- ...
- 2016
Mixed Martial Arts–Kämpfe gehen in die nächste juristische Runde - BLM erringt Etappensieg im Streit um das Fernsehverbot für Ultimate-Fighting-Formate
13.07.2016 | 41 2016
Die BLM sah sich in ihrer Verantwortung als öffentlich-rechtliche Trägerin der Programmangebote nach dem Bayerischen Mediengesetz, die ihr die bayerische Verfassung zuweist, beeinträchtigt und machte beim BayVGH die Verletzung ihrer Rechte durch die Entscheidung des VG München geltend. Der BayVGH hat die Berufung zugelassen, weil die Rechtssache besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten aufweist. Im Berufungsverfahren besteht nunmehr die Möglichkeit, alle Gesichtspunkte des Falls noch einmal gerichtlich prüfen zu lassen.