Der Präsident, der vom Medienrat auf die Dauer von fünf Jahren gewählt wird, trägt die Verantwortung für die Geschäftsführung und vertritt die Landeszentrale gerichtlich und außergerichtlich. Zusammen mit der Geschäftsführerin als seiner ständigen Vertretung erledigt er u.a. die laufenden Angelegenheiten, vollzieht die Beschlüsse des Medienrats und des Verwaltungsrats und erlässt dringliche Anordnungen in unaufschiebbaren Fällen.

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- Präsident & Geschäftsführung