Cookie Hinweis

Suche

Eingang BLM

Die Historie der BLM

Unsere Chronik der wichtigsten Fakten von 1985 bis heute bietet Ihnen eine Zeitreise in die Geschichte der BLM. Damit verbunden sind die wichtigsten Meilensteine des privaten Rundfunks in Bayern und Deutschland. Alle Angaben sind von uns sorgfältig recherchiert, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Erforschen Sie durch Klick die einzelnen Jahre auf dem Zeitstrahl!
 

30 Jahre BLM

Wir freuen uns auch über Ihr Interesse an unserer Pageflow-Reportage zum 30 jährigen Bestehen der BLM.

 

1985

  • 20. März
    Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien konstituiert sich als erstes Organ der BLM und wählt in der ersten Sitzung den Vorstand, bestehend aus Klaus Kopka (Vorsitzender), Prof. Ekkehard Schumann (stv. Vorsitzender) und Frauke Ancker (Schriftführerin). Zum Beauftragten wird Dr. Wolf-Dieter Ring berufen, er führt die Geschäfte bis zur Wahl des Präsidenten. Die BLM finanziert ihren Geschäftsbetrieb zunächst über ein Darlehen, das durch eine Staatsbürgschaft gedeckt ist.

  • 1. April
    Die BLM nimmt mit fünf Mitarbeitern ihre Tätigkeit auf.
     
  • 25. April
    Die UKW-Frequenzplanung für die terrestrischen Hörfunkfrequenzen in Bayern beginnt. Nach den Vorgaben des Bayerischen Medienentwicklungs- und -erprobungsgesetzes (MEG) sollen lokale Anbieter und eine landesweite Hörfunkkette zugelassen werden. Für München sind drei Hörfunkfrequenzen zu organisieren, für die 23 Bewerbungen vorliegen.
     
  • 23. Mai
    Der Medienrat bildet vier ständige Ausschüsse zur Vorberatung seiner Entscheidungen und stimmt über eine Geschäftsordnung und weitere Verfahrensfragen ab.
     
  • 29. Mai
    Die ersten Münchner Radioprogramme gehen terrestrisch auf Sendung. Auf den Frequenzen 89,0 MHz, 92,4 MHz und 96,3 MHz starten insgesamt elf Anbieter, darunter Radio Gong 2000 (heute Radio Gong), Radio M1, Radio 44, Radio Aktiv und Radio Xanadu.

  • 1. Juni
    Die Landeszentrale kann nach dem MEG ab sofort neben der Genehmigung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen auch über die Weiterverbreitung von Programmen entscheiden, die außerhalb Bayerns zugelassen sind.

  • 28. Juni
    Beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof werden verschiedene Popularklagen eingereicht, u.a. von der SPD und dem DGB, in denen die Vereinbarkeit des MEG mit dem Grundrecht der Rundfunkfreiheit, mit Art. 111a der Bayerischen Verfassung und dem Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit angezweifelt werden.

  • 25. Juli
    Für den Bayern zugewiesenen Kanal auf dem Satelliten Intelsat V bewerben sich 13 Anbieter, der Medienrat stimmt der Nutzung des Transponders grundsätzlich zu. Die Weiterverbreitung des deutschsprachigen Satellitenprogramms von RTL plus in Bayern wird insbesondere wegen der Frage der Sonntagswerbung zunächst nicht genehmigt.

  • August
    Die BLM legt für den Hörfunk München Sendeschemata für die Frequenzen 89,0, 92,4 und 96,3 MHz fest, gegen die beim Verwaltungsgericht (VG) München Widerspruch eingelegt wird. Nachdem die BLM in der ersten Instanz Recht bekommt, gibt der Verwaltungsgerichtshof (VGH) der Anfechtungsbeschwerde der Anbieter auf den Frequenzen 96,3 und 92,4 MHz statt. Der BLM werden vom VGH das Recht der Ausübung der Rundfunkfreiheit und der verantwortlichen Gestaltung der Hörfunkprogramme in München abgesprochen. Sie erhebt daraufhin Verfassungsbeschwerde, der vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof am 18. November 1985 insofern stattgegeben wird, als die Kompetenzen der BLM eindeutig klargestellt werden.

  • 24. September
    Die Bayerische Staatsregierung beschließt das Medienförderungsprogramm, das vor allem die technische Investitionsförderung der Kabelgesellschaften und die Förderung besonderer Programmangebote vorsieht.

  • 3. Oktober
    Der Medienrat genehmigt die ersten neun Kabelgesellschaften in Bayern und stimmt der Weiterverbreitung von RTL plus in Bayern zu.

  • 31. Oktober
    Der Programmanbietervertrag mit der KMP (deutsche musicbox), tv weiß-blau und Impuls TV wird ebenso genehmigt wie fünf weitere Kabelgesellschaften. Der Medienrat wählt die im Gesetz vorgesehenen drei Mitglieder des Verwaltungsrats.

  • 27. November
    Der Verwaltungsrat konstituiert sich als zweites Organ der Landeszentrale, nachdem die genehmigten Kabelgesellschaften und Anbieter ihre Vertreter entsandt haben. Zum Vorsitzenden wird Dr. Hans Domcke gewählt, zu seinem Stellvertreter Erhardt D. Stiebner.

  • 28. November
    Das Konzept der Hörfunknutzung in München nach dem 31. Dezember 1985 wird in Form einer Satzung verabschiedet.

  • 19. Dezember
    Der Medienrat wählt Rudolf Mühlfenzl zum ersten Präsidenten und Dr. Wolf-Dieter Ring zum Geschäftsführer und Stellvertreter des Präsidenten der Landeszentrale. Die Münchner Gesellschaft für Kabelkommunikation (MGK) wird als örtliche Münchner und überörtliche Kabelgesellschaft genehmigt. Der Medienrat genehmigt die Verträge für die Programmanbieter auf den Münchner Hörfunkfrequenzen 89,0, 92,4 und 96,3 MHz sowie einer vierten, noch nicht verfügbaren Frequenz für München.

  • 31. Dezember
    Das Münchner Kabelpilotprojekt endet und damit auch die Tätigkeit der Münchner Pilotgesellschaft für Kabelkommunikation (MP). Die Institution wird in die MGK überführt.

Test 

Test 2