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18. Sitzung des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung

27.11.2025

Tagesordnung

  1. Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung des Medienrats am 16.10.2025
  4. Aktueller Bericht
  5. Drahtloser Hörfunk im zusammenhängenden DAB-Verbreitungsgebiet Unterfranken, Oberfranken, Mittelfranken, Oberpfalz, Niederbayern sowie Oberbayern-Schwaben:  Ausschreibung digitaler Übertragungskapazitäten (Beschluss)
  6. Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse: (Beschlüsse)
    6.1 Neue Welle Antenne Amberg + Weiden Rundfunk-Programmanbieter GmbH - Radio Ramasuri, Radio Galaxy Amberg/Weiden, Radio Galaxy
    6.2 Radio Schwaben GmbH – Radio Schwaben
    6.3 Niederbayern TV Deggendorf-Straubing GmbH & Co. KG – Niederbayern TV Deggendorf-Straubing, Niederbayern TV Landshut GmbH – Niederbayern TV Landshut, Niederbayern TV Passau GmbH – Niederbayern TV Passau
  7. Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung (AES) (Bericht)
  8. Politische Werbung: Wahlwerbung im Vorfeld der Kommunalwahlen (Bericht)
  9. Vorbereitung Fachtagung Jugendschutz und Nutzerkompetenz 2026 (Bericht)
  10. Verschiedenes

Ergebnisse

TOP 1: Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
Die Sitzungsleitung stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung fest.

TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird in der am 14.11.2025 versandten Fassung genehmigt.

TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung des Medienrats am 16.10.2025
Die Niederschrift über die 17. Sitzung des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung des Medienrats am 16.10.2025 wird genehmigt.

TOP 4: Aktueller Bericht
Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung des Medienrats nimmt den aktuellen Bericht des Präsidenten zur Kenntnis.

TOP 5: Drahtloser Hörfunk im zusammenhängenden DAB-Verbreitungsgebiet Unterfranken, Oberfranken, Mittelfranken, Oberpfalz, Niederbayern sowie Oberbayern-Schwaben: Ausschreibung digitaler Übertragungskapazitäten (Beschluss)

Nach Diskussion und unter Abwägung der für die Vergabe entscheidungsrelevanten Kriterien empfiehlt der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der Medienpriaten GmbH wird zur Verbreitung des Hörfunkangebots „egoFM“ im zusammenhängenden DAB-Verbreitungsgebiet Unterfranken 10A, Oberfranken 10B, Mittelfranken 8C, Oberpfalz 6C, Niederbayern 7D sowie Oberbayern-Schwaben 10 A in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal jeweils eine Datenkapazität von 54 CU (Nettodatenrate von 72 kbit/s, Fehlerschutz EEP 3A oder Nettodatenrate von 96 kbit/s, Fehlerschutz EEP 3B) ab dem 01.01.2026 befristet bis zum 31.12.2035 zur Nutzung zugewiesen unter der Bedingung, dass der Landeszentrale die technischen Übertragungskapazitäten auch künftig zur Verfügung stehen.
     
  2. Das medienrechtliche Versorgungsgebiet für das Angebot „egoFM“ umfasst den Freistaat Bayern.
     
  3. Der Medienrat beauftragt die Geschäftsleitung, d.h. den Präsidenten oder die Geschäftsführerin der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, die Zuweisung gem. Ziff. 1 unter einen Vorbehalt des Widerrufs zu stellen, der sicherstellt, dass die programmlichen Angaben, die die „MEDIENPIRATEN GmbH“ im Rahmen des hier gegenständlichen Ausschreibungsverfahren gemacht hat, rechtsverbindlich durch die „MEDIENPIRATEN GmbH“ umgesetzt werden.
     
  4. Die Zuweisung gem. Ziffer 1 steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs, falls die „MEDIENPIRATEN GmbH“ mit der Bayerische Medien Technik GmbH (bmt), Balanstraße 69b, 81541 München, dem Überlassungspartner der Landeszentrale für die technischen Telekommunikationseinrichtungen, keine vertragliche Vereinbarung über die Zurverfügungstellung von technischen Einrichtungen und Dienstleistungen für die DAB-Verbreitung des Hörfunkangebots für die Dauer der Zuweisung abschließt.
  5. Die „MEDIENPIRATEN GmbH“ ist dafür verantwortlich, dass das Sendesignal entsprechend den technischen Normen des Sendenetzbetreibers zur Verfügung gestellt wird und im Gesamtangebot dem Stand der Technik entspricht. Für den Fall einer Störung unterrichtet sie durch geeignete Maßnahmen die Hörer von der Störung.
  6. Für den Fall, dass die „MEDIENPIRATEN GmbH“ in ihrer Bewerbung angegeben hat, dass sie sich über die „BLW Bayerische Lokalradio-Werbung GmbH“ vermarkten lassen wird, wird ihr aufgegeben, eine vertragliche Vereinbarung über die Vermarktung für die Dauer der Zuweisung abzuschließen und diesen Vertrag bis spätestens 30.06.2026 der Landeszentrale vorzulegen.
  7. Der „MEDIENPIRATEN GmbH“ wird aufgegeben, sich finanziell angemessen an der Funkanalyse Bayern zu beteiligen. Einzelheiten hierzu werden in gesonderter Vereinbarung mit der Landeszentrale geregelt.
  8. Die Anträge der weiteren Bewerberinnen bezüglich der Ausschreibung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) „Zuweisung digital-terrestrischer Übertragungskapazitäten in dem zusammenhängenden DAB-Verbreitungsgebiet Unterfranken 10A, Oberfranken 10B, Mittelfranken 8C, Oberpfalz 6C, Niederbayern 7D sowie Oberbayern-Schwaben 10A“ vom 12.08.2025 werden abgelehnt.

TOP 6:  Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse: (Beschlüsse)
6.1 Neue Welle Antenne Amberg + Weiden Rundfunk-Programmanbieter GmbH – Radio Ramasuri, Radio Galaxy Amberg/Weiden, Radio Galaxy
Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

Die gemäß der Schreiben der „Neue Welle Antenne Amberg + Weiden Rundfunk-Programmanbieter GmbH“ vom 23.09.2025 und 11.11.2025 geplanten Änderungen der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse der „Neue Welle Antenne Amberg + Weiden Rundfunk-Programmanbieter GmbH“ sowie die Verschmelzung werden als medienrechtlich unbedenklich bestätigt.

6.2. Radio Schwaben GmbH - Radio Schwaben
Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

Die gemäß der Schreiben der „Radio Schwaben GmbH“ vom 11.11.2025 und 12.11.2025 geplanten Änderungen der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse der „Radio Schwaben GmbH“ werden als medienrechtlich unbedenklich bestätigt.

6.3 Niederbayern TV Deggendorf-Straubing GmbH & Co. KG – Niederbayern TV Deggendorf-Straubing, Niederbayern TV Landshut GmbH – Niederbayern TV Landshut, Niederbayern TV Passau GmbH – Niederbayern TV Passau
Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

Die gemäß Mitteilung der „Niederbayern TV Deggendorf-Straubing GmbH & Co. KG“, der „Niederbayern TV Landshut GmbH“ und der „Niederbayern TV Passau GmbH“ vom 25.09.2025 jeweils geplanten Änderungen der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse werden als medienrechtlich unbedenklich bestätigt. 

TOP 7: Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung (AES)  (Bericht)
Vorstellung der vom Vorstand des Medienrats vorgeschlagenen Anpassungen in der Aufwandsentschädigungssatzung (AES).

TOP 8: Politische Werbung: Wahlwerbung im Vorfeld der Kommunalwahlen (Bericht)
Bericht über die Ermittlung der Wahlwerbekontingente und die Vorgaben zur Kennzeichnung politischer Werbung im Vorfeld der anstehenden Kommunalwahlen in Bayern.    

TOP 9:  Vorbereitung Fachtagung Jugendschutz und Nutzerkompetenz 2026 (Bericht)
Bericht über das Thema der elften Fachtagung Jugendschutz und Nutzerkompetenz am 20. Mai 2026: „Vom Hashtag zur Hetze – Islamismus im Netz entschlüsseln & begegnen“.

TOP 10: Verschiedenes
Für diesen Tagesordnungspunkt werden keine weiteren Themen aufgerufen.