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19. Sitzung des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung

05.02.2026

Tagesordnung

  1. Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung des Medienrats am 27.11.2025
  4. Aktueller Bericht
  5. Lokales/regionales Fernsehen Südostoberbayern: (Beschluss)
    „Regional Fernsehen Oberbayern“ - Anpassung der Kapazitätszuweisung 
  6. Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse: (Beschluss)
    Mediengruppe Oberfranken GmbH & Co. KG - Radio Bamberg,         
    Radio Eins, Radio Galaxy Oberfranken, Radio Plassenburg, Antenne Bayern, 
    Rock Antenne, Rock Antenne Bayern, Oldie Antenne, Radio Galaxy Allgäu, 
    Radio Galaxy (Bayern)
  7.  Aktuelles aus der Werbung: (Bericht)           
    Beispiele für unzulässige politische Werbung  
  8. Maßnahmen der Aufsicht gegenüber Anbietern von KI-Systemen (Bericht) 
  9. Verschiedenes

Ergebnisse

1. Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
Die Sitzungsleitung stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung fest.

2. Genehmigung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird in der am 23.01.2026 versandten Fassung genehmigt.

3. Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung des Medienrats vom 27.11.2025
Die Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung des Medienrats am 27.11.2026 wird genehmigt.

4. Aktueller Bericht  
Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung des Medienrats nimmt den aktuellen Bericht des Präsidenten zur Kenntnis.

5. Lokales/regionales Fernsehen Südostbayern:                      (Beschluss) 
„Regional Fernsehen Oberbayern“ - Anpassung der Kapazitätszuweisung

Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

1. Nummer 4 lit. a des Zuweisungsbescheids vom 02.07.2018 (Az.: 4.18/1
    rei/sch/ro/kha; Kosten-Nr.: 30123) wird gestrichen und wie folgt neu gefasst:

    a. die bislang in das Gesamtprogramm integrierten genehmigten Spartenangebote und Zulieferungen
        zu verbreiten, sofern die Landeszentrale hierüber keine abweichende Entscheidung trifft.
        Dies gilt nicht für das Programmangebot der Inn-Salzach-Welle Programmanbietergesellschaft mbH.
 
 6. Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse:        (Beschluss) 
Mediengruppe Oberfranken GmbH & Co. KG - Radio Bamberg,Radio Eins, Radio Galaxy Oberfranken, Radio Plassenburg, Antenne Bayern, Rock Antenne, Rock Antenne Bayern, Oldie Antenne, Radio Galaxy Allgäu, Radio Galaxy (Bayern)

Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:
Die gemäß der Schreiben der „Passauer Neue Presse GmbH“ vom 13.01.2026 und 23.01.2026 geplanten Änderungen der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse der „Mediengruppe Oberfranken GmbH & Co.KG“ werden als medienrechtlich unbedenklich bestätigt. 

7. Aktuelles aus der Werbung:                                                        (Bericht)
Beispiele für unzulässige politische Werbung

Bericht über das Verbot politischer Werbung in Rundfunk und rundfunkähnlichen Telemedien anhand aktueller Fallbeispiele.

8. Maßnahmen der Aufsicht gegenüber Anbietern von              (Bericht)
KI-Systemen

Bericht über generative KI-Anwendungen und KI-Bots, ihren Beitrag zur Meinungsvielfalt als inhaltliches Angebot und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Regulierung am Fallbeispiel Grok.

9. Verschiedenes
Die Anbieter, die sich auf die digital-terrestrische Übertragungskapazitäten in dem zusammenhängenden DAB-Verbreitungsgebiet Oberbayern-Schwaben 10A, Mittelfranken 8C und Oberfranken 10B beworben haben, sollen die Gelegenheit erhalten, ihre Bewerbung in der 20. Sitzung des AIR-Ausschusses am 12.03.2026 vorzustellen.