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BLM-Lokalfernsehpreise

Ausschreibung 2024 - Lokalfernsehen

Teilnahme
Teilnahmeberechtigt in allen Kategorien sind in Bayern genehmigte Programmanbieter, die ein lokales Fernsehprogramm ausstrahlen. In den Kategorien "Sparten- und Sondersendungen" sowie "Nachwuchs" und "Sonderpreis der Jury" dürfen auch in Bayern genehmigte lokale Spartenanbieter, Zulieferer und die Mediaschool Bayern teilnehmen. In der Kategorie "Spezialpreis: Kultur, Medien, Kirche" sind alle Anbieter zugelassen, außer Mitarbeitende der Stifterhäuser.

Einsendeschluss
01.03.2024

Zeitraum der Ausstrahlung

Voraussetzung für die Teilnahme am BLM-Lokalfernseh-Preis 2024 ist die Erstausstrahlung der Beiträge in der Zeit vom 1. Februar 2023 bis zum 1. Februar 2024 bei einem in Bayern genehmigten lokalen Fernsehprogramm. Gültig ist das Datum der Erstausstrahlung. Beim "Sonderpreis der Jury" für das beste Onlineformat gilt das Datum der ersten Bereitstellung.

Kategorien

Aktuelle Berichterstattung
Hier können alle journalistischen Beitragsformen (z. B. Bericht, Reportage, Interview, Studiotalk, Kommentar, Feature etc.) eingereicht werden. Der thematische Bezug (Politik, Gesellschaft, Soziales, Kultur, Sport etc.) ist freigestellt. Wichtig ist, dass die Zuschauerinnen und Zuschauer in den eingereichten Beiträgen über aktuelle Ereignisse aus dem Versorgungsgebiet des Anbieters informiert werden.

Sparten- und Sondersendungen
Genehmigte lokale Spartenanbieter, Zulieferer und die Mediaschool Bayern können hier einen Beitrag, eine Serie bzw. Reihe oder eine ausgewählte Sendung einreichen. Genehmigte lokale Programmanbieter können eine Sondersendung einreichen. Dabei kann sowohl ein journalistisches als auch ein unterhaltendes Format eingereicht werden.

Moderation und Reporter/in on Location
Hier werden herausragende Sendungsmoderationen ausgezeichnet. Von der klassischen Anmoderation im Studio, aktuellen Informationssendungen, unterhaltenden Magazinen, Talkrunden bis hin zu Vor-Ort-Moderationen bei Veranstaltungen oder Interviews sind alle von einer Moderatorin oder einem Moderator präsentierten Programmbeiträge möglich. Zudem können Reportagen eingereicht werden, bei denen eine Moderationspersönlichkeit eine bedeutende Rolle spielt.

Nachwuchs
Volontärinnen und Volontäre sowie Auszubildende können in dieser Kategorie alle journalistischen Darstellungsformen oder unterhaltende Formate ohne thematische Einschränkung einreichen. Zulässig sind Einsendungen von allen bayerischen lokalen Programmanbietern, Spartenanbietern und Zulieferern, die ausbilden sowie Einsendungen der Mediaschool Bayern.

Werbung und Promotion
Hier können einzelne Lokalfernseh-Werbespots (oder Serien), Promotion-Aktionen oder Crossmedia-Kampagnen eingereicht werden. Bei einer Crossmedia-Kampagne sind die verschiedenen On-Air-, Online-, Social Media- und/oder Print-Aktionen mit einer Konzeptbeschreibung einzusenden.

"Sonderpreis der Jury für das beste Online-Format"
Hier können eigene Podcast-Serien, Social Media-Beiträge oder eigene On-Demand-Angebote eingereicht werden, die einen lokalen oder regionalen Bezug herstellen. Einsendungen mit rein werblichem Charakter sind ausgeschlossen.

Spezialpreis "Kultur, Medien und Kirchen"
Der Evangelische Presseverband für Bayern e.V. und der Sankt Michaelsbund loben zum achten Mal einen Spezialpreis für "Kultur, Medien und Kirchen" aus: Zugelassen sind Fernsehbeiträge, die sich aktuellen kulturellen, sozialen oder kirchlichen Fragestellungen bzw. Themen auf lokaler Ebene annehmen und im vorgegebenen Zeitraum im Lokalfernsehen in Bayern ausgestrahlt wurden. Innovative, zeitgemäße Darstellungsformen sind dabei erwünscht. Über den Preis entscheidet eine eigene Jury. Der Preis ist mit 1.500 Euro für TV-Einreichungen dotiert.

Anzahl der zulässigen Beiträge

Jeder genehmigte Programmanbieter, Spartenanbieter oder Zulieferer darf in der zugelassenen Kategorie je einen Wettbewerbsbeitrag einreichen. Nicht zulässig ist die ausschließliche Einsendung einer Werbekampagne oder Promotion-Aktion.

Länge der Einsendungen

Es gibt keine zeitliche Beschränkung für die Einreichungen, allerdings werden der Jury längere Formate, Sondersendungen, Reihen oder Serien in gekürzter Form bzw. in Ausschnitten vorgelegt:

a) Sondersendungen, Talkformate, Specials oder Spartensendungen, die zehn Minuten stark überschreiten, müssen im Original und zusätzlich mit einem zehn-minütigen Ausschnitt einer besonders herausragenden Stelle eingeschickt werden. Ein "Best of"-Zusammenschnitt ist nicht erlaubt.

b) Reihen oder Serien dürfen in allen Kategorien eingeschickt werden. Die Länge der Einzelfolge sollte dabei zehn Minuten nicht überschreiten. Alle Folgen einer Reihe oder Serie müssen im Original eingeschickt werden. Aus organisatorischen Gründen können der Jury allerdings nur zwei Folgen vorgelegt werden – bitte kennzeichnen Sie diese im Online-Formular.

c) Für den "Sonderpreis der Jury" darf ein Online-Format in Originallänge eingereicht werden, bei mehreren Folgen ist eine Auswahl von zwei Folgen für die Jury zu treffen.

Technische Hinweise
  • Alle Beiträge müssen in H.264/MPEG-4 -Codierung eingereicht werden. Nutzen Sie dazu bitte den Upload auf dem Formular oder senden Sie uns die Beiträge als Download-Übertragung, z.B. per we transfer.
  • Die Files müssen mit Titel, Programm- und Name der Autorin oder des Autors gekennzeichnet sein.

Formulare
  • Jeder Beitrag muss mit einem eigenen Formular eingereicht und eindeutig einer Kategorie zugeordnet sein.
  • Die Online-Formulare finden Sie hier.
  • Zusätzlich können ergänzende Moderationstexte, Bilder, Screenshots sowie Beschreibungen per Email eingereicht werden.
  • Alle Beiträge sind erst nach Absprache von Redaktion und Geschäftsführung einzureichen. Die Ausstrahlung muss von der Programmleitung bestätigt werden. Bei Einreichung von Autoren- oder Produktionsteams sind Namen und Aufgabenverteilung anzugeben.
  • Bei der Kategorie "Nachwuchs" bedarf es eine schriftliche Bestätigung des Verantwortlichen über das Ausbildungsverhältnis zum Zeitpunkt der Erstausstrahlung.  
  • Einreichungen von zuliefernden Produktionsfirmen sind mit dem verantwortlichen Rundfunkanbieter abzustimmen.
  • Die Gewinnerinnen und Gewinner werden mit einer Trophäe pro Team ausgezeichnet; die Gewinnsumme wird entsprechend geteilt.

Rechtliche Hinweise

Um Unklarheiten zu vermeiden, bitten wir Sie ausdrücklich, im Vorfeld mit sämtlichen an der Produktion des eingereichten Beitrages beteiligten Personen die Rechtesituation eindeutig zu klären. Bei Uneinigkeiten muss der Beitrag leider von der Prämierung ausgeschlossen werden. 

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Durch die Anmeldung werden der Landeszentrale alle Rechte für die Vorführung vor Jury und Publikum sowie für die Veröffentlichung im Internet überlassen. Es entstehen der BLM daraus keine Kosten und Verpflichtungen.

Datenschutz

Wir weisen darauf hin, dass Ihre Daten nicht öffentlich einsehbar sind und von der BLM nur im Zusammenhang mit dem BLM-Preis 2024 verwendet werden.