Jubiläum für die "Münchner Jugendschutzrunde" - BLM lädt zum 15. Mal zum jährlichen Expertenaustausch ein
Die Münchner Jugendschutzrunde findet seit 2001 statt und ist ein fester Bestandteil des präventiven Angebots der Landeszentrale für Anbieter. Sie bietet eine Gesprächsplattform zu aktuellen Fragen des Jugendmedienschutzes, vom praktischen Arbeitsalltag bis hin zu Grundsatzfragen. Schwerpunkt in diesem Jahr war der novellierte Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), der am 01.10.2016 in Kraft treten soll und für die Praxis Fragen aufwirft. Ein weiteres Thema war die Prüfpraxis bei Nachrichtenbeiträgen mit drastischen Bildern zu Ereignissen rund um Terror, Krieg und Flüchtlinge, die zur Zeit verstärkt auffallen.
Die Jugendschutzbeauftragten spielen im Jugendschutz im Rundfunk und zunehmend auch in Telemedien neben Aufsicht und Selbstkontrolleinrichtungen eine zentrale Rolle. Gemäß § 7 JMStV müssen Anbieter, die länderübergreifendes Fernsehen veranstalten, einen Jugendschutzbeauftragten bestellen. Gleiches gilt für geschäftsmäßige Anbieter von Telemedien, die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte enthalten, sowie für Anbieter von Suchmaschinen.
Der Jugendschutzbeauftragte berät den Anbieter in Fragen des Jugendschutzes und ist Ansprechpartner für Nutzer und Aufsicht. Die Praxis zeigt, dass bei Beschwerden oder Fragen zu Rundfunk- und Internetangeboten über den Kontakt zum Jugendschutzbeauftragten oft schnelle Lösungen im Vorfeld von Aufsichtsverfahren gefunden werden können. Die Medienaufsicht und die Jugendschutzbeauftragten der Anbieter bringen so den Jugendmedienschutz auf präventivem Weg gemeinsam voran. Die Münchner Jugendschutzrunde in der BLM bietet hierfür eine geeignete Plattform.
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