Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 25. Juli die Neuorganisation des regionalen Fernsehens für Oberfranken genehmigt. Die Neuorganisation wurde durch den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Oberfranken TV Mediengesellschaft mbH & Co. KG am 13. Mai beim Amtsgericht Hof und den späteren Widerruf der Genehmigung notwendig. Am 17. Mai erfolgte die Neuausschreibung durch die Landeszentrale, auf die fristgerecht 18 Bewerbungen eingegangen sind. Vier Bewerber konnten auf Grund fehlender Unterlagen nicht in das Verfahren einbezogen werden.
Der Medienrat hat einer neu zu gründenden Gesellschaft, bestehend aus folgenden Bewerbern
Gesellschaftsanteile
Für grundlegende medienrechtlich relevante Gesellschafterbeschlüsse in der neu zu gründenden Gesellschaft ist ein Abstimmungsquorum von 65 % vorgesehen.
Eine Entscheidung über eine Berücksichtigung des Bewerbers Die Medienfabrik Wolfgang Brettschneider und Wolfram Hegen GbR aus Coburg wurde vom Medienrat zurückgestellt.
Aus wirtschaftlichen Gründen werden die Anbieter auf eigenständige subregionale Fensterprogramme verzichten. Eine inhaltliche Abdeckung der Teilräume in der Region Oberfranken ist jedoch im Programm ausreichend vorgesehen.
Der Medienrat hat einer neu zu gründenden Gesellschaft, bestehend aus folgenden Bewerbern
Gesellschaftsanteile
- Greifenberger AG 26,66 %
- Börsenmedia AG 10,00 %
- Scherdel GmbH 5,00 %
- Fernsehanbietergemeinschaft oberfränkischer Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken 5,00 %
- Herr Klaus Wirth 3,33 %
- Neue Welle Gesellschaften 50,00 %
Für grundlegende medienrechtlich relevante Gesellschafterbeschlüsse in der neu zu gründenden Gesellschaft ist ein Abstimmungsquorum von 65 % vorgesehen.
Eine Entscheidung über eine Berücksichtigung des Bewerbers Die Medienfabrik Wolfgang Brettschneider und Wolfram Hegen GbR aus Coburg wurde vom Medienrat zurückgestellt.
Aus wirtschaftlichen Gründen werden die Anbieter auf eigenständige subregionale Fensterprogramme verzichten. Eine inhaltliche Abdeckung der Teilräume in der Region Oberfranken ist jedoch im Programm ausreichend vorgesehen.
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