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10. Sitzung des Verwaltungsrats der BLM

14.03.2022

Tagesordnung

1. Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Verwaltungsrats am 29.11.2021
4. Berichte
5. Neue Organisationsstruktur der BLM ab 01.03.2022
​​​​​​​6. Finanzanlagen der Landeszentrale
7. Compliance Bericht 2021
8. Verschiedenes

Ergebnisse

  • TOP 1: Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende, Herr Richter, stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Verwaltungsrats fest.

  • TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird in der am 04.03.2022 versandten Fassung genehmigt.

  • TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Verwaltungsrats am 29.11.2021

Die Niederschrift über die 9. Sitzung des Verwaltungsrats am 29.11.2021 wird ohne Änderungen genehmigt.

  • TOP 4: Berichte

Der Präsident, Herr Dr. Schmiege, berichtet über aktuelle Ereignisse und Vorhaben. Zunächst informiert er über den 23. KEF-Bericht, der am 18.02.22 veröffentlicht wurde. Der Bericht bestätigt den Rundfunkbeitrag von 18,36 € bis 2024. Dabei sei erstaunlich, dass obwohl aufgrund von Corona Einnahmen zurückgegangen seien, die alte Rechnung als korrekt eingestuft worden sei. Zwar erkenne die KEF Corona-bedingten Sonderbedarf weitgehend an, die Auswirkungen der Pandemie könnten aber erst bei Berechnungen für nächste Beitragsperiode ab 2025 berücksichtigt werden.

Der Präsident, Herr Dr. Schmiege, berichtet sodann von der Umstrukturierung der BLM.

Die Umstrukturierung sei sowohl mit Blick auf neuen MStV (neue Aufgaben für Landesmedienanstalten, v.a. bei der Telemedienaufsicht) sowie aufgrund des Ausscheidens der Bereichsleiter Recht und Programm in 2021 sowie der Bereichsleiterin Jugendschutz und Medienkompetenz zum 1. Mai 2022 geboten. Seit 1. März sei die neue Organisationsstruktur der BLM umgesetzt – auch im Hinblick auf notwendige Sparmaßnahmen in 2021.

Diesen Maßnahmen trage auch die Umstrukturierung der BLM Rechnung (s. TOP 5).

Auf Basis der neuen Struktur solle mit dem Verwaltungsrat ein neues Gehaltsmodell angegangen werden.

Der Präsident, Herr Dr. Schmiege, weist auf die Neukonstituierung des Medienrats hin. Die aktuelle Amtsperiode des Medienrats ende zum 30. April dieses Jahres. Die Mitglieder des Medienrats würden für je fünf Jahre entsandt. Die Dauer des Entsendungszeitraums sei für alle 50 Mitglieder des Medienrats gleich. Für die 12 Vertreterinnen und Vertreter aus dem Landtag sei die fünfjährige Amtszeit im Medienrat an Dauer der Legislaturperiode gekoppelt, d.h. die derzeit benannten MR-Mitglieder aus dem Landtag bleiben bis November 2023 im Medienrat. Die verbleibenden 38 Mitglieder des Medienrats wären neu zu benennen. Die Benennungen seien eingetroffen und die Wahlprüfung werde durchgeführt. Es zeichne sich eine große Kontinuität im Medienrat ab (31 Wiederbenennungen / 7 Neubenennungen). Die konstituierende Sitzung des neuen Medienrats finde am 12. Mai mit der Wahl des Vorsitzenden, stv. Vorsitzende/r, Schriftführer/in, Beschluss der Geschäftsordnung und Bestellung der Mitglieder der Ausschüsse statt.

Der Präsident informiert über die Novellierung des Bayerischen Mediengesetzes (BayMG), welches zeitnah in Kraft trete. Die Landeszentrale bekomme neue Aufgaben zur Sicherung der Nachrichten- und Informationsvielfalt. Die BLM erhalte ein erweitertes Instrumentarium, um potenziellem Abbau von Informationsvielfalt und regionaler Vielfalt entgegenzuwirken, dabei sollen erweiterte Eingriffsbefugnisse sich auch auf bundesweite Sender erstrecken.

Zudem veröffentliche die BLM künftig Verflechtungen zwischen Rundfunkanbietern und Parteien bzw. Wählergruppen (gilt auch für ausländische Beteiligte). Bei geplanten Änderungen der Beteiligungsverhältnisse prüfe die BLM, ob sich das „Informationsgefüge“ in Bayern wesentlich ändere.

Erfreulich sei zudem, dass einige wichtige Anregungen aus der BLM-Stellungnahme vom September 2021 aufgegriffen worden seien, wie etwa die Inkompatibilität und die Möglichkeit MR-Sitzungen als Videokonferenz durchführen zu können. In Bezug auf die Interessenskollisionen haben sowohl der Medienrat als auch Verwaltungsrat Geschäftsordnungen, die klar und deutlich Interessenskollisionen im Einzelfall ausschließen würden.

Dennoch bleibe in Medienrat wie im Verwaltungsrat genügend Raum für branchennahe Mitglieder mit geeigneter Sachkunde. Die sei ein wichtiges Qualitätsmerkmal der BLM-Gremien.

Abschließend lädt Herr Dr. Schmiege die Mitglieder des Verwaltungsrat zu media.innovations, dem Innovations-Event der BLM am Dienstag, 5. April 2022 (von 13 bis 18 Uhr) ein.

  • TOP 5: Neue Organisationsstruktur der BLM ab 01.03.2022

Der Präsident, Herr Dr. Schmiege, erläutert anhand eines Organigramms die neue gültige Organisationsstruktur der BLM, die ab dem 01.03.2022 umgesetzt worden sei.

Die neue Struktur soll für mehr Effizienz und schlankere Entscheidungen sorgen. Ziele der neuen Struktur seien Sachverhalte in interdisziplinären Arbeitsgruppen noch effizienter bearbeiten sowie eine höhere Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten durch dezentrale Entscheidungshierarchien (Gruppenstrukturen in allen Bereichen).

Die neue Organisationsstruktur schafft im Bereich Geschäftsführung eine Stabsstelle „Grundsatzfragen und Strategie“ sowie ein Referat Gremienbüro und erweitert den Aufgabenbereich Kommunikation. Zwei neue Bereiche seien eingeführt worden, nämlich der Bereich Inhalteregulierung & Aufsicht mit Aufgaben „Allgemeine Aufsichtsfragen“, „Werbung“ und „Jugendschutz“ sowie der Bereich Inhalteförderung & Medienkompetenz mit Aufgaben „Inhalte und Förderung“, „Aus- und Fortbildung“, „Medien- und Nutzerkompetenz“. Gerade die Medienkompetenz sei wichtig, da sie die Förderung eines verantwortungsbewussten Medienumgangs zum Ziel habe. Die Aus- und Fortbildung werde zudem ausdrücklich aufgewertet und in Bezug auf die Nutzerkompetenz solle diese Organisationseinheit ein Zeichen setzen, dass der BLM das Thema, insbesondere in Bezug auf „Menschenwürdeverstöße“ wichtig sei.

Offene Stellen seien bereits ausgeschrieben. Eine Stellenbesetzung erfolge bereits zum 1. April, bei der mit Frau Christmann eine erfahrene externe Juristin mit zwanzigjähriger Erfahrung im Bereich der Medienregulierung gewonnen werden konnte. Darüber hinaus verfüge sie über große Erfahrungen in Change-Prozessen in Führungspositionen. Die Stelle der Bereichsleitung Inhalteförderung & Medienkompetenz befinde sich derzeit noch im Besetzungsverfahren, wobei es ausschließlich Kandidatinnen für die Stelle gibt.

In der Stabsstelle „Grundsatzfragen und Strategie“ werde die rechtliche Expertise gebündelt, wobei der Fokus auf Grundsatzfragen liege. Dort seien 3 Juristinnen und Juristen auch für den strategischen Austausch tätig, um langfristige Themen direkt bei der Geschäftsleitung anzusiedeln.

Außerdem sei das Gremienbüro neu besetzt und die Kommunikation auf die Ebene der Geschäftsleitung gehoben worden.

Insgesamt sollen interdisziplinäre Teams und die Trennung von „Aufsicht“ und „Förderung“ die „Schlagkraft“ der Landeszentrale erhöhen. Im Zuge der Umstrukturierung seien viele Gespräche geführt worden. Dabei sei festzustellen, dass die Strukturen innerhalb des Hauses nach nunmehr 30 Jahren tief säßen.

Herr Prof. Dr. Kreile fragt nach, wie die Abgrenzung der Stabsstelle zur Organisationseinheit „Innovation“ zu verstehen sei. Herr Dr. Schmiege antwortet, dass unter der Organisationseinheit „Innovation“ das Zusammenspiel zwischen der BLM und der Medien.Bayern GmbH koordiniert werde. Bei der Strategie hingegen liege ein reiner BLM-Bezug vor. Beispielsweise durch die Begleitung von Novellen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) und des Jugendschutzgesetzes.

Herr Prof. Dr. Kreile fragt nach, wie sich die Abgrenzung zwischen Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit auf der Fachebene im Bereich TMÖ gestalten würde. Herr Dr. Schmiege antwortet, dass die Öffentlichkeitsarbeit im Bereich TMÖ vor allem Veröffentlichungen und Veranstaltungen der BLM in den Blick nehmen würde.

Herr Schreiner fragt nach, an welcher Stelle eine Kapazitätsausschreibung künftig innerhalb der BLM bearbeitet werden würde. Herr Dr. Schmiege antwortet darauf, dass dies bei Frau Prange im Bereich Inhalteförderung & Medienkompetenz bearbeitet werden würde. Im Rahmen der Medienkonvergenz würden zukünftig Hörfunk und Fernsehen zusammenbetrachtet. Maßgeblich sei das Regulierungsziel. Expertise im Jugendschutz oder in der Werbeaufsicht könne in allen Ausspielwegen Fernsehen, Hörfunk oder Telemedien eingebracht werden.

  • TOP 6: Finanzanlagen der Landeszentrale

Herr Lörz stellt die Ausgangslage der derzeitigen Finanzanlagen der BLM vor. Die Zinserträge seien seit 2016 auf 0 % gesunken. Der DAX sei weiterhin volatil und die Anlage in Aktien erheblich spekulativ machen würde. Die richtige Anlageform sei ungewiss. Man plane nun wieder ein Schuldscheindarlehen aufzunehmen, bei einer Sparkasse oder Genossenschaftsbank gegebenenfalls auch bei einer Großbank.

Hierzu wurden einige Angebote eingeholt bei einer Landesbank liegt der Zins bei drei Jahren zwischen 0,2 und 0,4 % und bei fünf Jahren Anlagezeit zwischen 0,4 und 0,8 %. Hierbei sei kein Kursrisiko und keine Bankkosten zu befürchten. Andere Anlageformen seien zu riskant und wären einem Kursrisiko ausgesetzt. Daher plane die Landeszentrale ein Schuldscheindarlehen bis zur Höhe von 5 Millionen aufzunehmen, auch um Negativzinsen zu vermeiden. Der Kassenbestand am 31.12.2020 lag bei 10 Millionen Euro. Sicherheit sei bei allen Finanzanlagen das oberste Gebot.

Herr Prof. Dr. Kreile gibt zu bedenken, dass die Einlagensicherung bei manchen Verträgen nur bei 100.000 € liege. Es drohe bei Insolvenz der Bank dann ein Verlust des restlichen Geldes. Insbesondere bei Geschäftsbanken habe es Probleme bei der Einlagensicherung gegeben. Herr Lörz sagt zu, dies bei Abschluss genau zu überprüfen.

Der Verwaltungsrat nimmt Bezug auf die Beschlussvorlage und beschließt einstimmig: Der Bericht zu den Finanzanlagen der Landeszentrale wird zustimmend zur Kenntnis genommen und die Geschäftsführung ermächtigt, Finanzanlagen in Form von Schuldscheindarlehen bis zu einem Preis von 5 Mio. EUR zu erwerben.

  • TOP 7: Compliance Bericht 2021

Der Compliance-Beauftrage der BLM, Herr Dr. Reinwald, stellt seinen jährlichen Bericht vor. Der Compliance-Bericht 2021 werde weiterhin von der Corona-Pandemie beeinflusst. So konnte die Fortbildung der Führungskräfte bislang noch nicht durchgeführt werden.

Außerdem schlage sich die Corona-Pandemie weiter in den Meldungen über Geschenke und Einladungen nieder. Es habe keine Meldungen über Einladungen gegeben, da die meisten Präsenzveranstaltungen (insb. Oktoberfest) abgesagt worden seien.

Beim Compliance-Beauftragten der Landeszentrale gingen für das Jahr 2021 Genehmigungen für Geschenke mit einer addierten Gesamtsumme von 554,77 Euro ein. Damit sei der Wert nur geringfügig höher als für das Vorjahr, der 404,00 € betragen habe. Diese Werte liegen bei Betrachtung der Werte für die Vorjahre erheblich unter dem Durchschnitt. Die Verteilung der Geschenke erfolgte wie in den Vorjahren sozialadäquat. Die Geschenke entfielen zum größten Teil (92 %) auf den Bereich Geschäftsleitung. Die restlichen 8 % seien in den Bereich IPA gegangen.

Herr Dr. Reinwald gehe davon aus, dass bei einer Normalisierung der Pandemie-Lage auch wieder ein Ansteigen der Meldungen zu beobachten sein werde.

Der Compliance Bericht 2021 der Landeszentrale wird vom Verwaltungsrat zustimmend zur Kenntnis genommen.

  • TOP 8: Verschiedenes

Die Amtszeit des Mediendatenbeauftragten Herrn Gummer laufe dieses Jahr aus. Der neue Medienrat müsse dieses Jahr erneut eine Wahl treffen. Die Wahl müsse der Verwaltungsrat dann bestätigen. Herr Gummer stelle sich erneut zur Wahl, er habe aber auch ein Rückkehrrecht zur BLM.