6. Sitzung des Fernsehausschusses
08.03.2017
Tagesordnung
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Programmentwicklung und Perspektiven von abm – Arbeits-gemeinschaft Behinderung und Medien
Gast:Hermann Hoebel, Geschäftsführer abm -
Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Fernsehausschusses des Medienrats am 31.01.2018
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Erlass von Satzungen und Richtlinien:
3.1. Änderung der Kanalbelegungssatzung (KBS) -
Einzelfragen des lokalen/regionalen Fernsehens: Zusammenarbeit der Anbieter in Unterfranken
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Programmänderungen:
5.1. Dauerhafte Programmänderungen
5.1.1. „Tele 5“ – Austausch Werbeblöcke über online- und mobile-basierte Verbreitungswege
5.2. Zeitlich befristete Programmänderungen -
Verschiedenes
Ergebnisse
- Programmentwicklung und Perspektiven von abm – Arbeitsgemeinschaft Behinderung und Medien
Der Geschäftsführer von abm, Hermann Hoebel, berichtet im Fernsehausschuss über die Programmentwicklung und die Perspektiven der Arbeitsgemeinschaft Behinderung und Medien (abm). Zur Hintergrundinformation erläutert BLM-Präsident Siegfried Schneider, die Aktivitäten aller Landesmedienanstalten, das Thema „Barrierefreiheit“ im privaten Rundfunk voranzubringen.
- Erlass von Satzungen und Richtlinien: Änderung der Kanalbelegungssatzung
Die Kanalbelegungssatzung (KBS) soll zum 31. Dezember 2018 außer Kraft treten, da die Rundfunkprogramme und Telemedien ab 1. Januar 2019 nur noch in digitaler Technik in Kabelanalgen verbreitet werden. Die Aufhebung der Satzung wird durch eine Änderung der KBS vorbereitet.
Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Belegung von Kanälen mit in analoger Technik verbreiteten Fernsehprogrammen und Telemedien in Kabelanlagen in Bayern wird beschlossen.
- Einzelfragen des lokalen Fernsehens
Zusammenarbeit der Anbieter in Unterfranken
Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Zusammenarbeitsverpflichtungen der Fernsehanbieter in Unterfranken zur Gestaltung eines unterfrankenweiten Gemeinschaftsmagazins werden aufgehoben.
- Programmänderungen
Der Fernsehausschuss genehmigt dauerhafte Programmänderungen bei folgenden Fernsehanbietern:
- TV Mainfranken (Standorte: Würzburg und Schweinfurt)
- Anpassungen im Programm von Donau TV, isar TV und TRP 1 im Rahmen der vom Medienrat beschlossenen programmlichen Kooperation
- Tele 5
Die zeitlich befristeten Programmänderungen werden zur Kenntnis genommen.
- Verschiedenes
BLM-Geschäftsführer Martin Gebrande informiert den Ausschuss über Veränderungen bei der technischen Verbreitung der Lokalfernsehprogramme in Bayern. Kabelzuschauer empfangen Lokalprogramme im RTL-Fenster seit 6. Februar 2018 auch in High Definition-Qualität (HD). Die Simulcast-Übertragung der Lokalprogramme via Satellit in SD und HD endet zum 31. März 2018, so dass die Programme ab 1. April 2018 nur noch in HD-Qualität zu empfangen sind.