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5. Sitzung des Verwaltungsrats

23.11.2020

Tagesordnung 

  1. Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit

  1. Genehmigung der Tagesordnung

  1. Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung
    des Verwaltungsrats am 21.09.2020

  1. Berichte

  1. Wirtschaftsplan 2021

  1. Erlass von Satzungen und Richtlinien:
    6.1 Änderung der Gebührensatzung

  1. Verschiedenes:
    7.1 Verfahren C.A.M.P. TV ./. BLM wg. Entschädigung (Sachstand)

Ergebnisse

  • TOP 5: Wirtschaftsplan 2021

Der Verwaltungsrat berät den Witschaftsplan 2021 einschließlich des Einzelplans Förderung nach Art. 23 BayMG und beschließt den Wirtschaftsplan 2021 mit Gesamtaufwendungen von 29,81 Mio. EUR und Investitionen und Finanzanlagen in Höhe von 1,4 Mio. EUR. Der Verwaltungsrat beschließt ferner den Einzelplan Förderung nach Art. 23 BayMG 2021 mit einem Volumen an Einnahmen und Ausgaben von 11,24 Mio. EUR vorbehaltlich der Zustimmung des Medienrats.

  • TOP 5a: (neu) Zweiter Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2020

Der Verwaltungsrat berät den zweiten Nachtrag zum Wirtschaftpslan 2020 betreffend die aus Mitteln des Bundesprogramms „Neustart Kultur“ für Bayern verfügbar gewordene Förderung in Höhe von 2,613 Mio. EUR für den lokalen und regionalen Hörfunk. Der Verwaltungsrat beschließt den zweiten Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2020 im Umlaufverfahren.

  • TOP 6: Erlass von Satzungen und Richtlinien:

6.1 Änderung der Gebührensatzung

Der Verwaltungsrat berät und beschließt die durch das Außerkrafttreten des Rundfunkstaatsvertrags und Inkrafttreten des Medienstaatsvertrags bedingten Änderungen der Gebührensatzung vorbehaltlich der Zustimmung des Medienrats.

6.2 Änderung der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat beschließt die Änderung seiner Geschäftsordnung, die unter eng begrenzen Voraussetzungen ausnahmsweise Beschlussfassungen auch außerhalb von Präsenzsitzungen ermöglicht.

  • TOP 7: Verschiedenes

7.1 Verfahren C.A.M.P. TV ./. BLM wg. Entschädigung

Die Geschäftsleitung unterrichtet den Verwaltungsrat über die Entscheidung des OLG München vom 29.10.2020, mit der die seit 2013 anhängige Klage der C.A.M.P. TV gegen die BLM wg. Entschädigung für den Widerruf der Genehmigung durch das OLG abgewiesen wurde. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.