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Visual zur TV-Beobachtung, Frau vor Fernsehbildschirm

Beobachtung von Programminhalten

Die BLM ist für die Beobachtung der von ihr zugelassenen lokalen, landes- und bundesweiten Hörfunk- und Fernsehprogramme sowie Webradios und IP-Programme zuständig.

Warum werden die Programme beobachtet?

Grundsätzlich muss die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und Satzungen überprüft werden. Darüber hinaus wird durch die Inhaltebeobachtung die Programmentwicklung dokumentiert, neue Programmformate und Inhalte werden beschrieben und nicht zuletzt werden Anfragen und Beschwerden von Zuschauerinnen und Zuschauer überprüft.

Erhält eine Sendung oder Sendereihe Programmförderung der BLM, müssen regelmäßig Sendemitschnitte eingereicht werden. Bei der Beurteilung der Programmqualität wird die redaktionelle und die produktionstechnische Gestaltung bewertet. Bei der redaktionellen Bewertung werden insbesondere die Themenauswahl, die Darstellungsform, der Rechercheaufwand, die Interviewführung und die Moderation analysiert.

Im Lokalfernsehen gilt es, insbesondere die Erfüllung der Vorgaben des Art. 23 BayMG zu kontrollieren. Die Lokalfernsehanbieter sind damit betraut, ein aktuelles und authentisches Nachrichten- und Informationsprogramm mit Beiträgen zum örtlichen Geschehen herzustellen und zu verbreiten. Das Programm soll "qualitätsvoll" gestaltet sein. Zur Überprüfung werden Stichproben des Lokalprogramms im Umfang von meist einer Woche untersucht und in umfassenden Programmberichten quantitativ und qualitativ analysiert. Darüber hinaus muss jede geförderte Sendeminute von den Anbietern protokolliert werden. Die Landeszentrale überprüft die Sendeprotokolle dann u.a. darauf, ob der geforderte Minutenumfang pro Woche auch tatsächlich produziert wurde.

Im Hörfunk werden Standardberichte in Form einer quantitativen Inhaltsanalyse und Beurteilung über die genehmigten Programme im Hinblick auf den Umfang und die Qualität des Wortprogramms, der Lokalität, des Musikformates erstellt. Darüber hinaus gibt es Sonderauswertungen (z.B. Musikformate, Comedy, Automation, Lokalität der Nachrichten) und Einzelfallprüfungen.

Wie werden die Programme beobachtet?

Die Landeszentrale verfügt über eine digitale Aufzeichnung der meisten von ihr genehmigten Fernsehprogramme. Das Programm wird 24 Stunden täglich aufgezeichnet mindestens 60 Tage vorgehalten. Für Audioprogramme werden ebenfalls Sendestunden aufgezeichnet.

Die Codierung der einzelnen Sendungen erfolgt auf Basis des BLM-Codebuchs und anschließender quantitative Auswertung. Eine qualitative Beobachtung findet vor allem für neue Formate, Sondersendungen, problematische Formate oder bei Beschwerden statt.