Anlage: Ausschreibung nebst Anlagen
A. Bekanntmachung
Die Ausschreibung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) „Zuweisung digital-terrestrischer Übertragungskapazitäten in den zusammenhängenden DAB-Verbreitungsgebieten Oberbayern-Schwaben 10A und Mittelfranken 8C gem. Bekanntmachung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien“ vom 25.03.2025, Az.: 3.1./3.0.4/ jz/kha, wird widerrufen.
B. Begründung
- Mit Datum vom 25.03.2025 schrieb die Landeszentrale im zusammenhängenden DAB-Verbreitungsgebiet Oberbayern-Schwaben 10A und Mittelfranken 8C jeweils eine DAB-Kapazität von 54 Capacity Units (CU) zur Verbreitung eines Hörfunkangebots im DAB-Standard in Bayern aus. Hierauf sind mehrere Bewerbungen bei der Landeszentrale eingegangen.
- Aufgrund des Insolvenzantrags eines Anbieters steht im technischen DABVerbreitungsgebiet Oberfranken 10B eine weitere Kapazität zur Verfügung.
- Aufgrund der ihr nach Art. 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 BayMG zustehenden Konzeptverantwortung hat die Landeszentrale nach pflichtgemäßer Ermessensausübung entschieden, das bisher ausgeschriebene zusammenhängende DAB-Verbreitungsgebiet Oberbayern-Schwaben 10A und Mittelfranken 8C mit dem DAB-Verbreitungsgebiet Oberfranken 10B zu einem zusammenhängenden DAB-Verbreitungsgebiet zusammen zu schließen.
- Um das Recht auf chancengleichen Zugang aller interessierten Anbieter zu gewährleisten, widerruft die Landeszentrale gem. Art 49 Abs. 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) (analog) zunächst die Ausschreibung „Zuweisung digital-terrestrischer Übertragungskapazitäten in den zusammenhängenden DAB-Verbreitungsgebieten Oberbayern-Schwaben 10A und Mittelfranken 8C gem. Bekanntmachung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien vom 25.03.2025, Az.: 3.1./3.0.4/ jz/kha“. Anschließend wird sie die vorgenannten DAB-Verbreitungsgebiete unter Zusammenschluss mit dem DAB-Verbreitungsgebiet Oberfranken 10B zu einem zusammenhängenden DAB-Verbreitungsgebiet zusammenschließen und dieses gem. Art. 28 BayMG i.V.m. §§ 5,6 und 19 RfS ausschreiben. Diese Ausschreibung wird ca. vier Wochen nach dieser Bekanntmachung auf der Website der Landeszentrale veröffentlicht.
München, 01.12.2025
Dr. Thorsten Schmiege
Präsident
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