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Fördermittel

Gem. Art. 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und 7 BayMG hat die Landeszentrale die Aufgabe, die Vielfalt der Rundfunkprogramme sowie die Voraussetzungen für deren technische Verbreitung zu fördern. Im Rahmen der vorgegebenen Haushaltsmittel sind dabei Fördermaßnahmen u.a. im Bereich der technischen Entwicklung, zum Ausgleich von Standortnachteilen und für Anreize von Innovationen vorgesehen. Alle Maßnahmen dienen dem Ziel der Schaffung von stabilen und gleichwertigen Versorgungsbedingungen für private Rundfunkangebote in Bayern.

Für die Förderung von technischer Infrastruktur und technischen Innovationen sowie des technischen Betriebs der privaten Rundfunkanbieter wurden 2021 Mittel in Höhe von insgesamt 2.861,4 Teur aus dem Haushalt der Landeszentrale und des Freistaats Bayern aufgewendet. Mit 424,6 Teur wurden im 1. Halbjahr 2021 insgesamt 18 Hörfunkanbieter in Bayern gefördert, um die anhaltenden wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern. Detaillierte Informationen zu weiteren Förderpositionen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Geschäftsbericht der BLM, S. 80 und S. 81 (Download über die Info-Spalte).

Förderung gemäß Art. 23 BayMG

Neben den Mitteln für die Programmherstellung aus dem Haushalt der BLM stehen gemäß  Art. 23 BayMG jährlich staatliche Mittel in Höhe von ca. 11 Mio. Euro  für die Förderung der technischen Verbreitung von lokalen und regionalen Fernsehangeboten zur Verfügung. Diese läuft bis 31.12.2024.

Die Fördermittel werden für die von der BLM genehmigten und betrauten bayerischen Anbieter von lokalen/regionalen Fernseh- und Spartenprogrammen eingesetzt, die originär über Kabel und Satellit verbreitet werden. Damit wird eine gleichwertige Versorgung mit diesen Fernsehangeboten in Bayern ermöglicht und zur Erreichung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit dieser Programme beigetragen (Defizitförderung). Zudem umfasst die Förderung auch Internet-Streaming und digitale Plattformen.

Förderung aktuell

  • Kabel (alle Angebote in HD und SD)
  • Satellit (6 Kanäle auf Astra in HD)
  • IPTV (z. B. Magenta-TV alle Angebote in SD)
  • Internet Streaming und digitale Plattformen

Bezug von Fördermitteln

Um Fördermittel zu beziehen, müssen von der BLM betraute Anbieter u. a. Finanzpläne und Programmschemata bei der BLM einreichen. Nach Ablauf des Geschäftsjahres müssen die Anbieter der Landeszentrale einen Verwendungsnachweis vorlegen, der einen wirtschaftlichen und programmlichen Nachweis enthält. Im Ergebnis können anteilig die Produktionskosten sowie in großem Umfang die Kosten der technischen Verbreitung von lokalen / regionalen Fernsehangeboten gefördert werden.