Der Medienrat ist ein pluralistisch zusammengesetztes Gremium, dem 50 Vertreter gesellschaftlich relevanter Gruppen in Bayern angehören. Er wahrt die Interessen der Allgemeinheit, sorgt für Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt und überwacht die Einhaltung der Programmgrundsätze. Die Mitglieder des Medienrats genehmigen Rundfunkangebote, stimmen dem Wirtschaftsplan zu, entscheiden über Fördermaßnahmen, stellen Richtlinien zur Programmorganisation auf und wählen den Präsidenten und die Mitglieder des Verwaltungsrats. Zur Vorbereitung seiner Sitzungen bildet der Medienrat Ausschüsse.
Der Medienrat konstituierte sich erstmals am 20. März 1985. Die Mitglieder des Medienrats werden für jeweils fünf Jahre entsandt.
Die 9. Amtsperiode begann am 1. Mai 2022 und endet am 30. April 2027.