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4. Sitzung des Verwaltungsrats

21.09.2020

Tagesordnung

  1. Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit

  1. Genehmigung der Tagesordnung

  1. Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Verwaltungsrats am 22.06.2020

  1. Berichte

  1. Jahresabschluss 2019:
  • Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers
  • Abrechnung Haushaltsvollzug 2019
  • Entwurf Geschäftsbericht 2019
  • Konzernabschluss 2019
  1. Beauftragung Wirtschaftsprüfer für den Jahresabschluss 2020

  1. Aufwendungen für Gemeinschaftsaufgaben der Landesmedienanstalten 2021

  1. Verschiedenes
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Ergebnisse

  • Jahresabschluss 2019

Der Verwaltungsrat berät den Jahresabschluss 2019 auf Grundlage des Prüfungsberichts des Wirtschaftsprüfers für das Haushaltsjahr 2019, der Abrechnung des Haushaltsvollzugs 2019 sowie des Entwurfs des Geschäftsberichts. Der Verwaltungsrat stellt den Jahresabschluss 2019 mit Haushaltsrechnung fest und erteilt auf der Grundlage des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks des Wirtschaftsprüfers der Geschäftsleitung die Entlastung. Der Verwaltungsrat empfiehlt dem Medienrat die Zustimmung zum Jahresabschluss 2019.

  • Konzernabschluss 2019

Der Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers enthält einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und wird vom Verwaltungsrat einstimmig zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Prüfungsbericht wird entsprechend der einvernehmlichen Festlegung durch den Verwaltungsrat nicht veröffentlicht.

  • Beauftragung Wirtschaftsprüfer für den Jahresabschluss 2020

Der Verwaltungsrat beauftragt die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 und des Konzernabschlusses 2020. Der Verwaltungsrat beauftragt die Geschäftsleitung, für die Beauftragung der Jahresabschlussprüfung und der Prüfung des Konzernabschlusses ab dem  Jahr 2021 eine Ausschreibung durchzuführen.

  •  Aufwendungen für Gemeinschaftsaufgaben der Landesmedienanstalten 2021

Der Präsident erläutert die Aufwendungen für Gemeinschaftsaufgaben der Landesmedienanstalten 2021. Der Anteil der Landeszentrale zum Etat beträgt sich entsprechend dem Beitragsschlüssel auf knapp 16 Prozent. Der Gesamtwirtschaftsplan der Gemeinschaft soll sich auf rd. 5 Mio. Euro belaufen.