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BLM-Hörfunkpreise

Ausschreibung 2024 - Hörfunk

Teilnahmeberechtigt
Teilnahmeberechtigt in allen Kategorien sind in Bayern genehmigte Programmanbieter, Spartenanbieter und Zulieferer, die ein lokales Hörfunkprogramm ausstrahlen. In den Kategorien "Nachwuchs" und "Sonderpreis der Jury" dürfen die Mediaschool Bayern und in Bayern genehmigte lokale Spartenanbieter und Zulieferer teilnehmen, die medienpädagogische sowie Jugend- und Hochschulprojekte ausstrahlen. In der Kategorie "Spezialpreis: Kultur, Medien, Kirche" sind alle Anbieter zugelassen, außer Mitarbeitende der Stifterhäuser.

Einsendeschluss
01.03.2024

Zeitraum der Ausstrahlung

Voraussetzung für die Teilnahme am BLM-Hörfunk-Preis 2024 ist die Erstausstrahlung der Beiträge in der Zeit vom 1. Februar 2023 bis zum 1. Februar 2024 bei einem in Bayern genehmigten lokalen Hörfunkprogramm. Gültig ist das Datum der Erstausstrahlung. Beim "Sonderpreis der Jury" für das beste Online-Format gilt das Datum der ersten Bereitstellung.

Kategorien

Aktuelle Berichterstattung
Hier können alle journalistischen Beitragsformen (Bericht, Reportage, Interview, Kommentar, Feature etc.) eingereicht werden. Zulässig sind auch Sondersendungen oder -berichte. Der thematische Bezug (Politik, Gesellschaft, Kultur, Sport etc.) ist freigestellt. Wichtig ist, dass die Hörerinnen und Hörer in den eigereichten Beiträgen über aktuelle Ereignisse aus dem Verbreitungsgebiet des Anbieters informiert werden.

Unterhaltung und Comedy
In dieser Kategorie können alle redaktionellen Beitragsformen oder Sendungsformate eingereicht werden. Der thematische Bezug (Politik, Gesellschaft, Kultur, Sport etc.) ist freigestellt. Voraussetzung ist, dass der Unterhaltungscharakter im Vordergrund des Beitrages steht.

Moderation
Hier werden herausragende Sendungsmoderationen ausgezeichnet. Von (Live-)
Moderationen zu aktuellen Themen oder Ereignissen bis hin zur interaktiven Einbindung von Hörerinnen und Hörern (z.B. durch soziale Medien) oder innovativen und kreativen Moderationskonzepten (z.B. in Doppelmoderationen) sind alle Einsendungen möglich.

Nachwuchs
Es können Beiträge zu allen journalistischen Darstellungsformen ohne thematische Einschränkung eingereicht werden. Zulässig sind Einsendungen von Volontärinnen und Volontären der lokalen Programmanbieter sowie Mitarbeitenden der Mediaschool Bayern und von Hochschulanbietern und medienpädagogischen- oder Jugendsparten-Angeboten.

Promotion
Hier können Promotion-Aktionen oder Crossmedia-Kampagnen eingereicht werden. Bei einer Crossmedia-Kampagne sind die verschiedenen On Air, Online-, Social Media- und/oder Print-Aktionen mit einer Konzeptbeschreibung beizulegen.

"Sonderpreis der Jury" für das beste Online-Format
Hier können eigene Podcast-Serien, Social Media-Beiträge oder eigene On-Demand-Angebote eingereicht werden, die einen lokalen oder regionalen Bezug herstellen. Einsendungen mit rein werblichem Charakter sind ausgeschlossen.

"Spezialpreis Kultur, Medien und Kirchen"
Der Evangelische Presseverband für Bayern e.V. und der Sankt Michaelsbund loben zum achten Mal den "Spezialpreis: Kultur, Medien und Kirchen" aus. Zugelassen sind Hörfunkbeiträge, die sich aktuellen kulturellen, sozialen oder kirchlichen Fragestellungen bzw. Themen auf lokaler Ebene annehmen und im vorgegebenen Zeitraum im Lokalradio in Bayern ausgestrahlt wurden. Innovative, zeitgemäße Darstellungsformen sind dabei erwünscht. Über den Preis entscheidet eine eigene Jury. Der Preis ist mit 1.500 Euro für Hörfunk-Einreichungen dotiert.

Anzahl der zulässigen Beiträge und Länge

Jeder genehmigte Programmanbieter, Spartenanbieter oder Zulieferer darf in der zugelassenen Kategorie je einen Wettbewerbsbeitrag einreichen. Unzulässig ist die ausschließliche Einsendung einer Promotion-Aktion.

Länge der Einsendungen

Es gibt keine zeitliche Beschränkung für die Einreichungen, allerdings werden der Jury längere Formate, Sondersendungen, Reihen oder Serien in gekürzter Form bzw. in Ausschnitten vorgelegt:

a) Sondersendungen, Talkmagazine, Specials oder Spartensendungen die zehn Minuten stark überschreiten, müssen im Original und zusätzlich mit einem zehn-minütigen Ausschnitt einer besonders herausragenden Stelle eingeschickt werden. Ein "Best of"-Zusammenschnitt ist nicht erlaubt.

b) Reihen oder Serien dürfen in allen Kategorien eingeschickt werden. Die Länge der Einzelfolge sollte dabei zehn Minuten nicht überschreiten. Alle Folgen einer Reihe oder Serie müssen im Original eingeschickt werden. Aus organisatorischen Gründen können der Jury allerdings nur zwei Folgen vorgelegt werden – bitte kennzeichnen Sie diese im Online-Formular.

c) Für den "Sonderpreis der Jury" darf ein Online-Format in Originallänge eingereicht werden, bei mehreren Folgen ist eine Auswahl von zwei Folgen für die Jury zu treffen.

Technische Hinweise
  • Alle Beiträge müssen im MP3-Format eingereicht werden. Nutzen Sie dazu den Upload im Formular oder senden die Beiträge als Download-Übertragung z.B. per we transfer.
  • Alle Files müssen mit Programm- und Name der Autorin oder des Autors gekennzeichnet sein.
  • Musiktitel sollten nach wenigen Sekunden ein- bzw. ausgeblendet werden.

Formulare
  • Jeder Beitrag muss mit einem eigenen Formular eingereicht und eindeutig einer Kategorie zugeordnet sein.
  • Die Online-Formulare finden Sie hier.
  • Zusätzlich können ergänzende Moderationstexte, Bilder, Screenshots sowie Beschreibungen per E-Mail eingereicht werden.
  • Alle Beiträge sind erst nach Absprache von Redaktion und Geschäftsführung einzureichen. Die Ausstrahlung muss von der Programmleitung bestätigt werden. Bei Einreichung von Autoren- oder Produktionsteams sind Namen und Aufgabenverteilung anzugeben.
  • Bei der Kategorie "Nachwuchs" bedarf es einer schriftlichen Bestätigung des Vorgesetzen des Ausbildungsverhältnisses zum Zeitpunkt der Erstausstrahlung.  
  • Einreichungen von zuliefernden Produktionsfirmen sind mit dem verantwortlichen Rundfunkanbieter abzustimmen.  
  • Die Gewinnerinnen und Gewinner werden mit einer Trophäe pro Team ausgezeichnet; die Gewinnsumme wird entsprechend geteilt.

Rechtliche Hinweise

Um Unklarheiten zu vermeiden, bitten wir Sie ausdrücklich, im Vorfeld mit sämtlichen an der Produktion des eingereichten Beitrags beteiligten Personen die Rechtesituation eindeutig zu klären. Bei Uneinigkeiten muss der Beitrag leider von der Prämierung ausgeschlossen werden.

Bitte beachten: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Durch die Anmeldung werden der Landeszentrale alle Rechte für die Vorführung vor Jury und Publikum sowie für die Veröffentlichung im Internet überlassen. Es entstehen der BLM daraus keine Kosten und Verpflichtungen.

Datenschutz

Wir weisen darauf hin, dass Ihre Daten nicht öffentlich einsehbar sind und von der BLM nur im Zusammenhang mit dem BLM-Preis 2023 verwendet werden.