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Heute benutzen Kinder und Jugendliche Medien sehr oft.
Doch manche Inhalte sind für Kinder und Jugendliche nicht gut.
Darum haben die Bundesländer zusammen einen Vertrag gemacht.
Darin steht:
Diese Inhalte dürfen Anbieter im Rundfunk und Internet zeigen.
Und diese Inhalte dürfen Anbieter im Rundfunk und Internet
nicht zeigen.
Man kann sagen:
Dieser Vertrag soll Kinder und Jugendliche vor schlechten Inhalten
in Medien schützen.
Was ist dabei die Aufgabe der BLM?
Sie beobachtet die Rundfunk∙angebote und die Internet∙angebote
in Bayern.
Dabei prüft die BLM:
Werden die Absprachen im Vertrag eingehalten?
Früher haben Kinder und Jugendliche oft Fernsehen geschaut.
Heute benutzen sie eher das Internet.
Aber:
Das ist viel gefährlicher!
Denn im Internet kann jeder sehr schnell Sex-Seiten finden.
Und jeder kann im Internet Spiele machen.
Die Spiele können süchtig machen.
Oder sie kosten viel Geld.
Davor müssen wir die Kinder schützen!