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BLM-Lokalfernsehpreise

Ausschreibung 2026 - Fernsehen

Teilnahmeberechtigt in allen Kategorien sind in Bayern genehmigte Programmanbieter, die ein lokales Fernsehprogramm ausstrahlen.

In den Kategorien "Sparten- und Sondersendungen" sowie "Nachwuchs" dürfen auch in Bayern genehmigte lokale Spartenanbieter, Zulieferer und die Mediaschool Bayern teilnehmen.

In der Kategorie "Spezialpreis: Kultur, Medien, Kirche" sind alle Anbieter zugelassen, außer Mitarbeitende der Stifterhäuser.

Einsendeschluss
06.03.2026

Zeitraum der Ausstrahlung

Voraussetzung für die Teilnahme ist die Erstausstrahlung der Beiträge in der Zeit vom 1. Februar 2025 bis zum 1. Februar 2026 bei einem in Bayern genehmigten lokalen Fernsehprogramm. Es gilt das Datum der Erstausstrahlung. Bei Online-/Social Media-Formaten muss das Datum der ersten Bereitstellung in diesem Zeitraum liegen.

Kategorien

Beste aktuelle Berichterstattung
Hier können alle journalistischen Beitragsformen (z. B. Bericht, Reportage, Interview, Studiotalk, Kommentar, Feature etc.) sowie Online-Formate eingereicht werden. Der thematische Bezug (Politik, Gesellschaft, Soziales, Kultur, Sport etc.) ist freigestellt. Wichtig ist, dass die Zuschauerinnen und Zuschauer in den eingereichten Beiträgen über aktuelle Ereignisse aus dem Versorgungsgebiet des Anbieters informiert werden.

Beste Sparten- oder Sondersendungen
Genehmigte lokale Spartenanbieter, Zulieferer und die Mediaschool Bayern können hier einen Beitrag, eine Serie bzw. Reihe oder eine ausgewählte Sendung oder ein Online-Format einreichen. Genehmigte lokale Programmanbieter können eine Sondersendung oder ein Online-Format einreichen. Dabei kann sowohl ein journalistisches als auch ein unterhaltendes Format eingereicht werden.

Beste Moderation oder Reportage on Location
Hier werden herausragende Sendungsmoderationen ausgezeichnet. Von der klassischen Anmoderation im Studio, aktuellen Informationssendungen, unterhaltenden Magazinen, Talkrunden bis hin zu Vor-Ort-Moderationen bei Veranstaltungen oder Interviews sind alle von einer Moderatorin oder einem Moderator präsentierten Programmbeiträge oder Online-Formate möglich. Zudem können Reportagen eingereicht werden, bei denen eine Moderationspersönlichkeit eine bedeutende Rolle spielt. Die Jury wird aus dieser Kategorie Nominierungen für den Publikumspreis vornehmen.

Bester Nachwuchsbeitrag
Volontärinnen und Volontäre sowie Auszubildende können in dieser Kategorie alle journalistischen Darstellungsformen oder unterhaltende Formate sowie Online-Formate ohne thematische Einschränkung einreichen. Zulässig sind Einsendungen von allen bayerischen lokalen Programmanbietern, Spartenanbietern und Zulieferern, die ausbilden, sowie Einsendungen der Mediaschool Bayern.

Beste Promotionaktion oder Kampagne
Hier können einzelne Lokalfernseh-Werbespots (oder Serien), Promotion-Aktionen oder Crossmedia-Kampagnen eingereicht werden. Bei einer Kampagne sind die verschiedenen On-Air-, Online-, Social-Media- und/oder Print-Aktionen mit einer Konzeptbeschreibung einzusenden.

Spezialpreis "Kultur, Medien und Kirchen"
Der Evangelische Presseverband für Bayern e.V. und der Sankt Michaelsbund loben zum 10. Mal einen Spezialpreis für "Kultur, Medien und Kirchen" aus: Zugelassen sind Fernseh-, Hörfunk-, Audio- oder Online-Formate von bayerischen Anbietern, die sich aktuellen kirchlichen, sozialen oder kulturellen Fragestellungen bzw. Themen auf lokaler Ebene annehmen und im vorgegebenen Zeitraum in lokalen Rundfunkprogrammen in Bayern ausgestrahlt wurden. Innovative, zeitgemäße Darstellungsformen sind dabei erwünscht. Über den Preis entscheidet eine eigene Jury. Der Preis ist mit 3.000 Euro dotiert.

Anzahl der zulässigen Beiträge

Jeder genehmigte Programmanbieter, Spartenanbieter oder Zulieferer darf in der zugelassenen Kategorie je einen Wettbewerbsbeitrag einreichen. Nicht zulässig ist die ausschließliche Einsendung einer Werbekampagne oder Promotion-Aktion.

Länge der Einsendungen

Es gibt keine zeitliche Beschränkung für die Einreichungen, allerdings behält sich die Jury, vor, längere Formate oder Sondersendungen nur ausschnittsweise zu sichten.Reihen oder Serien dürfen in allen Kategorien eingeschickt werden. Aus organisatorischen Gründen können der Jury allerdings nur zwei ausgewählte Folgen vorgelegt werden.

Online-Formate

Eigene Online-Formate/Serien, Social Media-Beiträge oder sonstige On-Demand-Angebote können in allen Kategorien eingereicht werden, wenn sie einen lokalen oder regionalen Bezug herstellen. Einsendungen mit rein werblichem Charakter sind ausgeschlossen. Das Datum der ersten Bereitstellung muss innerhalb des Zeitraums des Wettbewerbes nachgewiesen werden. Das Online-Format darf in Originallänge eingereicht werden, bei mehreren Folgen ist eine Auswahl von zwei Folgen für die Jury zu treffen.

Technische Hinweise

  • Alle Beiträge müssen in H.264/MPEG-4 -Codierung eingereicht werden. Nutzen Sie dazu bitte den Upload auf dem Formular oder senden Sie uns die Beiträge als Download-Übertragung, z.B. per we transfer.
  •  Die Files müssen eindeutig mit Programmnamen und Titel gekennzeichnet sein.

Formulare

  • Jeder Beitrag muss mit einem eigenen Formular eingereicht und eindeutig einer Kategorie zugeordnet sein.
  • Zusätzlich können ergänzende Moderationstexte, Bilder, Screenshots sowie Beschreibungen per Email eingereicht werden.
  • Alle Beiträge sind erst nach Absprache von Redaktion und Geschäftsführung einzureichen. Die Ausstrahlung muss von der Programmleitung bestätigt werden. Bei Einreichung von Autoren- oder Produktionsteams sind Namen und Aufgabenverteilung anzugeben.
  • Bei der Kategorie "Nachwuchs" bedarf es eine schriftliche Bestätigung des Verantwortlichen über das Ausbildungsverhältnis zum Zeitpunkt der Erstausstrahlung.  
  • Einreichungen von zuliefernden Produktionsfirmen sind mit dem verantwortlichen Rundfunkanbieter abzustimmen.
  • Die Gewinnerinnen und Gewinner werden mit einer Trophäe pro Team ausgezeichnet; die Gewinnsumme wird entsprechend geteilt.

Rechtliche Hinweise

Um Unklarheiten zu vermeiden, bitten wir Sie ausdrücklich, im Vorfeld mit sämtlichen an der Produktion des eingereichten Beitrages beteiligten Personen die Rechtesituation eindeutig zu klären. Bei Uneinigkeiten muss der Beitrag leider von der Prämierung ausgeschlossen werden. 

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Durch die Anmeldung werden der Landeszentrale alle Rechte für die Vorführung vor Jury und Publikum sowie für die Veröffentlichung im Internet überlassen. Es entstehen der BLM daraus keine Kosten und Verpflichtungen.

Datenschutz

Wir weisen darauf hin, dass Ihre Daten nicht öffentlich einsehbar sind und von der BLM nur im Zusammenhang mit dem BLM-Medien-Preis verwendet werden.