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18. Sitzung des Hörfunkausschusses

28.11.2019

Tagesordnung  

  1. Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit

  2. Genehmigung der Tagesordnung

  3. Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Hörfunk-Ausschusses des Medienrats am 26.09.2019

  4. Verlängerung von Kapazitätszuweisungen:
    4.1. Drahtloser Hörfunk Augsburg; Hitradio RT1 Programme
    4.2. Drahtloser Hörfunk Augsburg; Radio Fantasy und Fantasy Lounge
    4.3. Drahtloser Hörfunk Augsburg; Mega Radio
    4.4. Drahtloser Hörfunk Augsburg; Smart Radio
    4.5. Drahtloser Hörfunk Augsburg; Radio Augsburg

  5. DAB-Konzept – Genehmigung von Angeboten und Zuweisung von Übertragungskapazitäten:
    5.1. Drahtloser Hörfunk Ingolstadt

  6. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen 2020

  7. Jahresbericht über das BLM-Projekt „Mach Dein Radio“ 2019

  8. Programmänderungen:
    8.1. Dauerhafte Programmänderungen
    8.2. Zeitlich befristete Programmänderungen

  9. Verschiedenes

Ergebnisse

  • Top 1: Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende des Hörfunkausschusses, Prof. Dr. Manfred Treml, stellt die ordnungsge­mäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

  • TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird in der am 19.11.2019 versandten Fassung von den Anwesenden einstimmig genehmigt.

  • TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Hörfunkausschusses des Medienrats 26.9.2019

Die Niederschrift über die 17. Sitzung des Hörfunkausschusses des Medienrats am 26. September 2019 wurde genehmigt.

  • TOP 4:  Verlängerung von Kapazitätszuweisungen

    4.1 Drahtloser Hörfunk Augsbur: Hitradio RT1 Programme

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der Hitradio RT1 Augsburg GmbH wird die Verbreitung des Programmangebots "Hitradio RT1" einschließlich einzelner Beiträge der Spartenanbieter Sankt Ulrich Verlag GbR und Arbeitsgemeinschaft Evangelisches Bildungswerk Bayern e.V. im lokalen DAB-Versorgungsgebiet Augsburg über jeweils eine digitale terrestrische DAB-Übertragungskapazität mit einer Nettodatenrate von 88 kbit/s (66 CU bei dem Standardfehlerschutz EEP 3A) befristet bis zum 28.02.2030 zur Nutzung zugewiesen.

  2. Der rt1.digital broadcast GmbH wird die Verbreitung des Programmangebots "rt1 in the mix" im lokalen DAB-Versorgungsgebiet Augsburg über jeweils eine digitale terrestrische DAB-Übertragungskapazität mit einer Nettodatenrate von 80 kbit/s (60 CU bei dem Standardfehlerschutz EEP 3A) befristet bis zum 28. Februar 2030 zur Nutzung zugewiesen.


    4.2 Drahtloser Hörfunk Augsburg: Radio Fantasy und Fantasy Lounge

    Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

    Der Radio Fantasy GmbH wird zur Verbreitung der Hörfunkangebote

  3. Radio Fantasy in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal eine Datenkapazität von 66 CU (Nettodatenrate 88 kbit/s und Fehlerschutz EEP 3A)

  4. Fantasy Lounge in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal eine Datenkapazität von 60 CU (Nettodatenrate 80 kbit/s und Fehlerschutz EEP 3A)

    im lokalen DAB+-Versorgungsgebiet Augsburg (Block 9C) befristet bis zum 28. Februar 2030 zur Nutzung zugewiesen.

4.3    Drahtloser Hörfunk Augsburg: Mega Radio

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Mega Radio Bayern GmbH wird zur Verbreitung der Hörfunkangebote

  1. „Mega Radio“ in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal eine Datenkapazität von 60 CU (Nettodatenrate 80 kbit/s und Fehlerschutz EEP 3A)

  2. „Mega 80s“ in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal eine Datenkapazität von 60 CU (Nettodatenrate 80 kbit/s und Fehlerschutz EEP 3A)

    im lokalen DAB+-Versorgungsgebiet Augsburg (Block 9C) befristet bis zum 28. Februar 2030 zur Nutzung zugewiesen.

    4.4 Drahtloser Hörfunk Augsburg; Smart Radio

    Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

    Der Auge & Ohr GmbH wird die Verbreitung des Programmangebots Smart Radio im lokalen DAB-Versorgungsgebiet Augsburg über jeweils eine digitale terrestrische DAB-Übertragungskapazität mit einer Nettodatenrate von 88 kbit/s (66 CU bei dem Standardfehlerschutz EEP 3A) befristet bis zum 28. Februar 2030 zur Nutzung zugewiesen.

    4.5 Drahtloser Hörfunk Augsburg; Radio Augsburg

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Digital Radio Augsburg GmbH (DRA) wird zur Verbreitung des Hörfunkangebots Radio Augsburg im lokalen DAB+-Versorgungsgebiet Augsburg (Block 9C) in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal eine Datenkapazität von 66 CU (Nettodatenrate 88 kbit/s und Fehlerschutz EEP 3A) befristet bis zum 28. Februar 2030 zur Nutzung zugewiesen.

  • TOP 5: DAB-Konzept – Genehmigung von Angeboten und Zuweisung von Übertragungskapazitäten

    5.1 Drahtloser Hörfunk Ingolstadt

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der Schwany Media wird zur Verbreitung des Hörfunkangebots Hoamatwelle im lokalen DAB+-Versorgungsgebiet Ingolstadt (Block 11A) in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal eine Datenkapazität von 72 CU (Nettodatenrate 72 kbit/s und Fehlerschutz EEP 2A) befristet bis zum 13. Dezember 2029 zur Nutzung zugewiesen.

  2. Den in der Anbietergemeinschaft Funkhaus Ingolstadt GmbH & Co. KG zusammengeschlossenen Anbietern

    Anteile

    - Radio IN Rundfunk und Fernsehanbieter GmbH  45,00 %

    - Neue Welle Radio Ingolstadt Hörfunk- und Fernsehprogrammanbieter GmbH   22,00 %

    - Mittelbayerischer Lokalfunk GmbH Rundfunkprogrammanbieter 12,00 %

    - DAI Regionalfunk Ingolstadt GmbH  21,00 %

    wird zur Verbreitung des Hörfunkangebots „Radio IN Oldiewelle“ im lokalen DAB+-Versorgungsgebiet Ingolstadt (Block 11A) in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal eine Datenkapazität von 72 CU (Nettodatenrate 72 kbit/s und Fehlerschutz EEP 2A) befristet bis zum 13. Dezember 2029 zur Nutzung zugewiesen.

  3. Der Antrag der Amperwelle GmbH wird abgelehnt.

  • TOP 6: Aus- und Fortbildungsmaßnahmen 2020

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen 2020 werden genehmigt.

  • TOP 7: Jahresbericht über das BLM-Projekt "Mach Dein Radio" 2019

Im Hörfunkausschuss wird der Jahresbericht 2019 über die Aktivitäten des BLM-Projekts „Mach Dein Radio“ präsentiert. Die Audioplattform der BLM www.machdeinradio.de  bietet Schulradios, Campusradios, Jugend­gruppen oder Vereinen in Bayern die Möglichkeit,  einen eigenen Radiokanal anzulegen.

  • TOP  8: Programmänderungen

    8.1. Dauerhafte Programmänderungen

Es liegen keine dauerhaften Programmänderungen zur Genehmigung vor.

  • 8.2. Zeitlich befristete Programmänderungen

Die zeitlich befristeten Programmänderungen nimmt der Hörfunkausschuss zur Kenntnis.

  • TOP 9: Verschiedenes

Im Hörfunkausschuss wird der Wirtschaftsplan der BLM für 2020 vorgestellt.