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7. Sitzung des Fernsehausschusses

02.05.2018

Tagesordnung

  1. Programmentwicklung und Perspektiven von „Sky Arts“
    Gast: Stephanie Laumen, Channel Head Sky Arts

  2. Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Fernsehausschusses des Medienrats am 08.03.2018

  3. Erlass von Satzungen und Richtlinien:
    3.1. Änderung der AFK-Satzung (Freigabe zur Anhörung)

  4. Verlängerung von Kapazitätszuweisungen/Änderung des Versorgungsgebietes:
    4.1 TVA Ostbayern

  5. Änderung von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen:
    5.1. Regio TV Schwaben GmbH & Co. KG

  6. Bericht aus dem Programmausschuss

  7. Programmänderungen:
    7.1. Dauerhafte Programmänderungen
    7.2. Zeitlich befristete Programmänderungen

  8. Verschiedenes
     

Ergebnisse
 

  • Programmentwicklung und Perspektiven von Sky Arts

Stephanie Laumen, Channel Head von Sky Arts berichtet im Fernsehausschuss über die Programmentwicklung von Sky Arts, dem einzigen Kunst- und Kultursender, der rund um die Uhr sendet. Die Bandbreite der Themen reiche von Musik, Tanz, Theater, Oper über Malerei, Bildhauerei, Street Art, Mode bis zu Fotografie, Design, Architektur und Literatur. Für etwa 90 Prozent des Programms werden Lizenzen erworben, davon sind 75 Prozent TV-Premieren. Es gebe aber auch lokale Eigenproduktionen.

  • Erlass von Satzungen und Richtlinien
    Hier: Änderung der AFK-Satzung

Der Fernsehausschuss nimmt den Entwurf der Satzung zur Änderung der AFK-Satzung zustimmend zur Kenntnis und bittet die Landeszentrale, den Entwurfstext zur Stellung-nahme an die betroffenen drei AFK-Vereine und die AFK-Gesellschaft (AFK-GmbH) wei-terzuleiten.
 

  • Verlängerung von Kapazitätszuweisungen/Änderung des Versorgungsgebietes
    TVA Ostbayern

Der Fernsehausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Die Zuweisung

a) der von der bmt Bayerische Medientechnik GmbH von der Vodafone Kabel Deutschland GmbH angemieteten Übertragungskapazitäten (analog, digital SD und digital HD) in den Kabelanlagen im Versorgungsgebiet Regensburg an die TVA Ostbayern Fernsehprogrammgesellschaft mbH & Co. Studiobetriebs KG zur Verbreitung eines lokalen/regionalen Kabelfernsehprogramms in öffentlicher Verantwortung und öffentlich-rechtlicher Trägerschaft der Landeszentrale wird zu den bisherigen Bedingungen vorbehaltlich der medienrechtlichen Verfügbarkeit der Übertragungskapazitäten um zehn Jahre verlängert.

b) der von RTL genutzten Übertragungskapazitäten an die TVA Ostbayern Fernsehprogrammgesellschaft mbH & Co. Studiobetriebs KG zur Verbreitung des lokalen Fernsehfensters im Programm RTL in Regensburg (Montag bis Frei-tag 18:00 – 18:30 Uhr) wird zu den bisherigen Bedingungen vorbehaltlich der medienrechtlichen Verfügbarkeit der Übertragungskapazitäten bis zum 31.01.2025 verlängert.

c) der von der bmt Bayerische Medientechnik GmbH von der SES Astra angemieteten HD-Übertragungskapazität auf der Satellitenposition 19,2° Ost (TVA Ostbayern HD, Transponder 1.049, 10.714 MHz, Astra 1 KR) an die in Nr. 1 genannten Anbieterin zur Verbreitung eines lokalen/regionalen Fernsehprogramms in öffentlicher Verantwortung und öffentlich-rechtlicher Trägerschaft der Landeszentrale wird zu den bisherigen Bedingungen vorbehaltlich der medienrechtlichen Verfügbarkeit der Übertragungskapazitäten um zehn Jahre verlängert.

2. Das Versorgungsgebiet des Programmangebots nach Nr. 1 wird um den Landkreis Cham erweitert und um die Stadt Straubing und den Landkreis Straubing-Bogen ver-ringert.

3. Im Zuge der Verlängerungen der Zuweisungen nach Nrn. 1 und 2 ist rechtlich sicherzustellen, dass

a) die bislang in das Gesamtprogramm integrierten genehmigten Spartenangebote

und Zulieferungen auch im Verlängerungszeitraum verbreitet werden, sofern die Landeszentrale hierüber keine abweichende Entscheidung trifft,

b) sich die TVA Ostbayern Fernsehprogrammgesellschaft mbH & Co. Studiobetriebs KG

verpflichtet, von der Landeszentrale zukünftig genehmigte Spartenangebote und Zulieferungen in das Gesamtprogramm zu

  • Änderung von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen
    Regio TV Schwaben

Gegen die Fortsetzung der Anbietertätigkeit der Regio TV Schwaben GmbH & Co. KG nach Übertragung von 14 % der Kapitalanteile von der rt.1 media group GmbH auf die Schwäbischer Verlag GmbH & Co. KG Drexler, Geissler, bestehen aus Sicht des Fernseh-ausschusses keine Bedenken.

  • Programmänderungen

Der Fernsehausschuss genehmigt dauerhafte Programmänderungen bei folgenden Fernsehangeboten:

Franken Fernsehen

intv

TVA Ostbayern

Die zeitlich befristeten Programmänderungen werden zur Kenntnis genommen.

  1. Donau TV

  2. Tele Regional Passau 1

  3. isarTV

  4. münchen.tv

  5. Regio TV Schwaben