18. Sitzung des Hörfunkausschusses
28.11.2019
Tagesordnung
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Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
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Genehmigung der Tagesordnung
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Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Hörfunk-Ausschusses des Medienrats am 26.09.2019
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Verlängerung von Kapazitätszuweisungen:
4.1. Drahtloser Hörfunk Augsburg; Hitradio RT1 Programme
4.2. Drahtloser Hörfunk Augsburg; Radio Fantasy und Fantasy Lounge
4.3. Drahtloser Hörfunk Augsburg; Mega Radio
4.4. Drahtloser Hörfunk Augsburg; Smart Radio
4.5. Drahtloser Hörfunk Augsburg; Radio Augsburg -
DAB-Konzept – Genehmigung von Angeboten und Zuweisung von Übertragungskapazitäten:
5.1. Drahtloser Hörfunk Ingolstadt -
Aus- und Fortbildungsmaßnahmen 2020
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Jahresbericht über das BLM-Projekt „Mach Dein Radio“ 2019
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Programmänderungen:
8.1. Dauerhafte Programmänderungen
8.2. Zeitlich befristete Programmänderungen -
Verschiedenes
Ergebnisse
- Top 1: Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende des Hörfunkausschusses, Prof. Dr. Manfred Treml, stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.
- TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird in der am 19.11.2019 versandten Fassung von den Anwesenden einstimmig genehmigt.
- TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Hörfunkausschusses des Medienrats 26.9.2019
Die Niederschrift über die 17. Sitzung des Hörfunkausschusses des Medienrats am 26. September 2019 wurde genehmigt.
- TOP 4: Verlängerung von Kapazitätszuweisungen
4.1 Drahtloser Hörfunk Augsbur: Hitradio RT1 Programme
Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:
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Der Hitradio RT1 Augsburg GmbH wird die Verbreitung des Programmangebots "Hitradio RT1" einschließlich einzelner Beiträge der Spartenanbieter Sankt Ulrich Verlag GbR und Arbeitsgemeinschaft Evangelisches Bildungswerk Bayern e.V. im lokalen DAB-Versorgungsgebiet Augsburg über jeweils eine digitale terrestrische DAB-Übertragungskapazität mit einer Nettodatenrate von 88 kbit/s (66 CU bei dem Standardfehlerschutz EEP 3A) befristet bis zum 28.02.2030 zur Nutzung zugewiesen.
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Der rt1.digital broadcast GmbH wird die Verbreitung des Programmangebots "rt1 in the mix" im lokalen DAB-Versorgungsgebiet Augsburg über jeweils eine digitale terrestrische DAB-Übertragungskapazität mit einer Nettodatenrate von 80 kbit/s (60 CU bei dem Standardfehlerschutz EEP 3A) befristet bis zum 28. Februar 2030 zur Nutzung zugewiesen.
4.2 Drahtloser Hörfunk Augsburg: Radio Fantasy und Fantasy LoungeDer Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Radio Fantasy GmbH wird zur Verbreitung der Hörfunkangebote
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Radio Fantasy in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal eine Datenkapazität von 66 CU (Nettodatenrate 88 kbit/s und Fehlerschutz EEP 3A)
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Fantasy Lounge in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal eine Datenkapazität von 60 CU (Nettodatenrate 80 kbit/s und Fehlerschutz EEP 3A)
im lokalen DAB+-Versorgungsgebiet Augsburg (Block 9C) befristet bis zum 28. Februar 2030 zur Nutzung zugewiesen.
4.3 Drahtloser Hörfunk Augsburg: Mega Radio
Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Mega Radio Bayern GmbH wird zur Verbreitung der Hörfunkangebote
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„Mega Radio“ in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal eine Datenkapazität von 60 CU (Nettodatenrate 80 kbit/s und Fehlerschutz EEP 3A)
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„Mega 80s“ in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal eine Datenkapazität von 60 CU (Nettodatenrate 80 kbit/s und Fehlerschutz EEP 3A)
im lokalen DAB+-Versorgungsgebiet Augsburg (Block 9C) befristet bis zum 28. Februar 2030 zur Nutzung zugewiesen.
4.4 Drahtloser Hörfunk Augsburg; Smart Radio
Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Auge & Ohr GmbH wird die Verbreitung des Programmangebots Smart Radio im lokalen DAB-Versorgungsgebiet Augsburg über jeweils eine digitale terrestrische DAB-Übertragungskapazität mit einer Nettodatenrate von 88 kbit/s (66 CU bei dem Standardfehlerschutz EEP 3A) befristet bis zum 28. Februar 2030 zur Nutzung zugewiesen.
4.5 Drahtloser Hörfunk Augsburg; Radio Augsburg
Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Digital Radio Augsburg GmbH (DRA) wird zur Verbreitung des Hörfunkangebots Radio Augsburg im lokalen DAB+-Versorgungsgebiet Augsburg (Block 9C) in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal eine Datenkapazität von 66 CU (Nettodatenrate 88 kbit/s und Fehlerschutz EEP 3A) befristet bis zum 28. Februar 2030 zur Nutzung zugewiesen.
- TOP 5: DAB-Konzept – Genehmigung von Angeboten und Zuweisung von Übertragungskapazitäten
5.1 Drahtloser Hörfunk Ingolstadt
Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:
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Der Schwany Media wird zur Verbreitung des Hörfunkangebots Hoamatwelle im lokalen DAB+-Versorgungsgebiet Ingolstadt (Block 11A) in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal eine Datenkapazität von 72 CU (Nettodatenrate 72 kbit/s und Fehlerschutz EEP 2A) befristet bis zum 13. Dezember 2029 zur Nutzung zugewiesen.
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Den in der Anbietergemeinschaft Funkhaus Ingolstadt GmbH & Co. KG zusammengeschlossenen Anbietern
Anteile
- Radio IN Rundfunk und Fernsehanbieter GmbH 45,00 %
- Neue Welle Radio Ingolstadt Hörfunk- und Fernsehprogrammanbieter GmbH 22,00 %
- Mittelbayerischer Lokalfunk GmbH Rundfunkprogrammanbieter 12,00 %
- DAI Regionalfunk Ingolstadt GmbH 21,00 %
wird zur Verbreitung des Hörfunkangebots „Radio IN Oldiewelle“ im lokalen DAB+-Versorgungsgebiet Ingolstadt (Block 11A) in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal eine Datenkapazität von 72 CU (Nettodatenrate 72 kbit/s und Fehlerschutz EEP 2A) befristet bis zum 13. Dezember 2029 zur Nutzung zugewiesen.
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Der Antrag der Amperwelle GmbH wird abgelehnt.
- TOP 6: Aus- und Fortbildungsmaßnahmen 2020
Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen 2020 werden genehmigt.
- TOP 7: Jahresbericht über das BLM-Projekt "Mach Dein Radio" 2019
Im Hörfunkausschuss wird der Jahresbericht 2019 über die Aktivitäten des BLM-Projekts „Mach Dein Radio“ präsentiert. Die Audioplattform der BLM www.machdeinradio.de bietet Schulradios, Campusradios, Jugendgruppen oder Vereinen in Bayern die Möglichkeit, einen eigenen Radiokanal anzulegen.
- TOP 8: Programmänderungen
8.1. Dauerhafte Programmänderungen
Es liegen keine dauerhaften Programmänderungen zur Genehmigung vor.
- 8.2. Zeitlich befristete Programmänderungen
Die zeitlich befristeten Programmänderungen nimmt der Hörfunkausschuss zur Kenntnis.
- TOP 9: Verschiedenes
Im Hörfunkausschuss wird der Wirtschaftsplan der BLM für 2020 vorgestellt.