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Visual zum Ratgeber gegen digitale Hasskriminalität -  Jugendliche stehen einem anderen Jugendlichen gegenüber
©lange_werbhaus

Wegweiser gegen digitale Hasskriminalität

Der gemeinsame Kampf gegen Hass und Hetze ist wichtiger denn je. Aufsicht und Prävention spielen hierbei eine große Rolle.  Mit einem neuen Best-Practice-Wegweiser wollen die BLM, das Bayerische Bündnis für Toleranz und das bayerische Justizministerium Betroffene ermutigen, sich gegen digitale Hasskriminalität zu wehren. Der Wegweiser steht hier zum Download bereit.

Hier finden Sie ausgewählte Anlaufstellen, Informationsangebote und eine Übersicht der wichtigsten gesetzlichen Regelungen zum Thema Hassrede:

Beratungs- und Meldestellen

Bayern gegen Hass

Bayern gegen Hass ist die zentrale Plattform mit Verlinkungen zu weiteren Meldestellen und Informationen.

Bayern-gegen-Hass.de

Meldestelle REspect!

Die Meldestelle REspect! berät Betroffene und unterstützt bei strafbarem Hass und Hetze im Netz u.a. bei der Anzeigeerstattung. Eingehende Meldungen werden dazu auf strafrechtliche Relevanz geprüft und gegebenenfalls an Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet. Auch anonyme Meldungen sind möglich.

REspect! im Netz

Meldestelle Strong! (LGBTIQ-Melde- und Beratungsstelle)

Die Meldestelle Strong! (LGBTIQ-Melde- und Beratungsstelle) ist 
speziell für queerfeindliche Taten und Äußerungen mit umfangreichem Beratungsangebot tätig.

Strong!

RIAS Bayern

RIAS Bayern ist eine Recherche- und Informationsstelle, speziell für antisemitische Vorfälle.

Report Antisemitism

HateAid

HateAid ist eine unabhängige, gemeinnützige Organisation mit Sitz in Berlin, die Betroffene von Hassrede unterstützt und berät.

HateAid 

Wichtige Seiten zum Thema: 

HateAid: Überblick „Was ist eigentlich Hatespeech?“
https://hateaid.org/hatespeech-von-sprache-als-gefahr/

HateAid, Das NETTZ, Neue deutsche Medienmacher*innen, GMK: Studie „Lauter Hass – leiser Rückzug: Wie Hass den demokratischen Diskurs bedroht“
https://hateaid.org/wp-content/uploads/2024/04/Studie_Lauter-Hass-leiser-Rueckzug.pdf

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Polizei Bayern gegen Hass

Der Webauftritt des Beauftragten der Bayerischen Polizei gegen Hasskriminalität, insbesondere Antisemitismus, bietet viele Informationen und gibt präventive Tipps.

Polizei Bayern gegen Hass

Weitere Informationen

Hanns-Seidel-Stiftung

Hanns-Seidel-Stiftung: Portal „Wir! Gemeinsam gegen Hatespeech!“
https://www.hss.de/gegen-hatespeech/

Bayerisches Staatministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Bundesarbeitsgemeinschaft gegen Hass im Netz

Bundesarbeitsgemeinschaft gegen Hass im Netz:
https://bag-gegen-hass.net/

Klicksafe

Rechtliche Bestimmungen bei Hassrede

Hassrede kann Straftatbestände erfüllen, die im Strafgesetzbuch geregelt sind. Daneben gibt es jugendmedienschutzrechtliche Vorgaben und Plattformpflichten. Zu den wichtigsten gesetzlichen Regelungen in diesem Bereich gehören:

Strafgesetzbuch

Strafgesetzbuch (StGB)

  • Kennzeichen verfassungswidriger oder terroristischer Organisationen (§ 86a StGB)

Eine Übersicht über verschiedene erfasste Zeichen und Symbole bietet die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE).

Vollständiger Text der Vorschrift

Weitere besonders relevante Strafvorschriften, unter die Hassrede fallen können:

Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV)

Unzulässige Angebote (§ 4 JMStV)

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) enthält in § 4 ein umfassendes Verbot bestimmter Inhalte in Rundfunk und Telemedien. Er knüpft dabei zunächst an das Strafrecht an: Inhalte, die bereits nach dem Strafgesetzbuch strafbar sind – etwa Volksverhetzung, die Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen sind auch nach dem JMStV unzulässig. Darüber hinaus geht der JMStV aber über rein strafrechtliche Tatbestände hinaus, indem er eigenständige Schutzstandards etabliert. Dazu gehört insbesondere der Schutz der Menschenwürde. Damit wird deutlich, dass der JMStV nicht nur den besonderen Schutzauftrag gegenüber Kindern und Jugendlichen sowie den Verfassungswert der Menschenwürde absichert, sondern auch strafrechtlich relevante Inhalte aus dem medialen Raum fernhalten will.

Entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte (§ 5 JMStV)

Die Vorschrift regelt sogenannte entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte: Diese sind nicht verboten, dürfen aber nur so verbreitet werden, dass Kinder und Jugendliche der jeweiligen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen können (z. B. durch Sendezeitgrenzen oder technische Zugangsbeschränkungen).

Digital Services Act (DSA) (Verordnung (EU) 2022/2065)

Digital Services Act (DSA) [Verordnung (EU) 2022/2065]

Der DSA ist eine EU-Verordnung, die für alle Online-Dienste in Europa gilt. Er soll ein sicheres und verantwortungsvolles Online-Umfeld schaffen und verpflichtet Plattformen zu mehr Transparenz, Rechenschaft und Schutzmaßnahmen gegenüber rechtswidrigen und schädigenden Inhalten.

Plattformen müssen nach Art. 16 ff. DSA Verfahren zur Meldung und Prüfung rechtswidriger Inhalte einrichten („Notice and Action“), Nutzerinnen und Nutzer über Löschentscheidungen informieren und weitere Beschwerdemöglichkeiten bereitstellen.

Darüber hinaus bezieht der DSA auch den Umgang mit sogenannten „awful but lawful“ Inhalten ein, also mit rechtlich zulässigen, aber gesellschaftlich problematischen Inhalten wie diskriminierenden oder entwürdigenden Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle. Solche Inhalte sind zwar oft nicht rechtswidrig, können aber nach den Community Standards oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattformen eingeschränkt werden. Der DSA verpflichtet, diese Regeln transparent und nachvollziehbar zu gestalten (Art. 14 DSA).

Sehr große Online-Plattformen müssen zudem gemäß Art. 34 ff. DSA systemische Risiken, etwa durch Hassrede, Desinformation oder andere schädigende Inhalte, regelmäßig bewerten und geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen.

Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)

Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)

Das DDG ist das nationale Ausführungsgesetz zum DSA in Deutschland. Es regelt insbesondere die Zuständigkeiten der deutschen Behörden sowie die nationale Durchsetzung der DSA-Vorgaben.