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Präsident und Geschäftsführung

Der Präsident, der vom Medienrat auf die Dauer von fünf Jahren gewählt wird, trägt die Verantwortung für die Geschäftsführung und vertritt die Landeszentrale gerichtlich und außergerichtlich. Zusammen mit der Geschäftsführerin als seiner ständigen Vertretung erledigt er u.a. die laufenden Angelegenheiten, vollzieht die Beschlüsse des Medienrats und des Verwaltungsrats und erlässt dringliche Anordnungen in unaufschiebbaren Fällen.

BLM-Präsident Dr. Thorsten Schmiege

©Gaby Hartmann

Präsident der BLM

Dr. Thorsten Schmiege

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Dr. Annette Schumacher

©Gaby Hartmann

Geschäftsführerin der BLM

Dr. Annette Schumacher

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Vertreter der Geschäftsführerin
Vertreter der Geschäftsführerin

Nikolaus Lörz

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