran.de“

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der Seven.One Entertainment Group GmbH wird befristet bis zum 14.07.2022 die Genehmigung zur Verbreitung des bundesweit ausgerichteten Fernsehspartenprogramms "ran.de", welches aus mehreren linearen audiovisuellen Inhalten besteht, erteilt.
  2. Die Genehmigung wird erst wirksam mit Eintragung der Verschmelzung der Seven.One Sports GmbH auf die Seven.One Entertainment Group GmbH im Handelsregister der Seven.One Entertainment Group GmbH.
  3. Die Programmkategorie wird als Spartenprogramm (Information/Unterhaltung – Sport) festgelegt.

  • TOP 6: Verlängerung von Kapazitätszuweisungen:

6.1 Lokales/regionales Fernsehen Neu-Ulm

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

Die der Regio TV Schwaben GmbH & Co. KG erteilten Zuweisungen von Übertragungskapazitäten zur Verbreitung eines lokalen/regionalen Kabelfernsehprogramms und eines lokalen/regionalen Fernsehfensters im Programm RTL in den Kabelanlagen im Versorgungsgebiet Stadt und Landkreis Neu-Ulm sowie die Nutzung einer Satellitenübertragungskapazität zur Verbreitung des Kabelfernsehprogramms sowie weiterer Programmbeiträge insbesondere in Zusammenarbeit mit den Anbietern der Versorgungsgebiete Augsburg und Allgäu wird zu den bisherigen Bedingungen ab 01.07.2022 um zehn Jahre verlängert.

  • TOP 9:  Programmänderungen 

9.1 Dauerhafte Programmänderungen

9.1.1 Weitere dauerhafte Programmänderungen

Der Fernsehausschuss genehmigt dauerhafte Programmänderungen bei den Anbietern Kabel Eins, augsburg.tv, Franken Fernsehen, TVA Ostbayern, TV Oberfranken und münchen.tv.

9.2 Zeitlich befristete Programmänderungen

Die zeitlich befristeten Programmänderungen nimmt der Fernsehausschuss zustimmend zur Kenntnis.

  • TOP 10: Verschiedenes