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14. Sitzung des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung

20.03.2025

Tagesordnung

  1. Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung des Medienrats am 06.02.2025
  4. Aktueller Bericht
  5. Verlängerung von Kapazitätszuweisungen: (Beschlüsse)
    5.1 Drahtloser Hörfunk München und Nürnberg: MEGARADIOmix
    5.2 Drahtloser Hörfunk München: Münchner Kirchenradio
    5.3 Drahtloser Hörfunk München: M94.5
    5.4 Drahtloser Hörfunk München: Radio Galaxy
    5.5 Drahtloser Hörfunk Allgäu-Donau-Iller: Donau 3 FM
  6. Genehmigung von Angeboten: (Beschluss)
    Hearst Networks Germany Licenses GmbH - The HISTORY Channel (Slowenien)
  7. Verlängerung von Kapazitätszuweisungen und Insolvenzverfahren: (Bericht)
    Radio Next Generation GmbH & Co. KG und Schweinfurther Rundfunk GmbH & Co. Studiobetriebs KG
  8. Sachstandsbericht Public-Value-Antragsverfahren  (Bericht)
  9. Jugendschutzbericht 2024: Aktuelle Themen und Aufsichtsfälle (Bericht)
  10. Verschiedenes

Ergebnisse

  • TOP 1:  Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit

Die Sitzungsleitung stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung fest.

  • TOP 2:  Genehmigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird in der am 07.03.2025 versandten Fassung genehmigt.

  • TOP 3:  Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung des Medienrats am 06.02.2025

Die Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung des Medienrats am 06.02.2025 wird genehmigt.

  • TOP 4:  Aktueller Bericht

Bericht über ein geplantes Forschungsgutachten zu „Extremismus in Online-Games“ in Kooperation mit dem Bayerischen Sozialministerium, über ein Monitoring der politischen Kommunikation in sozialen Netzwerken im Vorfeld der Bundestagswahl durch die Landeszentrale sowie Hinweis auf das neue Online-Quiz zur politischen Werbung auf der BLM-Website.

  • TOP 5: Verlängerung von Kapazitätszuweisungen:  (Beschlüsse)

5.1   Drahtloser Hörfunk München und Nürnberg: MEGARADIOmix  

Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der “MEGA Radio Bayern GmbH“ werden zur Verbreitung des Hörfunkprogramms „MEGARADIOmix“ im DAB-Verbreitungsgebiet Nürnberg (Block 10C) in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal eine Datenkapazität mit einer Bandbreite von 60 CU (Nettodatenrate von 80 kbit/s inklusive FEC, Fehlerschutz EEP 3A) sowie im DAB-Verbreitungsgebiet München (Block 11C) in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal eine Datenkapazität mit einer Bandbreite von 60 CU (Nettodatenrate von 80 kbit/s inklusive FEC Fehlerschutz EEP 3A) befristet bis zum 27.03.2033 zur Nutzung zugewiesen unter der Bedingung, dass der Landeszentrale die technischen Übertragungskapazitäten auch künftig zur Verfügung stehen.

  1. Das medienrechtliche Versorgungsgebiet für das Angebot “MEGARADIOmix“ umfasst die Regionen Augsburg (Stadt Augsburg und Landkreise Augsburg, Donau-Ries, Aichach-Friedberg und Dillingen a.d. Donau), München (Landeshauptstadt München und Landkreise Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech, München und Starnberg), und Nürnberg (Städte Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach und Landkreise Nürnberger Land, Fürther Land, Erlangen-Höchstadt und Roth).

  1. Die Zuweisung gem. Ziffer 1 steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs, falls der Anbieter mit der Bayerische Medien Technik GmbH (bmt), Balanstraße 69b, 81541 München, dem Überlassungspartner der Landeszentrale für die technischen Telekommunikationseinrichtungen, keine vertragliche Vereinbarung über die Zurverfügungstellung von technischen Einrichtungen und Dienstleistungen für die DAB-Verbreitung des Hörfunkangebots für die Dauer der Zuweisung abschließt.

  1. Der Anbieter ist dafür verantwortlich, dass das Sendesignal entsprechend den technischen Normen des Sendenetzbetreibers zur Verfügung gestellt wird. Für den Fall einer Störung unterrichtet der Anbieter durch geeignete Maßnahmen die Hörer von der Störung.

  1. Dem Anbieter wird aufgegeben, sich grundsätzlich an der Funkanalyse Bayern zu beteiligen. Einzelheiten hierzu werden in gesonderter Vereinbarung mit der Landeszentrale geregelt.

5.2   Drahtloser Hörfunk München: Münchner Kirchenradio
Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Dem “Sankt Michaelsbund, Landesverband Bayern e.V.“ wird zur Verbreitung des Hörfunkangebots „Münchner Kirchenradio“ im DAB-Verbreitungsgebiet München (Block 11C) in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal eine Datenkapazität mit einer Bandbreite von 60 CU (Nettodatenrate von 80 kbit/s inklusive FEC, Fehlerschutz EEP 3A) befristet bis zum 15.04.2035 zur Nutzung zugewiesen unter der Bedingung, dass der Landeszentrale die technischen Übertragungskapazitäten auch künftig zur Verfügung stehen.
     
  2. Das medienrechtliche Versorgungsgebiet für das Angebot “Münchner Kirchenradio“ umfasst die Landeshauptstadt München, die Stadt Rosenheim, sowie die Landkreise München, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Dachau, Starnberg, Garmisch-Partenkirchen, Weilheim-Schongau, Miesbach, Bad Tölz/Wolfratshausen, Rosenheim, Mühldorf a. Inn, Altötting, Berchtesgadener Land und Traunstein.

  1. Die Zuweisung gem. Ziffer 1 steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs, falls der Anbieter mit der Bayerische Medien Technik GmbH (bmt), Balanstraße 69b, 81541 München, dem Überlassungspartner der Landeszentrale für die technischen Telekommunikationseinrichtungen, keine vertragliche Vereinbarung über die Zurverfügungstellung von technischen Einrichtungen und Dienstleistungen für die DAB-Verbreitung des Hörfunkangebots für die Dauer der Zuweisung abschließt.

  1. Der Anbieter ist dafür verantwortlich, dass das Sendesignal entsprechend den technischen Normen des Sendenetzbetreibers zur Verfügung gestellt wird. Für den Fall einer Störung unterrichtet der Anbieter durch geeignete Maßnahmen die Hörer von der Störung.

  1. Dem Anbieter wird aufgegeben, sich grundsätzlich an der Funkanalyse Bayern zu beteiligen. Einzelheiten hierzu werden in gesonderter Vereinbarung mit der Landeszentrale geregelt.

5.3   Drahtloser Hörfunk München: M94.5
Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Dem „MEDIASCHOOL Bayern Anbieterverein München e.V.“ wird zur Verbreitung des Hörfunkangebots „M94.5“ im DAB-Verbreitungsgebiet München (Block 11C) in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal eine Datenkapazität mit einer Bandbreite von 54 CU (Nettodatenrate von 96 kbit/s, Fehlerschutz EEP 3B) befristet bis zum 29.08.2032 zur Nutzung zugewiesen unter der Bedingung, dass der Landeszentrale die technischen Übertragungskapazitäten auch künftig zur Verfügung stehen.

  1. Das medienrechtliche Versorgungsgebiet für das Angebot “M94.5“ umfasst die Landeshauptstadt München und den Landkreis München.

  1. Die Zuweisung gem. Ziffer 1 steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs, falls der Anbieter mit der Bayerische Medien Technik GmbH (bmt), Balanstraße 69b, 81541 München, dem Überlassungspartner der Landeszentrale für die technischen Telekommunikationseinrichtungen, keine vertragliche Vereinbarung über die Zurverfügungstellung von technischen Einrichtungen und Dienstleistungen für die DAB-Verbreitung des Hörfunkangebots für die Dauer der Zuweisung abschließt.

  1. Der Anbieter ist dafür verantwortlich, dass das Sendesignal entsprechend den technischen Normen des Sendenetzbetreibers zur Verfügung gestellt wird. Für den Fall einer Störung unterrichtet der Anbieter durch geeignete Maßnahmen die Hörer von der Störung.

  1. Dem Anbieter wird aufgegeben, sich grundsätzlich an der Funkanalyse Bayern zu beteiligen. Einzelheiten hierzu werden in gesonderter Vereinbarung mit der Landeszentrale geregelt.

5.4   Drahtloser Hörfunk München: Radio Galaxy
Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der „Digitaler Rundfunk Bayern GmbH & Co.KG“ wird zur Verbreitung des landesweit ausgerichteten Hörfunkangebots „Radio Galaxy“ im DAB-Verbreitungsgebiet München (Block 11C) in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal eine Datenkapazität mit einer Bandbreite von 60 CU (Nettodatenrate von 80 kbit/s, Fehlerschutz EEP 3A) befristet bis zum 15.04.2035 zur Nutzung zugewiesen unter der Bedingung, dass der Landeszentrale die technischen Übertragungskapazitäten auch künftig zur Verfügung stehen.

  1. Das medienrechtliche Versorgungsgebiet für das Angebot “Radio Galaxy“ umfasst das Land Bayern.

  1. Die Zuweisung gem. Ziffer 1 steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs, falls der Anbieter mit der Bayerische Medien Technik GmbH (bmt), Balanstraße 69b, 81541 München, dem Überlassungspartner der Landeszentrale für die technischen Telekommunikationseinrichtungen, keine vertragliche Vereinbarung über die Zurverfügungstellung von technischen Einrichtungen und Dienstleistungen für die DAB-Verbreitung des Hörfunkangebots für die Dauer der Zuweisung abschließt.

  1. Der Anbieter ist dafür verantwortlich, dass das Sendesignal entsprechend den technischen Normen des Sendenetzbetreibers zur Verfügung gestellt wird. Für den Fall einer Störung unterrichtet der Anbieter durch geeignete Maßnahmen die Hörer von der Störung.

  1. Dem Anbieter wird aufgegeben, sich grundsätzlich an der Funkanalyse Bayern zu beteiligen. Einzelheiten hierzu werden in gesonderter Vereinbarung mit der Landeszentrale geregelt.

5.5   Drahtloser Hörfunk Allgäu-Donau-Iller: Donau 3 FM
Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der „M.O.R.E. Lokalfunk Baden-Württemberg GmbH & Co. KG“ wird ab dem 01.07.2025 die Verbreitung des von der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) zugelassenen und über die UKW-Frequenzen 105,9 MHz (Ulm), 104,6 MHz (Biberach) und 106,2 MHz (Riedlingen) sowie über den baden-württembergischen DAB-Kanal 11B verbreiteten Hörfunkprogramms „Donau 3 FM“ im DAB-Verbreitungsgebiet Allgäu-Donau-Iller (Block 8B) in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal eine Datenkapazität mit einer Bandbreite von 80 CU (Nettodatenrate 80 kbit/s und Fehlerschutz EEP 2A) befristet bis zum 30.06.2035 zur Nutzung zugewiesen, unter der Bedingung, dass der Landeszentrale die technischen Übertragungskapazitäten auch künftig zur Verfügung stehen.

  1. Die Kapazitätszuweisung kann widerrufen werden, wenn der Anbieter seine Zulassung bei der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) für das in Ziff. 1 näher bezeichnete Hörfunkangebot oder die Zuweisungen der UKW-Frequenzen in Baden-Württemberg verliert.

  1. Dem Anbieter wird aufgegeben, im redaktionellen Wortprogramm des Angebots zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr im Wochendurchschnitt einen Anteil von mindestens 30 Prozent an bayerischen Inhalten zu verbreiten. Bayerische Inhalte i.S.d. Auflage umfassen Wortbeiträge und Nachrichten mit Bezug auf Bayern, im Wesentlichen mit Bezug zu dem medienrechtlichen Versorgungsgebiet in Bayern. Die Werbung wird hierbei nicht berücksichtigt.

  1. Das medienrechtliche Versorgungsgebiet für das Angebot “Donau 3 FM“ umfasst in Bayern die Landkreise Neu-Ulm und Günzburg.

  1. Die Zuweisung gem. Ziffer 1 steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs, falls der Anbieter mit der Bayerische Medien Technik GmbH (bmt), Balanstraße 69b, 81541 München, dem Überlassungspartner der Landeszentrale für die technischen Telekommunikationseinrichtungen, keine vertragliche Vereinbarung über die Zurverfügungstellung von technischen Einrichtungen und Dienstleistungen für die DAB-Verbreitung des Hörfunkangebots für die Dauer der Zuweisung abschließt.

  1. Der Anbieter ist dafür verantwortlich, dass das Sendesignal entsprechend den technischen Normen des Sendenetzbetreibers zur Verfügung gestellt wird. Für den Fall einer Störung unterrichtet der Anbieter durch geeignete Maßnahmen die Hörer von der Störung.

  1. Dem Anbieter wird aufgegeben, sich grundsätzlich an der Funkanalyse Bayern zu beteiligen. Einzelheiten hierzu werden in gesonderter Vereinbarung mit der Landeszentrale geregelt.

  • TOP 6:   Genehmigung von Angeboten:   (Beschluss)

Hearst Networks Germany Licenses GmbH - The HISTORY Channel (Slowenien)

Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Hearst Networks Germany Licenses GmbH wird die Genehmigung zur Verbreitung des Fernsehspartenprogramms „The HISTORY Channel“ (Slowenien) erteilt.

  • TOP 7:  Verlängerung von Kapazitätszuweisungen und Insolvenzverfahren:

Radio Next Generation GmbH & Co. KG und  Schweinfurter Rundfunk GmbH & Co. Studiobetriebs KG                                                     

Bericht über den aktuellen Stand der Insolvenzverfahren der Anbietergemeinschaft „Schweinfurter Rundfunk GmbH & Co. Studiobetriebs KG“, in der die Anbieter von „Radio Hashtag“ und „Radio Primaton“ zusammengeschlossen sind, sowie der „Radio NEXT GENERATION GmbH & Co. KG“, die Anbieter von „egoFM“ ist.

  • TOP 8:  Sachstandsbericht Public-Value-Antragsverfahren       (Bericht)

Bericht zum aktuellen Stand der Bestimmung von Public-Value-Inhalten gemäß Medienstaatsvertrag, die in besonderem Maß einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt leisten und die leicht auffindbar sein müssen. 

  • TOP 9:  Jugendschutzbericht 2024: aktuelle Themen und Aufsichtsfälle (Bericht)

Bericht über die Entwicklung der Aufsichtsfälle im Jugend- und Nutzerschutz der BLM im Jahr 2024 sowie Vorstellung von repräsentativen Beispielen und aktuellen Kooperationen zur Pävention.

  • TOP 10:   Verschiedenes (Bericht)

Keine Themen