Cookie Hinweis

Suche

Datenschutzhinweise zur Verwendung des Beschwerde-Formulars

Die von Ihnen eingegebenen Daten werden auf Ihrem System im Browser verschlüsselt und im Anschluss an uns übertragen. Während der Übermittlung ist dadurch der Zugriff auf diese Inhalte durch Dritte nicht möglich. Sollten Sie dieses Beschwerde-Formular nicht nutzen wollen, können Sie uns Ihre Beschwerde natürlich auch per Briefpost oder per E-Mail zukommen lassen.

Für die Bearbeitung Ihrer Beschwerde bzw. Ihrer Kontrollanregung sind die mit „Pflichtangabe“ gekennzeichneten Formularfelder zwingend erforderlich.

Bitte führen Sie Ihre Informationen zum Beschwerdesachverhalt möglichst detailliert und vollständig aus. Dadurch wird die Bearbeitung vereinfacht und beschleunigt. Sofern Sie den von Ihnen vermuteten Verstoß durch entsprechende Unterlagen belegen können oder diese weitere Informationen beinhalten, die der Aufklärung dienen können, bitten wir Sie, diese Dokumente ebenfalls zu übermitteln. Sie werden zusammen mit den übrigen Formulardaten beim Absenden des Beschwerde-Formulars verschlüsselt und übertragen.

Mit dem Absenden des Beschwerde-Formulars stellen Sie uns personenbezogene Daten zur Verfügung. Der Medienbeauftragte für den Datenschutz hat gem. Art. 51, 57 DS-GVO, § 40 BDSG und Art. 20 BayMG unter anderem die Aufgabe, datenschutzrechtliche Beschwerden entgegenzunehmen und zu überprüfen. Die Verarbeitung der dabei anfallenden personenbezogenen Daten ist daher zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlich.

Im Rahmen Ihrer Beschwerde kann es, z.B. um eine konkrete Stellungnahme in Ihrem Fall einzuholen, erforderlich sein, der Stelle, gegen die sich Ihre Beschwerde richtet, Ihre Daten zu übermitteln. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, vermerken Sie dies an der entsprechenden Stelle des Beschwerde-Formulars.

Sollte die Bearbeitung Ihrer Beschwerde nach unseren Erkenntnissen im Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde liegen oder es für die Aufklärung des Sachverhalts erforderlich sein, andere Aufsichtsbehörden einzubeziehen, werden wir Ihre Daten und Angaben auch an diese übermitteln. Sie werden hierüber durch eine Abgabebenachrichtigung informiert. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, vermerken Sie dies an der entsprechenden Stelle des Beschwerde-Formulars.

Ihre Daten werden für die Dauer des Verfahrens von uns gespeichert und nach Abschluss des Verfahrens in der Regel für fünf Jahre gespeichert. Im Anschluss werden die Verfahrensunterlagen vernichtet bzw. gelöscht, sollten dem keine anderen Rechtsnormen entgegenstehen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Jahres, in dem die Bearbeitung der Beschwerde bzw. Kontrollanregung/Anfrage abgeschlossen oder an eine jeweils zuständige Aufsichtsbehörde abgegeben wurde.