Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 6. Oktober 2016 die Neufassung der Satzung über die Zugangsfreiheit zu digitalen Diensten und zur Plattformregulierung gemäß § 53 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) beschlossen. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten hatte den Entwurf erstellt und mit der Gremienvorsitzendenkonferenz abgestimmt. Die Satzungen werden übereinstimmend in den Ländern erlassen.
Sie treten in Kraft, wenn sie von allen Landesmedienanstalten beschlossen und nach den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen veröffentlicht wurden.
Sie treten in Kraft, wenn sie von allen Landesmedienanstalten beschlossen und nach den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen veröffentlicht wurden.
59 2016